Kostenübernahme Deutsche Rentenversicherung für Büromöbel

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  • Moin,


    ich habe eine Kollegin, der aufgrund einer Erkrankung bei einem früheren Arbeitgeber eine Kostenübernahme der DRV für einen höhenverstellbaren Schreibtisch bescheinigt wurde. Als sie zu uns gewechselt ist, hat sie den Schreibtisch zu sich nach Hause gestellt und nutzt diesen im Home-Office, Hier bei uns hat sie derzeit einen nicht höhenverstellbaren Schreibtisch. Natürlich sind die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht weg, wenn sie die Schwelle ihres Büros überschreitet, weshalb auch hier ein höhenverstellbarer Schreibtisch erforderlich ist.


    Den Schreibtisch aus dem Home-Office hierher zu stellen ist keine Option, da dieser nur eine Breite von 120cm aufweist (warum auch immer das damals 2009 so gehandhabt wurde). Hat von Euch jemand schon einmal einen solchen Fall gehabt, dass er die Kostenübernahme für eine Person für mehrere Arbeitsplätze beantragt hat? Der Ursprungsbescheid datiert aus Jahr 2009. Die Notwendigkeit für den jetzigen Antrag hat sich aufgrund des Berufswechsels ergeben, da wir edfinitiv keinen 120cm breiten Tisch für die Bildschirmarbeit einsetzen werden und die Kollegin ja auch im Home-Office ergonomisch arbeiten können soll.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,


    habe vor zwei Monaten bei der DRV einen Antrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass höhenverstellbare Schreibtische schon längere Zeit Standard in der Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes darstellt und vom AG zu bezahlen ist.


    mfg,


    Hagen

  • Moin,


    da habe ich ja Glück gehabt, dass ich bei der letzten Beantragung wohl an einen Sachbearbeiter geraten bin, der von dem Paradigmenwechsel offensichtlich noch nichts mitbekommen hatte. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin


    Eieieiei... Da kenne ich aber viele Arbeitgeber die trotz allem den Schuss immer noch nicht gehört haben und die alten Schreitische aus den 80ern immer noch haben. Ist ja "bloß" ein Schreibtisch... da kann aber nicht viel passieren.


    Ich hab aber auch schon mehrfach Ablehnungen gehabt.


    Guudsje.... versuchs einfach. Beantrage das Ding. Wenn das 2009 war ist das auch schon wieder 12 Jahre her. Da erinnert sich keiner mehr dran. Man könnte ja auch annehmen dass der Schreibtisch (Motor, Getriebe, Schalteinrichtung) mittlerweile abgenutzt ist. Ich hab grade mal quergelesen; die aktuelle Abschreibungsdauer bei Büromöbeln liebt bei 13 Jahren.

    Vielleicht kommst du an einen anderen verständnissvollen Sachbearbeiter.


    Und noch ein Ansatz, wenn das nicht funktioniert. Holt den Schreibtisch in den Betrieb, und macht eine andere Platte drauf. Hab ich zu Hause gemacht mit einem "Universalgestell" und einer alten IKEA Schreibtischplatte mit Rundung. Hat einwandfrei funktioniert.


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

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  • Ich frage mich grundsätzlich, warum die DRV, und damit die Beitragszahler, höhenverstellbare Schreibtische finanzieren sollen?!?


    Entweder dies macht der AG (Bereitstellung von Arbeitsmitteln) oder, wenn ich Angst vor gesundheitlichen Folgen und entsprechenden Kosten habe, die BG (denn hier würde es sich ja um Schäden durch berufliche Tätigkeit handeln)


    Zu Hause sollte jeder selbst verantwortlich sein. Meine hohen, und damit ergonomischen, Küchenmöbel stelle ich ja auch nicht meiner Krankenkasse in Rechnung.


    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Ich hab aber auch schon mehrfach Ablehnungen gehabt.

    Moin,


    hatte ich bislang noch keinen einzigen Fall, der letztendlich nicht durchging.


    Guudsje.... versuchs einfach. Beantrage das Ding.

    Nö, der Anruf gestern war eindeutig. Wenn Du nicht kurz vorm Ableben stehst, geht da gar nichts mehr, und auch dann wird konsequent an den Arbeitgeber verwiesen.


    Holt den Schreibtisch in den Betrieb, und macht eine andere Platte drauf.

    Zu umständlich, und dann habe ich im Home-Office keinen entsprechenden Schreibtisch. Ich kaufe jetzt so ein Ding - ferddisch.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Für den Arbeitsschutz ist der Unternehmer zuständig und verantwortlich. Nicht die Rentenkasse oder andere. Steht so in der DGUV Vorschrift 1.





