Moin,
ich habe eine Kollegin, der aufgrund einer Erkrankung bei einem früheren Arbeitgeber eine Kostenübernahme der DRV für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bescheinigt wurde. Als sie zu uns gewechselt ist, hat sie den Schreibtisch zu sich nach Hause gestellt und nutzt diesen im Home-Office, Hier bei uns hat sie derzeit einen nicht höhenverstellbaren Schreibtisch. Natürlich sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht weg, wenn sie die Schwelle ihres Büros überschreitet, weshalb auch hier ein höhenverstellbarer Schreibtisch erforderlich ist.
Den Schreibtisch aus dem Home-Office hierher zu stellen ist keine Option, da dieser nur eine Breite von 120cm aufweist (warum auch immer das damals 2009 so gehandhabt wurde). Hat von Euch jemand schon einmal einen solchen Fall gehabt, dass er die Kostenübernahme für eine Person für mehrere Arbeitsplätze beantragt hat? Der Ursprungsbescheid datiert aus Jahr 2009. Die Notwendigkeit für den jetzigen Antrag hat sich aufgrund des Berufswechsels ergeben, da wir edfinitiv keinen 120cm breiten Tisch für die Bildschirmarbeit einsetzen werden und die Kollegin ja auch im Home-Office ergonomisch arbeiten können soll.
Gruß Frank