Beiträge von a.r.ni

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    Zitat

    Original von Ulf
    Sollte man temperieren? Auf welche Temperatur? Wo kann man weiter Informationen finden?


    Ich habe ebenfalls die Diskussion in einem Betrieb.

    Man muss wohl abwägen, welchen Schaden kaltes Wasser bei einem Verunfallten im Vergleich zur Kontamination ausmacht.
    Bei einem "meiner" Betriebe handhabt man Flusssäure - da ist kaltes Wasser das kleinere Übel ... (zumal wir dort keine Möglichkeit haben, mittels einer Ringleitung warmes Wasser zu transportieren.)

    Einerseits ist es richtig, dass das Leitungswasser (gemessene 10,2 °C) zu kalt ist, um jemanden 15 min zu duschen. Andererseits ist bei temperierten Wasser auch die Gefahr, dass sich in der Leitung Legionellen bilden.
    Wenn man sich entscheidet, temperiertes Wasser, also 18 - 22 °C, einzuspeisen, sollte man auch über Desinfektion (z.B. mit Chlordioxid) nachdenken; diese Lösung (System Aquacon) ist jedoch nicht billig.

    Das Wenigste, was man tun kann, ist darauf zu achten, dass es komplett voneinander getrennte Lösch- und Trinkwasserkreisläufe gibt.

    Ein interessanter Artikel zu dieser Problematik findet sich hier: (Anm. 2012-08-30: Verknüpfung existiert leider nicht mehr!)
    http://www.hr-online.de/website/fernse…cument_36549098

    Zitat

    Original von a.r.ni
    Kennt Ihr die Inhalte der prEN 15635?
    Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Was haltet Ihr von dem Angebot?

    Nach mehr als einer Woche nur eine Antwort auf meine Fragen.
    Ich nehme dann mal an, dass Ihr nicht weiterhelfen könnt.
    Schade.

    Zitat

    Original von Sturm
    ... bei uns vorgekommen das der Externe ISO-Auditor das Kataster sehen wollte. Ich habe dann gefragt was das mit der ISO zu tun hat und er sagte mir wenn wir andere Prozesse außer der ISO auch im Griff haben läuft es im Unternehmen auch rund.


    Der Auditor hat nicht unrecht, aber in einem vergleichbaren Fall habe ich einen Zertifizierer, der penetrant nach GefB, Gefahrstoffverzeichnis usw. gefragt hat und uns mit dem Vermerk einer "Abweichung" gedroht hat, den Rausschmiss in Aussicht gestellt, wenn er sich nicht an das hält, was im QMS dargestellt ist ...
    nur nebenbei: mit dem Arbeitsschutz war alles in Ordnung - wir haben dort ein Arbeitsschutzmanagementsystem - aber das ging den QM-Zertifizierer nichts an.
    Er hat sich dann angesäuert nur um das QMS gekümmert ... ;)

    Zitat

    Original von Martina111
    ... es ist ja nun nicht mehr lang hin...


    Ich schrieb: ich bin am 15.06. in der Nähe von München. Wenn ich weitere Ortstermine so legen kann, dass Mühlhausen auf dem Weg nach Wunstorf liegt, bin ich dabei ...

    Nun, ich muss am 17. Juni abends aus München losfahren ... und am 18. mittags in Lübeck sein ... Mühlhausen liegt dann leider nicht auf dem Weg und von Lübeck fahre ich nicht dorthin.
    Schade. Ein anderes Mal vielleicht ... (bspw. am 7. Mai bin ich knapp an Mühlhausen vorbeigekommen ...
    So ist das Leben als Selbstständiger: man hat viele Chefs und ist nicht immer Herr über die Termine ...

    Zitat

    Original von ElkeH
    Wie exzessiv betreibt Ihr das Erfassen von Stoffen und Gefahrstoffen? Listet Ihr jedes einzelne "Mittele"?


    Für mich ist das eine Frage des Bearbeitungsstandes.
    Wenn es (mir) darum geht, ein Unternehmen, das noch kein Gefahrstoffverzeichnis hat, auf die etwas rechtssicherere Seite zu bringen, dann frage ich bspw. nach
    "ca. Menge Säuren und Laugen".
    "ca. Menge alkoholhaltige Reingungsmittel",
    "ca. Mengen Polymere".
    Dann habe ich wenigstens eine Möglichkeit zur Abschätzung des Gefahrenpotenzials.
    Und dann ermittele ich nach und nach die Einzelstoffe ...

