@Stepahn:
Wir haben zu jeder Anlage je zwei Laufkatzen gleicher Bauart, die im Fall eines Ausfalls bzw. Wartung zur Sicherstellung der Produktion schnell getauscht werden müssen. Diese Laufkatzen sind die selbe Ausführung, gleiche Tragkraft, gleicher elektrischer Anschluss und gleiche Fernsteuerung. Sie werden extern mindestens einmal pro Jahr vom Hersteller gewartet.
"Nicht als wesentliche Änderung ist dagegen ein Ersatz von Teilen gleicher Art und das Umrüsten von Kranen anzusehen, z.B. Auslegerverlängerungen durch Einsetzen von Zwischenstücken, soweit der Rüstzustand Gegenstand der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme war."
Wäre natürlich jetzt noch interessant, welche Prüfungen eine Befähigte Person nach erfolgtem Austausch durchführen würde?
Solch kleine elektrische Arbeiten werden von einem Mitarbeiter ausgeführt, der gelernter Elektriker ist, aber nicht als solcher in der Hauptzeit eingesetzt wird. Er demontiert den Anschlag, tauscht die vom Hersteller überholte und geprüfte Laufkatze aus, trennt und verbindet die elektrischen Anschlüsse und Steuereinheiten und führt den Funktionstest durch. Vielleicht sollten wir ihn ja "befähigen".
Es geht mir natürlich nicht um Einsparungen sondern um den reibungslosen Austausch. Es kann nicht sein, dass jetzt die Produktion stehen würde, nur weil die externe befähigte Person keinen Termin frei hat.
Gruß Frank