Beiträge von Niko

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    Hallo,

    Ein 100%iger Schutz der Spannungsfreiheit ist nicht gegeben.

    wenn keine 100%-ige Spannungsfreiheit gewährleistet werden kann, dann ist das "Arbeiten unter Spannung" oder zumindest "Arbeiten in der Nähe spannungsführender Teile".

    Und dann ist bis zur Sicherstellung der Energiefreiheit bei Schaltkreisen mit Absicherung über 16A entsprechende Schutzkleidung der Klasse 1 oder 2 notwendig. Von der BG ETEM gibt es entsprechende Hilfestellung. Siehe Anhang 7 im Link:

    Leitlinie für die Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung

    Und nicht vergessen:

    Gesichtschutz

    Gruß, Niko.

    Niko ist deutsch hä, ich bin für das elegantere Nico

    Hä?

    Niko ist griechisch. Das wusste auch schon Alexis Sorbas ( „Hey, Boss, hast du jemals gesehen, dass etwas so bildschön zusammenkracht?“). ;)

    Und was soll an einem c schon elegant sein? Über Geschmack lässt sich ja beliebig lange streiten.

    :52:

    :133:

    Gruß, Niko

    Hallo,

    da hiflt ein Blick in die Vorschriften:

    z.B. Arbeitsschutzgesetz

    ...Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ... zu treffen, ... die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen...

    -> Was erforderlich ist, entscheidet der Arbeitgeber (soweit nicht in anderen Vorschriften geregelt)

    ...Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;

    -> möglichst... Arbeit ohne Gefährdung kann nicht immer vermieden werden


    ...den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;

    -> Der Arbeitgeber gibt Anweisungen, wie die Arbeit sicher gemacht werden kann (könnte)

    ...Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.

    -> Der Arbeitgeber hat geeignete Mitarbeiter auszuwählen oder die Kompetenz zu schaffen, dass die Mitarbeiter die vorgesehene Arbeit sicher durchführen können (physisch und psychisch)


    ...Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

    -> Ohne Unterweisung geht gar nichts.

    Angestellter ohne Unterweisung eine Handbohrmaschine bedienen

    Die Antwort ergibt sich dann automatisch.

    Gruß Niko.

    Hallo,

    Die externe Speicherung interner Firmendaten halte ich für riskant und nicht überschaubar.

    Das ist aber in anderen Bereichen schon gängige Praxis, z.B. Handelsregister, Steuerwesen, Genehmigungsverfahren, Bundesagentur für Arbeit.

    Eine IT-sichere und datenschutztechnisch saubere Lösung halte ich für möglich.

    Personelle Aufstockung der BGn um 2000% (also von 5 auf 100 je Bezirk)

    Hm. Warum BGen? Mit einer Vereinheitlichung (Harmonisierung) der Aufsichtsbehörden (Amt für Arbeitsschutz-Gewerbeaufsicht-BGen-UKen) würde man meiner Meinung nach mehr erreichen.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    wir haben an einem Standort die Linde Safety Warnwesten im Einsatz. Diese sind primär für Warnungen zwischen Gabelstaplern und Personen vorgesehen,

    Seit einigen Wochen haben wir diese auch für Personen/Personen nachgerüstet. Funktioniert sehr gut und die Akzeptanz ist gut.

    Gruß, Niko

    Hallo AxelS,

    ...

    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

    ...

    Warum gegenseitiges Einvernehmen, das ist doch im IfSG eindeutig geregelt. Die Quarantäne ist dann gesetzlich (Corona Verordnung des Bundeslandes in Kombination mit dem IfSG) klar vorgegeben.

    1. Rechtsgrundlage? Ich bin sehr zuversichtlich, dass unsere Rechtsabteilung(en) diese Anordnung(en) geprüft haben und auch eine entsprechend Argumentation vorlegen könn(t)en.