    Ob dann das Geschirrsprülmittel, das in der Betriebskantine für den Geschirrspüler eingesetzt wird, als "reizend" eingestuft wird und demnach in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden muss, steht in meiner Prioritätenliste in einem Störfallbetrieb (z.B. wegen des Umgangs mit Isocyanaten oder Flusssäure) sehr weit unten ... ;)

    Zitat

    Original von ElkeH
    Gibt es irgendwo eine Liste o.ä., aus der hervorgeht, wieviel Mengen von welchem Gefahrstoff wie gelagert werden dürfen?


    Das weiß ich nicht,aber die Liste müsste unterscheiden, ob es sich bspw. um
    - giftige / sehr giftige Stoffe (TRGS 514)
    - brennbare Flüssigkeiten (TRbF 020, BetrSichV)
    - organische Peroxide (BGI 752, TRGS 515)
    - oder die Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe (VCI-Konzept zur Zusammenlagerung gefährlicher Stoffe)
    handelt.

    Und letztlich gilt: Du kannst eine beliebige Menge lagern! ... wenn Du entsprechende Schutzmaßnahmen vorsiehst ... wie z.B. die Auflagen der 12. BImSchV (Störfallverordnung) mit den zugehörigen Verwaltungsvorschriften ...

    Ich interpretiere Deine Fragestellung so:
    Welche Mengen welcher Gefahrstoffe darf ich unter welchen Auflagen / Bedingungen lagern?
    Die konkrete Antwort darauf würde wahrscheinlich mindestens eine halben Tag Arbeit bedeuten ...
    Ja, es wäre schön, wenn es solche eine Liste gäbe ...

    Zitat

    Original von Harpe
    ... Benzinkanistern betankt. In der Saison lädt sich der zust. Meister so zwischen 4 bis 6 20l Kanister in seinen Caddy ... BGI 671 hilft mir da nicht viel weiter.


    Ohne jetzt nachgesehen zu haben, ob Deine Fragestellung abgedeckt ist, könnte
    BGI 744 (BG Chemie Merkblatt A 014; vorherige ZH 1/123, Stand: März 2005) "die Gefahrgutbeförderung im Pkw"
    weiterhelfen.

    Ansonsten habe ich (jetzt ohne Quelle) in Erinnerung, dass privat und ohne Schutzmaßnahmen (Feuerlöscher, Luftschlitze in der Karosserie) in Deutschland max. 20 ltr. Benzin transportiert werden dürfen.

    Zitat

    Original von pd572
    hat jemand von euch schon erfahrung gemacht mit einer software zum erstellen von gefährdungsanalysen/beurteilungen??


    Das Programm GefDok32 der BG Chemie (ist auf der CD "Kompendium Arbeitsschutz") ist hilfreich, erfordert aber auch eine Einarbeitszeit von gut und gerne einem Tag.
    Für mich persönlich die bessere und flexiblere Lösung:
    die Exceltabellen der BG Chemie.

    Zitat

    Original von Wolf_T
    Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten ...
    Wer bietet eine solche Fortbildung an ?


    Ich habe eine Ausbildung bei der Feuerwehr Hannover gemacht; war ganz ordentlich und in der Woche, 4.-6. Juni 2002 "brandaktuell" (Bilder vom Brand am Hauptbahnhof Hannover und Informationen über einen Deponiebrand ...)

    Infos finden sich hier:
    http://www.bildungsverein-berufsfeuerwehr-hannover.de/seminare.htm

    Zitat

    Original von lks-arbeitsschutz
    Ich suche Prüfprotokolle, Checklisten etc. für Regale ( Regalinspektion).


    Heute bei einem Auftraggeber, der ein Lager mit zahlreichen Schwerlastregalen hat: ihm liegt ein Angebot eines renommierten Unternehmens (das ich mit Regalen bislang nicht in Verbindung brachte, sondern mit Flurförderzeugen) vor, bei ihm regelmäßig Regalinspektionen durchzuführen:
    Ich zitiere aus dem Angebot:
    Lagereinrichtungen (Regalanlagen) sind Arbeitsmittel und unterliegen in Deutschland der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers. Regalanlagen sind daher mindestens einmal pro Jahr von einer fachkundigen Person zu überprüfen. Den Ablauf der Kontrollen von Regalanlagen regelt der europäische Normenentwurf DIN EN 15635.

    Also Info an "lks-arbeitsschutz": der Normenentwurf DIN EN 15635 beschreibt den Umfang von Regalprüfungen.

    Zurück zum Angebot:
    ich halte die Aussagen in dieser Form für unseriös, weil mit einer GefB gemäß BetrSichV die Prüffrist erst festgelegt wird - und die kann auch größer als ein Jahr sein!.
    Und statt einen Normenentwurf ziehe ich lieber die BGR 234 heran
    (Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.)
    - und dort geht es nur um "kraftbetriebene" Regale, nicht um einfache Schwerlastregale ...

