Beiträge von Frank_Fasibe

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    jetzt ist mal wieder so ein Moment wo mir der ein oder andere (grüne) Körpersaft hochsteigt und ich mich frage, in welcher Welt ich eigentlich lebe. Was um Himmels willen willst Du denn mit einer Betriebsanweisung für einen Schrank?????

    In diesem Sinne

    Der Michael

    Hallo Michael,
    wer redet denn hier von einen Schrank? Es ist nicht Billy mit Türen gemeint, der im Büro steht. Da könnte ich deine Säfte verstehen. Es geht hier um die Lagerung von giftigen Gefahrstoffen.
    Betriebsanweisung deshalb, weil jedem klar sein soll, was drin sein darf und was nicht. Auch sollte jedem klar sein, wie der Schrank zu handhaben ist, sollte es doch gebrannt haben. Im Brandfall dienen die Betriebsanweisungen auch als Anhaldspunkt für die Feuerwehr. Es geht also um direkte Gesundheitsgefährdungen.
    Ein schönes langes Wochenende wünsche ich!

    Gruß Frank

    Hallo Menschenschützer,
    ich suche eine Betriebsanweisung für T90 Gefahrstoffschränke und-container.
    In unserem Fall eine zur Lagerung von giftigen Gefahrstoffen. Habe auch noch keine Informationen gefunden, welche Bestimmungen es gibt, wie nach einem Brand mit dem Schrank umzugehen ist. Für Tips bin ich dankbar!

    Gruß Frank

    Hallo,
    wir haben einene externen Werkschutz. Wie sieht es da mit Sicherheitsschulungen aus? Leider konnte ich nichts finden, wie die Mitarbeiter geschult werden müssen. Ist ja im Prinzip eine Fremdfirma, die alle Bereiche unserers Betriebes betreten darf/muß. Jeden einzeln schulen geht nicht, da die durchaus wechseln. Wer ist verantwortlich und welcher Schulungsrythmus ist einzuhalten?

    Danke.
    Gruß Frank

    Hmm, da wir alle keine Rechtsanwälte sind, sind wir alle nicht zu Rechtsauskünften berechtigt. Schreib doch in die Statuten des Forums, daß Äußerungen zu Gesetzen und Verordnungen keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, sondern nur die Meinung des Einzelnen wiedergeben.
    Sollte dennoch jemand berechtigt sein, kann er seine Auskunft als "Rechtsauskunft" kennzeichnen.

    in diesem Sinne,
    schönes Wochenende
    Gruß Frank

    Hallo,
    wo kann man Warnschilder downloaden, die nicht so harmlos aussehen, wie die nach BGV?
    Am Beispiel "Einzugsgefahr": hier sind zwei sich berührende Walzen zu sehen, und deren Laufrichtung. Ich suche das Schild, bei dem ein Mitarbeiter schon seinen Arm durchgeschoben hat. Kenntst Du sowas? Also schwarz auf gelbem Grund.

    Danke für den Tip.
    Gruß Frank

    Hallo,
    der Besuch der Kantine ist eigenwirtschaftlich und damit nicht versichert.

    Wenn Mitarbeiter Abfallholz aus der Verpackung an der betriebseigenen Kreissäge zu Kleinholz verarbeiten, um es zu Hause zu verfeuern (von Betriebsleitung genehmigt) handelt er doch ebenfalls eigenwirtschaftlich und damit unversichert, richtig?
    Gibt es zur eigenwirtschaftlichen Benutzung von Betriebsmitteln irgendwelche Artikel?
    Macht es Sinn, das in die Betriebsanweisung aufzunehmen? Ich dachte mir so als kleine Warnung!

    Danke.
    Gruß aus dem sonnigen Süden
    Frank

    Rigesa,
    nichts für ungut, aber das ist auch eine Methode Neulinge zu vertreiben. :thumbdown:

    Wenn nicht geregelt ist, das sich Neulinge im Forum er vorstellen sollten, bevor sie eine Antwort bekommen, muss es eben GEREGELT werden. Besser jedenfalls, als jedes Mal Neulinge mit "Einwort-Postings" zu empfangen. Das klappt auf der Arbeit auch nicht. :huh:

    Also liebe Administratoren: Bedienungsanweisung für Neuzugänge schreiben, nach deren Anmeldung als Erstunterweisung verschicken! So machen wir das doch sonst auch. :thumbup:

    Schönen Tag noch! ;)
    Gruß Frank

    Unglaublich. ich bin sprachlos. Sollte der Joystick defekt sein, frage ich mich, was der Herr mit seiner Gabel im Bereich der anderen Person gemacht hat?? Meiner Meinung nach ist die Strafe zu geringfügig. 9 Monate auf Bewährung ... eher versuchter Mord mit Vorsatz (Ankündigung).
    Wer sein Arbeitsgerät als Waffe einsetzt, hat in der Gesellschaft nichts zu suchen!

