Hallo Amaranth,
wie ich schon in meinem vorherigen Beitrag angerissen habe, ist für mich das Gefährdungspotenial und die Eintrittswahrscheinlichkeit Ausschlag gebend. z.B. würde ich im Vorfeld keine BA für den Umgang mit Kopierpapier oder das richtige einlegen / herausnehmen machen (siehe Bsp. Niko), da Eintrittswahrscheinlichkeit und Verletzungspotential äußerst gering sind. Nach dem Unfall empfiehlt sich natürlich ein entsprechender Hinweis in der BA für den Kopierer. Ich denke kein Richter in Deutschland wird mich verurteilen, weil ich nicht 110 % aller möglichen Gefahren erkannt und beseitigt habe. Hierzu besteht ja die Möglichkeit Ergebnisse von Unfallanalysen in die GB und BA einfließen zu lassen.
Als Mut zur Lücke. Ich nehme mir immer erst die gefährlichen Sachen vor und mache dann nach und nach die Dokumente für Kühlschränke, Wasserkocher, Scheren und andere beliebte Sachen. Diese Beurteilungen eignen sich hervorragend als Lückenfüller, wenn man seine Einsatzzeiten noch ein wenig auffüllen muss.