Einwilligungen für Vorsorgeuntersuchung

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  • Hallo,
    die VBG deckt mich gerade mit Einwilligungsschreiben an unsere Mitarbeiter ein. Sie sollen den Schriftverkehr und Datenaustausch zwischen MA, Betriebsarzt und BG regeln. Die MAs sollen darin einwilligen, daß unser externe Betriebsarzt von der BG mit Vorsorgeuntersuchungen beauftragt wird und bei Feststellung von gravierenden Gesundheitschäden die BG die Ergebnisse vom Arzt anfordern darf (klar ärztl. Schweigepflicht steht da noch dazwischen).


    Tja, nicht daß wir nur eine Vorsorgeuntersuchung pro MA hätten, aber die BG schickte zu jeder Untersuchung ein Papier zur Unterschrift. Wie die Reaktion war, könnt ihr euch denken. Die meisten haben unterschrieben, einige nicht.
    Ich dachte, es sei jetzt erledigt, da liegt schon der nächste Stapel auf meinem Schreibtisch. Ist das meine Aufgabe, unsere MAs zu nerven? Habt ihr auch schon sowas erlebt?


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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  • Hi Frank,


    das verstehe ich nicht ganz, wieso beauftragt die BG euren Arzt mit den Vorsorgeuntersuchungen für eure Mitarbeiter? Das ist doch Unternehmersache und nicht die der BG. :?:


    Ich kenn ein ähnliches Vorgehen nur bei nachgehenden Untersuchungen die über ODIN abgewickelt werden.


    Grüße


    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Guten Morgen,


    das verstehe ich auch nicht. Die Vorsorgeuntersuchung bietet der Arbeitgeber an und bezahlt sie auch. Wenn die Bg diese Untersuchung bezahlen müsste, würde ich es verstehen, dann wollen sie prüfen, wen sie bezahlen müssen und wen nicht, aber so macht das keinen Sinn.


    Gruß Franky

    "Manche Leute wollen immer glänzen, obwohl sie keinen Schimmer haben."
    Heinz Erhard

  • Hallo Frank,


    frag mal bei Deinem Ansprechpartner von der VBG nach, was hinter der ganzen Aktion steckt. Es ist schon merkwürdig, weil sich sonst niemand anderes bisher gemeldet hat. Die VBG kann doch nicht alle VU für sämtliche Mitgliedsbetriebe übernehmen. Kommen die Unterlagen wirklich von der VBG :45: .

    Gruß


    Michael
    :v:

  • Hallo
    das riecht aber verdammt nach Datensammeln,
    der BG gehen die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen nix an, Ausnahme bei Berufskrankheit des MA zur Ermittlung der Vorgeschichte.
    Ich habe sowas noch nicht erlebt, bei uns gibt der MA bei jeder Untersuchung die schriftliche Einwilligung das der AG über das Ergebniss informiert werden darf.
    Bis heute ist mir auch keine Verweigerung bekannt - da in diesem Falle der MA aus Sicherheitsgtünden für sich selbst und für andere die entsprechenden Tätigkeiten nicht mehr ausüben darf (Hausrecht der Firma).

    Gruß Micha


    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

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  • Hi zusammen


    Vieleicht sollte man hier über eine Betriebsvereinbarung nachdenken.





    Grüsse


    Erwin

  • Die Kosten der Untersuchungen übernimmt die BG (aus den Beiträgen der Unternehmen), der Arbeitgeber muss die MA dazu freistellen und die Stunden bezahlen.


    Der Arbeitgeber legt die Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach den Anlagen 1-4 (oder so) fest.


    Zu beachten sind Pflichtuntersuchungen und Angebotsuntersuchungen.



    Grüße aus der Pfalz

  • Hallo TKXSIBA,


    dass die BG die Kosten für die Vorsorgeuntersuchen übernimmt ist mir völlig neu. Das halte ich für Unsinn. Die Kosten hat allein der Unternehmer zu tragen. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Hast Du eine belastbare Rechtsgrundlage? Meine Kunden freuen sich sicherlich über eine mögliche Kosteneinsparung (die dann über die BG-Beiträge sicherlich wieder refinanziert werden würde).


    Gruß aus der Kurpfalz


    Andreas

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."


    (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Durchführung und Kosten:


    Es besteht zwar auch bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge generell das Recht auf freie Arztwahl, eine Untersuchung durch einen anderen Arzt als den, der vom Arbeitgeber beauftragt wurde, ist jedoch aus zwei Gründen wenig sinnvol. Erstens sollte der Arzt genau wissen, welche Risiken für den Beruf im Allgemeinen und im Betrieb gelten. Diese Kenntnisse hat in der Regel nur der beauftragte Arzt, da dieser sich im Betrieb selbst umsehen sollte. Zweitens schließt der Arbeitgeber einen Vertrag mit dem Arzt über die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Wer einen anderen Arzt aufsucht, muß die anfallenden Kosten selbst tragen


    Quelle: http://www.konfliktfeld-pflege…/text/recht/vorsorge.html



    BGV A4


    § 3
    Allgemeine Regelungen


    2) Der Unternehmer hat die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen und die Kosten zu tragen, soweit dies nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wird.


    DA zu § 3 Abs. 2:


    Die Pflicht des Unternehmers, die Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen wie auch die Kosten zu tragen, kann von der Berufsgenossenschaft abgelöst werden.
    Zu den Kosten gehören auch Fahrt- und Lohnausfallkosten im Zusammenhang mit der Untersuchung durch den ermächtigten Arzt, wenn der Versicherte einer entsprechenden Anweisung des Unternehmers gefolgt ist.
    Hinsichtlich nachgehender Untersuchungen gilt:





    Bei nachgehenden Untersuchungen, die vom Unternehmer zu veranlassen sind, trägt dieser die Kosten.