    Viele Grüße

  • Moin,


    wer ist denn für die Teilhabe am Arbeitsleben zuständig? :/ Das habe ich in der DGUV 1 nirgends gefunden. :rolleyes: Das SGB IX habe ich bislang nur bis §48 gelesen. :saint: Es geht um Menschen mit einer Behinderung, und dafür gibt es die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Schreibtische sind halt jetzt rausgeflogen aus dem Leistungskatalog - ist halt so.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Grundpflichten des Unternehmers

    § 2 Grundpflichten des Unternehmers

    2.1.1 (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt. Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind.


    Maßnahmen des Arbeitsschutzes

    Der Unternehmer, auch der ausländische Unternehmer, ist umfassend verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Hierbei hat er die erforderlichen Maßnahmen den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften zu entnehmen.



    In Anlage 1 der

    DGUV Vorschrift 1 sind beispielhaft staatliche Arbeitsschutzvorschriften aufgelistet.

    Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der vom Unternehmer vorzunehmenden Gefährdungsbeurteilung (§ 3).

    Es wird empfohlen, in allen Fragen der Prävention mit der Personal- oder Betriebsvertretung vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Entsendet der Unternehmer seine Versicherten zu Arbeiten ins Ausland, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch zu prüfen, welche Arbeitsschutzvorschriften dort einzuhalten sind und – davon abhängig – in welchem Umfang die deutschen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften anzuwenden sind.



    Das sagt alles.

  • Hallo Erwin,


    Bis vor einiger Zeit hat die DRV ergonomische Büromöbel (Höhenverstellbarer Tisch, Ergonomischer Stuhl etc.) als Maßnahme NACH einer erfolgten Erkrankung gezahlt, um weitere Schädigungen zu verhindern. Das hat aber mitnichten etwas mit präventivem Arbeitsschutz zu tun.


    Ich bezweifle sehr stark, dass irgendein Büromitarbeiter ein Rückenleiden (Bandscheibenvorfall und ähnliches) als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall geltend machen konnte. Denn nur dann wäre die BG für die weitere Kostenübernahme und Einrichtung des Arbeitsplatzes zuständig.


    Wie oben in einem Beitrag bereits erwähnt wurde, hat die Rentenkasse die Reha-basierte Bezuschussung ergonomischen Mobiliars aus Ihrem Leistungskatalog genommen, weil diese Art Möbel mittlerweile als "Stand der Technik" gelten und damit "eigentlich" von jedem Arbeitgeber als Standardmittel zur Gestaltung von Arbeitsplätzen dienen sollten.

    Jetzt sieht eben nur der Großteil der KMU nicht wirklich ein, warum man die 50-100 Schreibtische, die doch erst 2-15 Jahre alt sind, auf einmal mit neuen, fancy Höhenverstellbaren Tischen austauschen sollte....


    Und um noch etwas Sinnvolles beizutragen:

    Guudsje:

    Habt ihr abgesehen vom Höhenverstellbaren Tisch auch darüber nachgedacht (oder überhaupt die Möglichkeit), der Mitarbeiterin neben dem Schreibtisch eine Möglichkeit zu bieten, im Stehen zu arbeiten?


    Es muss ja im Prinzip nicht der Schreibtisch hoch und runter gefahren werden, es reicht ja im Grunde, wenn man seine Tätigkeiten in wechselnder Haltung durchführen kann. Dokumente lesen, telefonieren oder vielleicht auch das ein oder andere Video-Telefonat kann man auch sehr gut im Stehen.

    Dafür reicht ganz rudimentär auch ein Brett an der Wand oder ein Stehpult, wenn man möchte sogar mit Bildschirm und Dockingstation für den Laptop....

    Vorteil hierbei: Das Stehpult könnten auch andere Kollegen nutzen, um mal im Stehen zu arbeiten, wenn die Kollegin im Homeoffice arbeitet.


    Viele Grüße



    Hardy

  • Habt ihr abgesehen vom Höhenverstellbaren Tisch auch darüber nachgedacht (oder überhaupt die Möglichkeit), der Mitarbeiterin neben dem Schreibtisch eine Möglichkeit zu bieten, im Stehen zu arbeiten?

