Beiträge von Zipfulant

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    Hallo Amaranth,
    wie ich schon in meinem vorherigen Beitrag angerissen habe, ist für mich das Gefährdungspotenial und die Eintrittswahrscheinlichkeit Ausschlag gebend. z.B. würde ich im Vorfeld keine BA für den Umgang mit Kopierpapier oder das richtige einlegen / herausnehmen machen (siehe Bsp. Niko), da Eintrittswahrscheinlichkeit und Verletzungspotential äußerst gering sind. Nach dem Unfall empfiehlt sich natürlich ein entsprechender Hinweis in der BA für den Kopierer. Ich denke kein Richter in Deutschland wird mich verurteilen, weil ich nicht 110 % aller möglichen Gefahren erkannt und beseitigt habe. Hierzu besteht ja die Möglichkeit Ergebnisse von Unfallanalysen in die GB und BA einfließen zu lassen.

    Als Mut zur Lücke. Ich nehme mir immer erst die gefährlichen Sachen vor und mache dann nach und nach die Dokumente für Kühlschränke, Wasserkocher, Scheren und andere beliebte Sachen. Diese Beurteilungen eignen sich hervorragend als Lückenfüller, wenn man seine Einsatzzeiten noch ein wenig auffüllen muss.

    Hallo Amaranth,

    ich stehe wie du auch immer vor diesem Dilemma und denke wo soll das alles hinführen. Was die Schere betrifft so habe ich einen Hinweis in meine Merkblätter zum Büroarbeitsplatz aufgenommen die einen missbräuchlichen Umgang mit Scheren untersagen. Diese Merkblätter mit noch vielen schönen Hinweisen :D habe ich als Bestandteil meiner jährlichen Unterweisung aufgenommen.

    Aber jetzt mal sachlich. Hier hilft es nur wenn man Prioritäten setzt. D.h. die Gefahren mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit und dem höchsten Risiko aufnehmen und alle anderen solange "unter den Tisch" fallen lassen, bis eine Notwendigkeit der Aufnahme in die GB besteht oder Langeweile aufkommt. Da die GB, zumindestens bei mir, alle 6 Monate auf Aktualität (Wirksamkeit) überprüft wird, ist genügend Zeit nach und nach die Schlinge enger zu ziehen. Wollte man alle "denkbaren" Gefährdungen z.B in einer Werkstatt sofort mit einbeziehen, würde man nicht eine GB zustande bringen. Der Weg ist das Ziel.

    Ich denke sollte sich ein MA an einem Blatt Papier schneiden und mich vor den Kadi ziehen wollen, weil ich diese Gefahr nicht in der GB habe, na dann bitte.

    Also wie Toni schon sagte BGV A0

    toni: die Idee mit Helm, Handschuhen und Schutzbrille ist genial
    :64:

    Hallo nj 1964,

    deine Liste ist schon recht vollständig. Für die Zeitarbeit ist die VBG der richtige Ansprechpartner. Die BGI 5020 und 5021 bieten gute Checklisten und Handlungsanleitungen mit entsprechenden Quellennachweisen (BGI 5020). Dann solltest du alles relevante beisammen haben.

    Komme selber aus der Zeitarbeit, kann aber die Dateien hier leider nicht einstellen, da sie zu groß sind.

    Guckst du hier:

    http://www.vbg.de/downloads?step=8

    Hallo firestarter,

    dein Anspruch auf Fortbildung begründet sich auf dem Bildungsurlaubsgesetz deines Bundeslandes, da dies Ländersache ist. Zur Fortbildung besteht z. B. in Niedersachsen ein Anspruch auf 5 Tage/Jahr bezahlter Bildungsurlaub. Mit diesem Anspruch und der Forderung aus dem ASiG, § 5, Abs. 3. in Verbindung mit kostenlosen Angeboten deiner BG kommst du (denke ich) immer durch.

    Jedenfalls hat das bei mir immer geklappt und keine Diskussionen gegeben. ;)

    Hallo Lars,

    das die BGV A3 außer Kraft gesetzt worden ist, ist mir neu. Ich habe gerade mal bei der BGW und allg. gegoogelt und nirgendwo einen Hinweis darauf gefunden.

    Halte uns auf dem laufenden wenn du weitere Hinweise erhältst.

    Hallo Axel,

    herzlichen Glückwunsch und frohe Feiertage von mir.