    Fragen:

    Kennt Ihr die Inhalte der prEN 15635?
    Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Was haltet Ihr von dem Angebot? (vergleichbare Dienstleistungen finden sich genügend im Internet, wenn man mit dem Begriff "Regalinspektion" googelt)

    Habe ich bei einfachen, statischen Schwerlastregalen den Handlungsbedarf, teure "Experten-Regalinspektionen" durchführen zu lassen - oder soll ich mit einem breiten Grinsen das Angebot beantworten mit einem
    "Probier'n kann man's und a bisserl was geht allaweil - aber jetzt schleich Di!"

    Zitat

    Original von Ralph
    ich würde gern eure Meinung hören:
    ... Meiner Meinung nach sollten alle Mitarbeiter verpflichtet werden, eine Schutzbrille ständig zu tragen. Auch an den (nur ca. 2-3m entfernten (Sitz-)Arbeitsplätzen


    tommygm gab Dir schon die zielführende Antwort:
    guckst Du hier:
    http://www.myvideo.de/watch/5036554/Augenunfaelle

    Ich habe den Film bislang 9-mal vorgeführt - und bekomme immer noch einen Kloß im Hals ...
    Und dann frag' Deine widerspenstigen Leutchen noch mal, ob sie Schutzbrillen ablehnen.

    Manchmal hilft wirklich nur der Schock ... eine Bekannte, die an einer Berufsschule lehrt, erzählte mir, dass in einer Werkstatt kein Gebotszeichen "Schutzbrille" hängt - nur ein Foto ... das Foto eines Schülers, der am Boden liegt und einen Zimmermannsnagel in einem Auge stecken hat ...
    dort diskutiert man nicht über Schutzbrillen ... man trägt sie selbstverständlich ...

    Zitat

    Original von peter
    ... Unter dem stichwort "Betriebliche Pandemieplanung" gibt es eine ganze menge an informationen in internet


    Danke für den Hinweis - ich habe mir vorsorglich das
    "Handbuch Betriebliche Pandemieplanung V2.2b"
    heruntergeladen (mit 4,8 MB zu groß, um es an diese Nachricht zu hängen -
    dafür die Adresse bzw. Direktverknüpfung:
    http://www.gesundheitsforum-bw.de/servlet/PB/sho…v2.2B071220.pdf
    )
    ... vielleicht ein Thema der nächsten ASA-Sitzungen ...

    Zitat

    Original von tommygm
    ... aber welcher Tankstellenbetreiber ist vor soviel Unwissenheit eines Kunden gefeit :rolleyes:

    eines der Murphyschen Gesetze lautet:
    "Man kann nichts idiotensicher machen - Idioten sind einfach zu erfinderisch!"

    Zitat

    Original von Tomster
    ... darf nur Fenster geputzt werden, wenn keine Aufstiegshilfen verwendet wird oder eine geprüfte Leiter bzw. Tritt benutzt wird und vor öffnen des Fensters eine Absturzsicherung angebracht wird.


    Und auf jeden Fall:
    Betriebsanweisung Leitern erstellen und Mitarbeiter hinsichtlich der Benutzung von Leitern, Tritten und ggf. Absturzsicherungen unterweisen, Unterweisung bestätigen lassen.
    Mitarbeitern, die (noch) keine Unterweisung erhielten, verbieten, dienstlich Leitern zu benutzen.

    Zitat

    Original von tommygm
    Wir haben eine Erdgastankstelle übernommen, diese wird derzeit umgebaut,


    Das hört sich gut an ...
    Ist das zufälligerweise die EGT in OS, die bislang durch einen miserablen Druck, L-Gas mit niedrigem Brennwert und hohen Preisen, d.h. einem der höchsten Beträge für (€/10 kWh) Deutschlands, aufgefallen ist? ;)

    Unabhängig davon (denn das gilt für jede EGT):
    es wäre schön, wenn nach dem Umbau
    - zwei Fahrzeuge gleichzeitig an einer Zapfsäule tanken könnten,
    - der Fülldruck groß genug ist, um einen VW-Touran-Tank auch dann noch
    vollzubekommen, wenn vorher zwei Mulis (für Uneingeweihte: Fiat Multipla)
    und ein VW-Caddy getankt haben
    :25:
    Als überzeugter Erd- und Biogasfahrer (zurückgelegte 92,5 Mm) bin ich jetzt neugierig: um welche EGT handelt es sich? (ggf. auch per PN)

    Für die Gefährdungsbeurteilung:
    häufige Ausfälle von EGTs waren Schäden durch Schlauchabriss - z.B. durch losfahren, ohne abgekuppelt zu haben. Die hierbei auftretenden Gefahren müssen berücksichtigt werden.
    Für eine Schlimmst-Fall-Betrachtung sollte der Unfall vom 06.07.200 in Recklinghausen berücksichtigt werden (Pressemitteilung von ARAL):