    Veranlaßt die Berufsgenossenschaft, nachdem der Versicherte aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, nachgehende Untersuchungen, so trägt sie die Kosten.



    Besonderheiten gelten bei nachgehenden Untersuchungen, die von der Zentralen Erfassungsstelle für asbeststaubgefährdete Arbeitnehmer (ZAs) bei der Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft, Oblatterwallstraße 18, 86153 Augsburg, veranlaßt werden. Die Erfassungsstelle veranlaßt nachgehende Untersuchungen bereits bei noch bestehendem Beschäftigungsverhältnis. Die Kosten trägt die Berufsgenossenschaft.


    Ich habe am 4.4. eine Vorsorgeuntersuchung, da werde ich mal den Arzt fragen, und Bescheid ssagen

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  • Hi,


    die BGV A4 wurde aufgehoben, relevantes Regelwerk ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die aber nichts zu den Kosten sagt.


    Grüße


    awen


    Frank sibe, schade das du nichts mehr zu den Hintergründen deiner Frage gesagt hast.

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    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • awen,
    tja, den Tips sich mal an unseren TAB zu wenden ist sehr gut. Drauf bin ich nicht direkt gekommen, da durch die Einverleibung der BG Glas/Keramik in die VBG wir auch noch wechselnde TABs haben. Nun gut, werde ich mal machen.
    Der Hintergrund war einfach diese unsinnige Einverständniserklärung die zu viele Fragen aufwirft. Jetzt haben also die meisten MAs unter Vorbehalt unterschrieben ... da erreicht mich die Nachricht, daß unser Betriebsmedizinischer Dienst Konkurs angemeldet hat und nicht mehr unter diesem Namen erreichbar ist. Toll. Alle Einverständniserklärungen sind damit nichtig.


    Mal sehen was der TAB sagt.


    Gruß Frank

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  • also ich hatte heute eine vorsorgeuntersuchung und habe den arzt gefragt, wegen den kosten. er sagte mir, dass es von bg zu bg verschiedene regelungen gibt. bei der bg bau, wo ich bin, übernimmt die bg die vollen kosten der untersuchungen über den bg beitrag des unternehmers. wir sind auch letztes jahr gegen hepa.a geimpft worden, die kosten der impfung übernahm die bg, der unternehmer müßte nur die kosten des impfsoffes tragen.


    er meinte, wenn man in medz. bereichen arbeitet, übernimmt die kosten meistens auch immer die krankenkassen.


    bei anderen bg´s übernimmt der unternehmer die kosten.


    Von unserer QHSE Abteilung habe ich folgende Info bekommen:
    Zur BGV A4 gilt folgendes:


    Abgrenzung zur BGV A4


    Die BGV A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ wurde mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge zwar nicht aufgehoben, aber als nachgeordnetes Recht weitgehend hinfällig. Die bislang in der BGV A4 geregelten Vorsorgeuntersuchungen Hitzearbeit (G 30), Kältearbeit (G 21), Tragen von Atemschutzgeräten (G 26), Arbeiten im Ausland unter besonderen klimatischen Bedingungen (G 35) sind in der ArbMedVV integriert. Die BGV A4 wurde lediglich wegen bestehender Regelungslücken bislang noch nicht außer Kraft gesetzt.



    hoffe konnte soweit weiterhelfen.




    gruss aus der pfalz

    2 Mal editiert, zuletzt von TKXSIBA ()

  • Hallo,
    tja unsere neue TAP (sind ja keine Beamten mehr) sagte mir, daß die Formulierung mehr als unglücklich ist.
    Es ginge der BG nur darum, ob die Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen irgendwelche Ergebnisse bringt. Man will ja schließlich wissen, ob das Geld gut angelegt ist. Naja, da hat sich wohl niemand richtig was gedacht und mal eben aus einigen Dokumenten was rauskopiert.


    OK. Der Zettel hat sich eh erledigt. Ich hoffe da kommt auch nix mehr.
    Aber danke für eure Anregungen.
    Gruß an alle Menschenschützer
    Frank

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  • Hallo Menschenschützer,
    es ging doch leider weiter. Bekommt einer von Euch auch diese "Einwilligungserklärungen" von der VBG? Der Betriebsarzt wurde von uns ohne Beteiligung der VBG beauftragt. Mit der Organsation hat die VBG nichts zu tun. Dennoch tut die VBG immer noch so, als hätte sie hier etwas zu sagen.


    Gruß Frank

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    2 Mal editiert, zuletzt von Frank_Fasibe ()

  • Hallo Frank,
    weiss gar nicht mehr ob ich es oben schon geschrieben habe. Wir bekommen diese Einwilligungserklärungen, weil einige Pflichtvorsorgen von der BG übernommen werden. Daher wollen die sich in die Organisation einmischen. Ein Relikt aus der Glas/Keramik-Zeit.


    Tja, was ist draus geworden? Ich bekomme jetzt für jeden MA einen Umschlag, dem auch noch ein 8 seitiges DGSVO Erklärungspaket angehängt ist. Sobald sich da irgendein Komma ändert, muss ich also immer wieder allen Mitarbeitern hinterher laufen und denen alles neu erklären. Was ein Glück, dass wir nur 38 Mitarbeiter haben....


    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
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