    2. Die gesetzliche Quarantäne ist unzweifelhaft. wir gehen aber darüber hinaus und bezahlen eine freiwillige Quarantäne, falls die Begleitumstände unklar sind. Z.B. die Quarantäne eines Kollegen, dessen Sohn in gesetzlicher Quarantäne war. Das örtliche Gesundheitsamt hielt eine Quarantäne für den Vater nicht für nötig, aber wir.

    Wir haben übrigens sehr positive Rückmeldungen zu dieser Herangehensweise bekommen aus den Belegschaft(en).

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    wir haben eine Anordnung der Geschäftsleitung(en), dass

    - Mitarbeiter verpflichtet sind, sich über die Regelungen im Urlaubsland zu informieren

    - ein geplanter Urlaub in einem Risikogebiet der Personalabteilung anzugeben ist

    - eine Urlaubsreise in ein Risikogebiet auf eigene Gefahr und Verantwortung erfolgt

    - für eine angeordnete Quarantäne bei Rückkehr aus einem Risikogebiet kein Vergütungsanspruch besteht.

    Sollte das Urlaubsgebiet erst während des Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt werden, so ist dies unverzüglich der Personalabteilung mitzuteilen.

    Es besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen, dass eine bezahlte Freistellung bis zu 14 Tagen gewährt wird (freiwillige Quarantäne).

    Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung? Sofern nicht, auf welcher gesetzl. Grundlage findet das statt?

    Was hältst du von

    - Fürsorgepflicht BGB §242, §617-619

    - Weisungspflicht / Weisungsrecht §106 GewO, §4 Arbeitsschutzgesetz

    Gruß, Niko

    Wenn ich in die Konstruktion und Schutzeinrichtung (das Gehäuse der Maschine in diesem Fall) eingreifen, das Produkt gegen seine bestimmungsgemäße Verwendung in einen eigens konstruierten Halter verschraube, warum soll der Hersteller der Flex dann noch für sein Produkt haften?

    Wenn der Hersteller mit der Konformitätserklärung erklärt, dass sein Produkt den einschlägig betrachteten Richtlinien und Vorschriften entspricht und daher ein bspw. CE nach Maschinenrichtlinie ausspricht und ich als Betreiber die Flex anderweitig einsetze, dann verliert die Erklärung ihre Gültigkeit. Kann man auf den Meisten Konformitätserklärungen auch so nachlesen.

    Hallo,

    was ich gelernt habe und praktiziere:

    - Der Hersteller ist selbstverständlich weiterhin für sein Produkt verantwortlich. Und genauso selbstverständlich ist er NICHT für die durchgeführten Änderungen und die nicht bestimmungsgemässe Verwendung verantwortlich.

    D.h., ein Schaden der durch das Produkt verursacht wird, welcher KEINE Ursache in der Veränderung und falschen Verwendung hat, kann dem Hersteller weiterhin angelastet werden.

    - Eine Konformitätserklärung kann ihre Gültigkeit nicht verlieren. Es kann nur die zugehörige Maschine nicht mehr existieren. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Deswegen immer auf das Ausstellungsdatum der Konformitätserklärung achten und prüfen, was mit der Maschine in der Zwischenzeit passiert ist.

    - Nur weil es auf einer Erklärung nachzulesen ist, wird etwas nicht automatisch richtig oder falsch. Auch wenn es eine (gefühlte) Mehrheit so formuliert. (Mein Lieblingsbeispiel ist die Platzangst).

    Gruß, Niko

    Hallo,

    hat hier jemand Erfahrungen mit Abstandswarner wie z.B. Safedi

    Ist im Moment bei uns im Unternehmen im Gespräch.

    Grüße

    Hallo Falcon,

    wir prüfen zur Zeit das Linde Safety Guard System.

    Aber auch nur, weil Standorte schon das Linde System für die Warnung zwischen Stapler/Stapler und Stapler/Fußgänger im Einsatz haben.

    Warum also nicht auch für Fußgänger/Fußgänger?

    Gruß, Niko