    Bochum, 7. Juli 2000 - Gestern gegen 15:00 Uhr ist an einer Aral-Erdgastankstelle in Recklinghausen ein Fahrzeug beim Tankversuch zerstört worden. Bei dem Unfall kam der Fahrzeughalter, ein 54jähriger Kfz-Meister aus Recklinghausen, ums Leben, eine Mitarbeiterin der Tankstelle wurde schwer, vier weitere Personen, die sich auf der Tankstelle aufhielten, leicht verletzt.
    Das Mitgefühl von Aral gilt den Angehörigen und den Betroffenen, insbesondere der schwerverletzten Tankstellenmitarbeiterin.
    Polizei, Staatsanwaltschaft und Sachverständige nahmen unmittelbar nach dem Unfall ihre Untersuchungen auf. Experten von Aral waren vor Ort, um die Kommission bei ihren Ermittlungen zu unterstützen.

    Nach Informationen der Polizei wurde der PKW vor vier Wochen in Italien zusätzlich zum Benzinbetrieb auf Flüssiggasbetrieb (Butan/Propan-Gemisch) umgerüstet. Der Wagen war daher grundsätzlich nicht geeignet, an einer Erdgastankstelle befüllt zu werden.
    Zudem montierte der Fahrzeughalter am 6.7.2000 selbständig einen aus Italien angeforderten Erdgaseinfüllstutzen an den Flüssiggastank. Erst die Montage des falschen Einfüllstutzens ließ die unsachgemäße Betankung des Flüssiggasbehälters mit Erdgas zu.
    Grundsätzlich sind die Betankungsvorrichtungen für Erdgas und Flüssiggas so unterschiedlich, dass sie keine Verwechslung zulassen.
    Dabei hielt der mit maximal 20 Bar für Flüssiggas ausgelegte Tank dem für die Erdgasbefüllung notwendigen Druck von über 200 Bar nicht stand. Es kam zur Zerknallung und damit zu der anschließenden Katastrophe.

    Zitat

    Original von Matthias13
    Mein Ziel ist, dass die Kopierer in einen Kopierraum sollen - der wäre aber neu einzurichten, d. h. es würde z. B. ein Einzelbüro entfallen für den Kopierer.

    Das wird schwer, gegenüber der Unternehmensleitung durchzusetzen.
    Vielleicht kann man aber aber noch einen Schritt weitergehen, also ein Gesamtkonzept erstellen, in dem auch Laserdrucker (sofern in den Büros vorhanden) in den Raum gestellt werden.
    Als Argument könnte man noch bringen, dass die Mitarbeiter zwangsläufig Bewegung bekommen, um die Ausdrucke zu holen ...
    Ich wünsche Dir bei Deinem Vorhaben Erfolg, denn ich habe einen Extraraum erst in einem Unternehmen durchsetzen können ... in den meisten anderen geht es aus räumlichen Gründen nicht ... und bei einem Unternehmen sah das ja sogar die Feuerwehr ein ...

    Zitat

    Original von tommygm
    ... im Internet wird das Medikament Tamiflu bereits zum Fünffachen des Ladenpreises gehandelt. Experten warnen vor einer übereilten Einnahme.


    So weit ich weiß, ist Tamiflu rezeptpflichtig und darf nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, denn es besteht die Gefahr, dass man durch eine zu geringe Medikamentation letztlich resistente Viren erzeugt ...

    Zitat

    Original von Matthias13
    Bei uns im Betrieb stehen 3 Kopierer auf dem Flur, 2 direkt im Flur, einer in eíner Nische. ...


    Ich weiß nicht, ob Dir das weiterhilft:
    Bei einer Brandschau in einem "meiner" Unternehmen bemängelte die Feuerwehr ebenfalls Kopierer im Bereich eines Fluchtweges ...
    Aber weil der Kopierer in der Nähe eines Brandmelders aufgestellt ist, erlaubte die Feuerwehr das ...

    Anm.: die Begründung ist für mich nicht schlüssig ... aber ich habe in dieser Situation nicht nachgefragt ... 8)
    Vielleicht hat der Vertreter der Feuerwehr auch nur nach einer "pragmatischen" Lösung gesucht ...

    Denn die Alternativen sind:
    1. eigener Raum, in dem Kopierer und Drucker untergebracht sind,
    2. Kopierer und Drucker in ständig besetzten Arbeitsräumen.

    (die hatten / wollten wir nicht)

    ... und wie ist es bei Dir?
    Lieber den Kopierer neben dem Büroarbeitsplatz?
    ;)