    :998:

    mit einem Job kann ich leider nicht dienen, ich habe am 17.12 erfahren, dass ich mir selber was neues suchen muss. Also wenn in Bremen und Umzu was frei ist, ich bin zu jeder Schandtat bereit. :D

    Natürlich an dieser Stelle auch an alle hier im Forum frohe Feiertage und einen guten Rutsch. Auf ein erfolgreiches Jahr 2010

    :pros:

    Hallo Blacksock,

    ich bin zwar keine Elektro-Fachkraft, aber das Problem liegt soweit ich weiß darin, dass die Leistung von max 3600 W bei einer 3er Steckdose auf die drei Anschlüsse verteilt wird. Schließt man nun eine weitere 3-fach Steckdose an, so laufen im Extremfall wiederum 3600 W über eine Dose. Belegt man nun alle Steckplätze, so überschreitet mann schnell die zulässigen Gesamtbelastungen der ersten Steckdose. Im günstigsten Falle fliegen die Sicherungen raus. Im schlechtesten Falle (bei Billig-Dosen warscheinlich) löst sich alles in Rauch auf.

    Hallo Tommy,

    ich würde diesen Satz so interpretieren, dass hier bei einer Geschw. von 1 m/s Schluss ist, denn es ist hier die Rede von maximal 1 m/s. Dein Handlungsspielraum ist also in diesem Falle nach oben begrenzt.

    Hallo hammerscharf,

    wie meine Vorredner schon sagten macht die Ausbildung zu SiFa immer Sinn, gerade mit deiner Qualifikation im Qualitätsmanagement. Stellen in diesem Bereich gibt es zwar nicht wie Sand am Meer, aber die Chancen stehen nicht schlecht.

    Zu den einzelnen " Knackpunkten" der Ausbildung findest du hier reichlich Themen und im Archiv weitere wertvolle Arbeiten. Für die Freischaltung des Archives mußt du aber die "Hürde" von 10 sinnvollen :tongue: Beiträgen nehmen.

    Also nur Mut und ran an den Speck.

    Zitat

    Original von Grizzly
    Passt auf, dass wir nicht von zwei paar Stiefeln reden: Vorlage des Untersuchungsergebnisses als Voraussetzung für die Ausbildung ist überhaupt kein Problem.

    Ist die Befähigung aber erst einmal in Form der schriftlichen Beauftragung vom Unternehmer festgestellt worden (etwas anderes sind ja die fälschlich so genannten FFZ-Führerscheine nicht, gilt auch für die dauerhafte Beauftragung zum Führen von Baumaschinen), so wird er sich sehr schwer tun, die Beauftragung ohne gute Begründung wieder zurück zu nehmen.

    Es geht im übrigen bei der körperlichen und geistigen Eignung nicht nur um Suchterkrankungen und Seheinschränkungen. Kritisch sind z.B. auch Epilepsie, Diabetes, überstandener Hirninfarkt: Es gibt gute Gründe, gut medikamentös eingestellte bzw. rehabilitierte Patienten entsprechende Arbeitsmittel fahren/führen zu lassen.

    Also, wenn der Hebel wirksam angesetzt werden soll, so geht dies nur vor dem Fahrauftrag oder mit Betriebsvereinbarung. Für Betriebsräte: Eine BV muss natürlich auch eine Regelung enthalten, welche Kompensation bei unverschuldetem Verlust der Befähigung vorzusehen ist, sonst kann jeder Verlust der Befähigung zur personenbedingten Kündigung werden. Wie bei jeder BV: nicht nur geben, auch nehmen ;)

    Hallo Grizzly, du sagst die Beauftragung ist ohne gute Begründung nicht wieder zurück zu nehmen. Aber gerade darum geht es doch bei der Untersuchung. Darum wird Sie, je nach Alter des MA, ja auch in regelmäßigen Abständen wiederholt. Ich sehe das wie bei anderen Untersuchungen z. B. G 26 Atemschutz auch ist der MA nach dieser Untersuchung nicht mehr in der Lage diese Tätigkeiten auszuführen, kann ich Ihn auch nicht dafür mehr einsetzen, egal wie lange er diese Tätigkeit vorher ausgeführt hat oder nicht. Es wäre doch ein Unding zu sagen das Herr X das Ergebnis der Untersuchung zur G 26.3 "schwerer Atemschutz" nicht vorlegt und ich lasse den Mann mit Atemschutzgeräten z. B. Brände bekämpfen nach dem Motto "Ich weiß zwar nicht ob er es noch schafft aber bisher hatte er ja auch immer den Auftrag". Es gibt hier doch keinen Bestandsschutz.???

    Außerdem was steht den in dem Ergebnis der Untersuchung ? Dort steht nicht, Hr. X leidet unter Epilepsie, sonder tauglich oder nicht.

