Hallo,
da hiflt ein Blick in die Vorschriften:
z.B. Arbeitsschutzgesetz
...Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ... zu treffen, ... die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen...
-> Was erforderlich ist, entscheidet der Arbeitgeber (soweit nicht in anderen Vorschriften geregelt)
...Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
-> möglichst... Arbeit ohne Gefährdung kann nicht immer vermieden werden
...den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
-> Der Arbeitgeber gibt Anweisungen, wie die Arbeit sicher gemacht werden kann (könnte)
...Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.
-> Der Arbeitgeber hat geeignete Mitarbeiter auszuwählen oder die Kompetenz zu schaffen, dass die Mitarbeiter die vorgesehene Arbeit sicher durchführen können (physisch und psychisch)
...Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
-> Ohne Unterweisung geht gar nichts.
Angestellter ohne Unterweisung eine Handbohrmaschine bedienen
Die Antwort ergibt sich dann automatisch.
Gruß Niko.