    Nö,


    ich setze nur die höhenverstellbaren Schreibtische ein, da ich diese flexibel anpassen kann und diese somit ohne weitere Änderungen verwendet werden können, wenn es zu einem Personalwechsel kommt. Darüber hinaus erleichtert es mir die Möblierungsplanung wenn die Grundmaße standardisiert sind. Da muss ich nicht jedes mal vor Ort und prüfen, ob dort evtl. ein Tisch und ein Stehpult stehen, sondern kann von meinem Schreibtisch aus mit dem Standardmaßen planen.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Guten Morgen,


    genau damit hatte ich diese Woche auch zu tun... unsere Betriebsleiterin hat auf folgende Möglichkeiten aus ihrem früheren Unternehmen hingewiesen:

    Schreibtischaufsätze

    Schreibtischaufsatz für Notebooks

    Arbeitsstation variabel

    Höhenverstellbare Schreibtischaufsätze

    Letzteres kommt von den Kosten her schon in die Preisklasse eines günstigen höhenverstellbaren Tisches...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Zu umständlich, und dann habe ich im Home-Office keinen entsprechenden Schreibtisch. Ich kaufe jetzt so ein Ding - ferddisch.

    ähm... wenn die Mitarbeiterin einen Arbeitsplatz in der Arbeitsstätte hat, wäre das Arbeiten zuhause nach dem Regelwerk "nur" mobiles Arbeiten und damit wäre der AG hier nicht zuständig.



    Die Schreibtische sind halt jetzt rausgeflogen aus dem Leistungskatalog - ist halt so.

    Ja, das ist (leider) so. Wir (überbetrieblicher Dienstleister) haben zahlreiche solche Rückmeldungen von betreuten Unternehmen bekommen, die einen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragt hatten. Begründung der DRV: höhenverstellbarer Schreibtisch sei heute Standard.


    Übrigens: von der DRV finanzierter Schreibtisch ist persönliches Eigentum der Person, für die der Antrag gestellt wird....

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo zusammen,


    bei uns in der Firma ist das mit den höhenverstellbaren Tischen auch so ein Problem. Man würde einen bekommen höhenverstellbaren bekommen wenn man bereit ist etwas dazu zu Zahlen (ca. 500 €). Ich finde das schon sehr grenzwertig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das zuzahlen untersagen?


    LG Chris

    Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben.



    Jean Giraudoux

  • Man würde einen bekommen höhenverstellbaren bekommen wenn man bereit ist etwas dazu zu Zahlen (ca. 500 €). Ich finde das schon sehr grenzwertig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das zuzahlen untersagen?

    Bei der Sache mit dem Zuzahlen würde sich ja dann auch noch eine andere rechtliche Frage stellen: Ist der Tisch dann trotz Zuzahlung durch die/den Beschäftigte/n dann Eigentum des Arbeitgebers? Oder hat die/der Beschäftigte damit auch (anteilige) Eigentumsrechte erworben...?

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Hallo zusammen,


    bei uns in der Firma ist das mit den höhenverstellbaren Tischen auch so ein Problem. Man würde einen bekommen höhenverstellbaren bekommen wenn man bereit ist etwas dazu zu Zahlen (ca. 500 €). Ich finde das schon sehr grenzwertig. Gibt es da irgendwelche Vorschriften die das zuzahlen untersagen?


    LG Chris

    :Lach: Mein privater hat 520 € gekostet... (180 x 80)


    Bei der Sache mit dem Zuzahlen würde sich ja dann auch noch eine andere rechtliche Frage stellen: Ist der Tisch dann trotz Zuzahlung durch die/den Beschäftigte/n dann Eigentum des Arbeitgebers? Oder hat die/der Beschäftigte damit auch (anteilige) Eigentumsrechte erworben...?

    Ja, und macht der Arbeitgeber dann auch nur seinen Anteil (in meinem Beispiel wären das dann 20 € :44:) Steuerlich geltend und bekommt der AN etwas in die Hand um, seine 500 € Werbungskosten geltend machen zu können?

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Moin,


    danke für eure Denkanstöße werde das jetzt mal in Angriff nehmen. Ist schon ziemlich suspekt das ganze.....

    Nicht durch unsere Entdeckungen, sondern durch unsere Ahnungslosigkeit bewegen wir uns sicher durch das Leben.



    Jean Giraudoux

  • Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass höhenverstellbare Schreibtische schon längere Zeit Standard in der Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes darstellt und vom AG zu bezahlen ist.

    Das ist ja interessant. Wo ist den der "Stand der Büroausstattung" festgeschrieben`? Damit ich das meinem AG mal mitteilen kann?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Hallo Frank,


    DGUV Information 215-410 beschreibt den Stand der Technik (siehe dort, Vorbemerkung). Abschnitt 8.3.1 beschreibt Tische und Arbeitsflächen. Im ersten Absatz auf Seite 57 steht, welche Arbeitstische (z.B. höheneinstellbar) nicht in der DGUV Information behandelt werden, weil sie ergonomische Nachteile bieten. Wenn sie dort nicht behandelt werden, kannst du (siehe Vorbemerkung) schlußfolgern, dass sie nicht mehr Stand der Technik sind.


    Gruß, Carsten