    Ich bleibe also dabei: Keine G 25, kein führen von Fahrzeugen / Baumaschinen.

    Hallo Niko,

    ich glaube es ist am besten du wendest dich an den Hersteller, der hier genauere Angabe machen kann.

    Normalerweise ist für den normalen umluftunabhängigen Atemschutz die G 26.2 vorgeschrieben, aber ich habe z.B. bei der Fa. MSA-Auer einen Hinweis zum Gerät SSR90 (K60) gefunden, wo der Hersteller angiebt:

    Das Gerät ist G26-frei, d.h. der Gerätträger muss nicht nach Grundsatz G 26 [ZH1/600.26] untersucht werden.

    http://www.msa-auer.de/index.php?id=163&L=1

    Ansonsten nochmal BGR 190 konsultieren.

    Hallo Grizzly,

    ich habe nicht davon gesprochen den MA sofort zu kündigen, sondern ein Gespräch mit Ihm zu führen. Natürlich ist der Betriebsrat hier immer eine gute Anlaufstelle soweit vorhanden. Die Befähigung eines MA, auch nach längerer Tätigkeit, anzuzweifeln wenn dieser das Ergebnis nicht freigibt finde ich durchaus rechtes. Es kann sich immer etwas am Gesundheitszustand des MA ändern, dass einen weiteren Einsatz nicht zulässt. Dass muss ja nicht gleich Drogenkonsum sein sondern z.B. eine veränderte Sehstärke und der Mann auf dem Stapler sollte schon sehen wohin er fährt.

    Die Lösung von finch ganz auf die G25 zu verzichten halte ich auch nicht für angebracht. Ich wüsste nicht wie die Eignung sonst sichergestellt werden sollte. Aber sollte sich was ergeben bin ich interessiert, denn ich kämpfe gerade an dem selben Thema mit unseren Außendienst-MA. Gerade Niederlassungsleiter etc. sind da sehr empfindlich. :D

    Hallo nj 1964,

    das Problem mit der G 25 ist, dass sie weder als Pflicht- noch als Angebotsuntersuchung in die neue ArbMedVV aufgenommen wurde. Sie ist Arbeitsrechtlich nicht vorgeschrieben. Die Ergebnisse können nur mit Zustimmung der MA an den AG weitergegeben werden. Da hat der AMD recht.

    siehe auch: http://www.presys.de/content/item?i…b43f433ae71da90

    Ich denke in deinem Fall hast du nur die Möglichkeit die MA darauf hinzuweisen, dass du Sie nicht weiter als Maschinenführer einsetzten kannst, solange sie nicht einer Freigabe Ihrer Ergebnisse zustimmen. Evtl. kannst du ja eine entsprechende Zustimmungserklärung als Vordruck vorbereiten, die du von den MA unterschreiben lässt und dem AMD vorlegst.

    Hallo Michael,

    ich hatte auch nicht gemeint, dass die Leistungen der BG schlecht sind, sondern in diesem besonderen Fall ja wohl keine Rente gezahlt wurde (ebensowenig wie Schmerzensgeld).

    Das die Leistungen der BG hervorragend sind kann ich hier nur bestätigen, da meine Frau z. Zt. nach einem Wegeunfall mit 6 gebrochenen Rippen; Schlüsselbeinbruch und Lungenquetschung zuhause liegt. Alle Leistungen vom Krankenbett bis zur Betreuung wurden klaglos übernommen.

    Es ist nur für mich manchmal unverständlich, dass die Schmerzen und Spätfolgen von Unfällen nicht angemessen berücksichtigt werden. Ich sprechen hier ausdrücklich nicht über meinen Fall, da der Unfall meiner Frau ja auch nicht durch der Arbeitgeber verursacht wurde oder in seinem Einflussbereich lag.

    Hallo Sami,

    also ich habe das so aufgefasst und handhabe es auch so, das das Verbandbuch das Unfallgeschehen im Betrieb wiederspiegeln soll, um Unfallschwerpunkte zu erkennen und in die GB einfließen zu lassen. Da ich 4 NL betreuen muss kann ich mit einem Blick sehen was los war. Außerdem, wer sagt denn, dass bei einem Wegeunfall auch unter 3 Tagen keine erste Hilfe geleistet wurde. :D Ich hoffe doch euren MA wird auch in diesem Falle geholfen (wenn auch nicht von euren Ersthelfern). Mal abgesehen von allem finde ich es lästig mehrere Listen zu führen und es ist ja nich verboten alles im Verbandbuch aufzunehmen.