Beiträge von Frank_Fasibe

ANZEIGE
ANZEIGE

    Es stellt sich dann aber die Frage: "wer soll es denn machen?" Dabei geht es nicht um Manpower..............

    Die einen wollen nicht für den ganzen Kleckerkram bezahlen, die anderen interessiert es nicht was der Mitarbeiter im Schuh trägt. Wie immer wird es sein, sobald etwas passiert und ein Fuß beschädigt wird oder ein Bauteil beschädigt wird dann geht das vor Gericht und dann reagiert der Gesetzgeber... irgendwann.

    Geklärt ist auch noch nicht, bei welcher Diagnose die DRV einspringt oder der AG bezahlt.

    Ein Kollege hat versucht sich die 50€ von der DRV zu holen, aber deren Fragebogen glich einem Minenfeld der unverschämten Fragen. Dass man die Arbeitszeugnisse der vergangenen Arbeitsgeber nicht mitliefern musste, war ja alles. Da hat er es gelassen. Da wird der MA dann im regen stehen gelassen und er geht zum Reformhaus.

    Bei uns wurde es so geregelt, dass eine Arbeitsplatzbrille (bei Tätigkeiten am Monitor) unabhängig davon, ob im Schutzbrillenbereich oder eben im Büro nur dann als Gleitsicht genehmigt wird, wenn die Person selbst eine gleichartige Brille trägt.

    Die Bürobrillen sind in der Regel auf den Monitor und auf den Nahbereich optimiert. Führt der Mitarbeiter normale Produktionstätigkeiten und eben auch Kontrolltätigkeiten aus, wird eine Bifokal- bzw. Gleitsichtbrille angepasst..

    Bei einigen Mitarbeitern war es die erste Brille und auch der erste Gang zu einem Optiker, der dazu führte dass sie auch privat eine Brille haben.

    Hallo ihr alle,

    Das Bad um das es heute geht enthält Natriumhydroxislösung mit 0,4%. Bei GISChem finde ich eine Einstufung ab 0,5%.
    Wenn es für geringere Konzentrationen keine Einstufung gibt - ist es dann kein Gefahrstoff mehr?
    Ich will für das Bad in jedem Fall eine Gefahrstoffbetriebsanweisung erstellen,

    Wenn eine Gefahr für den Anwender davon ausgeht, würde ich es auch eine BA erstellen.

    Warum unbedingt eine Betriebsanweisung? Dein Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig, da unter 0,5% NaOH.

    Augenreiz. 2; H319: 0,5 % <= C < 2 % Bedeutung Augenreizung bei "kleiner / gleich 0,5% NaOH) Nur weil es nicht als Ätzend kennzeichnungspflichtig ist, also wenn ich den Stoff herstelle und dann veräußere also auf die Straße bringe, lasse ich Deiner Meinung nach meine Mitarbeitenden im Unklaren, ob sie sich gegen Wasser oder stark verdünnte NaOH eine Schutzbrille aufsetzen? NaOH im Auge ist kein Spaß! Also auf jeden Fall eine Betriebsanweisung erstellen!

    Jetzt liegt 8%ige Salzsäure ja unter dem Schwellenwert von 10% und die Gefährdung ist nur die Korrosivität gegenüber Metallen. Die Verdünnung ist demnach trotzdem als Gefahrstoff einzustufen, oder? Aber in der Gefährdungsbeurteilung muss ich ihn nur eingeschränkt berücksichtigen?

    Augenreiz. 2; H319: 10 % <= C < 25 % ... bedeutet doch dass die Gefahr der Augenreizung bei "Kleiner gleich 10%" besteht. Da gibt es keine Grenze, aber der Salzsäure für Augen ungefährlich wird! [Ich wage nicht Dir vorzuschlagen, es doch mal selbst auszuprobieren, um Deinen Beweis anzutreten.]

    Ein SDB für intern brauchst Du ja nicht, aber eine Gefahrstoff-Betriebsanweisung auf jeden Fall!