    Gruß Frank

    Hallo Christin1975,
    wenn in der ADR in 7.5.1.2: "Die Beladung darf nicht erfolgen, wenn [...] eine Sichtprüfung des Fahrzeugs [...] zeigt, dass das Fahrzeug [...] den Rechtsvorschriften nicht genügt." steht, dann dürft ihr nicht beladen. Belädst du dennoch, handelst du gegen das Gesetz. Tja und wer dann haftbar ist im Falle eines Unfalls, kann man sich schon denken, oder?

    Den Vertragspartner würde ich im Vorfeld darauf hinweisen, wie du vorgehen wirst, sollte das Fahrzeug nicht den Vorschriften entsprechen. Alleine um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen oder gar haftbar gemacht zu werden, mußt du dich absichern, bevor der Fall eintritt und du nicht beladen kannst.

    Gruß Frank

    Hallo Sammler,
    hat jemand noch die veraltete und zurückgezogene TRGS 300 "Sicherheitstechnik" ?
    Die Gewerbeaufsicht sagt uns so schön, daß die alte TRGS 300 noch anwendbar sei, solange noch nichts Neues erschienen ist. Tja, nur kann ich dir nirgendwo finden.

    Also kramt mal in eurem Archiv.
    Vielen Dank schon mal.

    Gruß Frank

    Hallo,
    tja unsere neue TAP (sind ja keine Beamten mehr) sagte mir, daß die Formulierung mehr als unglücklich ist.
    Es ginge der BG nur darum, ob die Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen irgendwelche Ergebnisse bringt. Man will ja schließlich wissen, ob das Geld gut angelegt ist. Naja, da hat sich wohl niemand richtig was gedacht und mal eben aus einigen Dokumenten was rauskopiert.

    OK. Der Zettel hat sich eh erledigt. Ich hoffe da kommt auch nix mehr.
    Aber danke für eure Anregungen.
    Gruß an alle Menschenschützer
    Frank

    awen,
    tja, den Tips sich mal an unseren TAB zu wenden ist sehr gut. Drauf bin ich nicht direkt gekommen, da durch die Einverleibung der BG Glas/Keramik in die VBG wir auch noch wechselnde TABs haben. Nun gut, werde ich mal machen.
    Der Hintergrund war einfach diese unsinnige Einverständniserklärung die zu viele Fragen aufwirft. Jetzt haben also die meisten MAs unter Vorbehalt unterschrieben ... da erreicht mich die Nachricht, daß unser Betriebsmedizinischer Dienst Konkurs angemeldet hat und nicht mehr unter diesem Namen erreichbar ist. Toll. Alle Einverständniserklärungen sind damit nichtig.

    Mal sehen was der TAB sagt.

    Gruß Frank

    Hallo,
    die VBG deckt mich gerade mit Einwilligungsschreiben an unsere Mitarbeiter ein. Sie sollen den Schriftverkehr und Datenaustausch zwischen MA, Betriebsarzt und BG regeln. Die MAs sollen darin einwilligen, daß unser externe Betriebsarzt von der BG mit Vorsorgeuntersuchungen beauftragt wird und bei Feststellung von gravierenden Gesundheitschäden die BG die Ergebnisse vom Arzt anfordern darf (klar ärztl. Schweigepflicht steht da noch dazwischen).

    Tja, nicht daß wir nur eine Vorsorgeuntersuchung pro MA hätten, aber die BG schickte zu jeder Untersuchung ein Papier zur Unterschrift. Wie die Reaktion war, könnt ihr euch denken. Die meisten haben unterschrieben, einige nicht.
    Ich dachte, es sei jetzt erledigt, da liegt schon der nächste Stapel auf meinem Schreibtisch. Ist das meine Aufgabe, unsere MAs zu nerven? Habt ihr auch schon sowas erlebt?

    Gruß Frank

    Hallo,
    unsere Ladegeräte für Gabelstapler und Hubwagen stehen im Versand / Werkstatt. Leider ist dort auch (mehr als 5 Meter entfernt) eine Raucherecke am Tor.
    Beim Rundgang der Gewerbeaufsicht wurde jezt bemängelt, daß im Raum (mittelgroße Halle 4 Meter hoch) der Ladegeräte geraucht wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurde kein Stapler geladen. Das passiert bei uns immer außerhalb der Arbeitsszeit.
    Die BGI5017 ist da nicht so genau. Ist das Rauchen immer verboten, oder nur wenn tatsächlich Akkus am Ladegerät angeschlossen sind?

    Danke für die Hilfe.

    Gruß Frank