    Man muss doch auch mal selbst überlegen, ob ich selbst mit dem Stoff dieser Konzentration in Kontakt kommen möchte. Immer


    Gruß Frank

    Und Werksarzt und Arbeitssicherheit in Kombi macht mich stutzig.

    Hallo Michael,

    machen Dich stutzig im positiven oder negativen Sinn? Wir hatten das von einer anderen Firma und das war ein sehr gutes Zusammenarbeiten. Ganz im Gegensatz zum Vorgänger mit den drei positiven Buchstaben. Seit ich Fasi bin, haben wir nur noch einen Betriebsarzt aus der Region.

    Gruß Frank

    Bei uns ist es schon so weit, das Cheffe vorgeschlagen hat (ernsthaft) die bislang Ungeimpften mit einem Tag Sonderurlaub zu ködern / zu bestechen / zu belohnen (für was??).

    Nein das haben wir mal abgelehnt da die Geipften damit wieder die Dummen wären. Erstmal eine inoffizielle Umfrage gemacht, wer geimpft ist (ohne Inkenntnissetzung des AG natürlich). Dann kommt bald unser neuer Betriebsarzt, der auch impfen kann und will.

    Also wird der neue Betriebsarzt genau das anbieten und während der Arbeitszeit durchführen. Sinnvoller wäre es sowieso, einfach alle Geimpften mit Geld zu "belohnen", Impfgegner bekommst Du mit nem Tag Sonderurlaub eh nicht umgestimmt und die Impffaulen pieken wir einfach bei der Arbeit 😊

    Gruß Frank

    Bei der wiederkehrenden Prüfung umfasst der empfohlene Prüfumfang der technischen Prüfung eine Sicht- und Funktionsprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel.

    Zur Prüfung einer wesentlichen Änderung oder bei Inbetriebnahme gehört unter anderem auch die Prüfung der Dokumentation, der Statik, etc. dazu.

    Hallo Stephan,

    also eine befähigte Person schaut sich die Laufkatze bevor sie montiert wird nochmals an (Schäden und Mängel wurden ja durch die Überholung beim Hersteller schon behoben). Nach der erfolgten Montage wird eine Funktionsprüfung durchgeführt und dokumentiert.

    Also im Prinzip müssen wir den Mitarbeiter den "Befähigungsschein" machen lassen und die Dokumentation ergänzen.

    @Stepahn:

    Wir haben zu jeder Anlage je zwei Laufkatzen gleicher Bauart, die im Fall eines Ausfalls bzw. Wartung zur Sicherstellung der Produktion schnell getauscht werden müssen. Diese Laufkatzen sind die selbe Ausführung, gleiche Tragkraft, gleicher elektrischer Anschluss und gleiche Fernsteuerung. Sie werden extern mindestens einmal pro Jahr vom Hersteller gewartet.

    "Nicht als wesentliche Änderung ist dagegen ein Ersatz von Teilen gleicher Art und das Umrüsten von Kranen anzusehen, z.B. Auslegerverlängerungen durch Einsetzen von Zwischenstücken, soweit der Rüstzustand Gegenstand der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme war."

    Wäre natürlich jetzt noch interessant, welche Prüfungen eine Befähigte Person nach erfolgtem Austausch durchführen würde?

    Solch kleine elektrische Arbeiten werden von einem Mitarbeiter ausgeführt, der gelernter Elektriker ist, aber nicht als solcher in der Hauptzeit eingesetzt wird. Er demontiert den Anschlag, tauscht die vom Hersteller überholte und geprüfte Laufkatze aus, trennt und verbindet die elektrischen Anschlüsse und Steuereinheiten und führt den Funktionstest durch. Vielleicht sollten wir ihn ja "befähigen".

    Es geht mir natürlich nicht um Einsparungen sondern um den reibungslosen Austausch. Es kann nicht sein, dass jetzt die Produktion stehen würde, nur weil die externe befähigte Person keinen Termin frei hat.

    Gruß Frank