Unwesentliche Änderungen am elektrischen Betriebsmittel

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  • Hallo Jeske,

    genau das war ja das Eingangsthema. Der Betreiber schraubt das Gehäuse auseinander, überbrückt den Schalter der Flex, so dass der Bediener die Flex über einen außenliegenden Schalter (kein Drucktaster) einschalten kann.

    Schau dir die Bilder am Anfang des Threads an...

    Die Energietrennung erfolgt im Notfall über Not-Austaster, den die Flex von vornherein gar nicht mitbringt. Na wenn das bestimmungsgemäße Verwendung darstellt=O....dann halte ich mich ab jetzt hier raus...

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

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  • Wenn ich in die Konstruktion und Schutzeinrichtung (das Gehäuse der Maschine in diesem Fall) eingreifen, das Produkt gegen seine bestimmungsgemäße Verwendung in einen eigens konstruierten Halter verschraube, warum soll der Hersteller der Flex dann noch für sein Produkt haften?

    Wenn der Hersteller mit der Konformitätserklärung erklärt, dass sein Produkt den einschlägig betrachteten Richtlinien und Vorschriften entspricht und daher ein bspw. CE nach Maschinenrichtlinie ausspricht und ich als Betreiber die Flex anderweitig einsetze, dann verliert die Erklärung ihre Gültigkeit. Kann man auf den Meisten Konformitätserklärungen auch so nachlesen.

    Hallo,


    was ich gelernt habe und praktiziere:

    - Der Hersteller ist selbstverständlich weiterhin für sein Produkt verantwortlich. Und genauso selbstverständlich ist er NICHT für die durchgeführten Änderungen und die nicht bestimmungsgemässe Verwendung verantwortlich.

    D.h., ein Schaden der durch das Produkt verursacht wird, welcher KEINE Ursache in der Veränderung und falschen Verwendung hat, kann dem Hersteller weiterhin angelastet werden.


    - Eine Konformitätserklärung kann ihre Gültigkeit nicht verlieren. Es kann nur die zugehörige Maschine nicht mehr existieren. Das ist ein wichtiger Unterschied.

    Deswegen immer auf das Ausstellungsdatum der Konformitätserklärung achten und prüfen, was mit der Maschine in der Zwischenzeit passiert ist.


    - Nur weil es auf einer Erklärung nachzulesen ist, wird etwas nicht automatisch richtig oder falsch. Auch wenn es eine (gefühlte) Mehrheit so formuliert. (Mein Lieblingsbeispiel ist die Platzangst).


    Gruß, Niko

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Eine Sache wurde hier noch nicht genannt: die Gesamtheit des Konstrukts muss inherent sicher konstruiert sein. Ist dies gewährleistet? Der Not-Halt ist sicher ein notwendiges Ding. Es schützt aber nicht vor der Gefährdung, dass der Winkelschleifer immer noch so funktioniert wie ein Winkelschleifer. Während eine Kappsäge, wie auch ein Rasenmäher eine Entriegelung am Einschalter hat und sofort Aus geht sobald man den Schalt los lässt, hat der Winkelschleifer eine Feststellfunktion an der sich nichts geändert hat.


    Ergo: zum Betrieb des Ganzen muss Spannung zugeschaltet werden, der Winkelschleifer wird Ein geschaltet und festgestellt. Dann kann gearbeitet werden.


    Folgendes Szenario ist vorstellbar: MA1 möchte etwas trennen, setzt die Maschine in Betrieb. Dreht sich um (warum auch immer) und MA2 greift versehentlich (warum auch immer) in die laufende Maschine. Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.


    Meiner Meinung nach bedarf es einer Beurteilung des Ganzen im Sinne der MRL um die Konstruktion sicher zu gestalten. Es muss überprüft werden, dass die Konstruktion an sich sicher ist. Da sehe ich die Klemmvorrichtung des Winkelschleifers als Problem, nicht das der sich durch Vibration und einwirkende Kräfte löst. Ich sehe zwingend die Notwendigkeit einer Zweihandbedienung, wegen der vorhandenen Feststellfunktion. Zuletzt muss sichergestellt werden, dass der Tisch sich während der Arbeit nicht bewegt und das Werkstück sicher gespannt ist.


    Ich gehe davon aus, dass man sich an existierenden Kappsägen orientieren kann. Sicherlich sind hier Dinge verbaut worden, die von vornherein eine Konformitätsvermutung auslösen. Dennoch muss die Gesamtheit sicher sein. So wie auch ein Schaltschrank aus vielen bereits geprüften Dingen besteht, aber dennoch sicher gestaltet sein muss.


    Unterm Strich wäre die Anschaffung eines fertigen Produktes angenehmer gewesen. Wenn der Azubi hier aber was bauen durfte um zu lernen, fände ich das großartig. Sicher sollte es aber trotzdem sein.


    Grüße


    Edit: für den Betrieb in Laboren oder für Prototypen gelten weniger Strenge Regeln, der Zugang muss aber reglementiert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von MGraf ()

  • Interessant wäre, ob der Wiederanlaufschutz noch funktioniert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ein Winkelschleifer hat nach meinem Kenntnisstand keinen Wiederanlaufschutz, oder? Den würde aber der Not-Halt abdecken, zumindest solange er gedrückt ist.

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  • Ein Winkelschleifer hat nach meinem Kenntnisstand keinen Wiederanlaufschutz, oder? Den würde aber der Not-Halt abdecken, zumindest solange er gedrückt ist

    Natürlich muss ein Winkelschleifer gegen Wiederanlauf gesichert werden. Im Anhang 1.2.1 der MRL muss eine Maschine gegen Wiederanlauf geschützt werden. Leider sind noch diverse Winkelschleifer (und andere handgeführte Maschinen) im Bestand, wo es nicht der Fall ist. Eine Aufgabe der GFB.

  • Das Zurücksetzen des Not-Halts darf kein automatisches Wiederanlauf in gang setzen.

    Das ist richtig, da hatte ich wohl einen Denkfehler in den Begriffen. Entschuldigung bitte.



    Ich gestehe mir bisher keine Gedanken über Winkelschleifer gemacht zu haben. Das habe ich jetzt getan und mir fällt auf: ja, die Maschine darf sich auf keinen Fall wieder einschalten, wenn die mechanische Verriegelung drin ist und das elektrische Netz ausgefallen ist.


    Ich muss das mit meinen zwei Maschinen zu Hause mal testen, da bin ich jetzt neugierig geworden. Ich habe bei der BG eben nachgelesen, dort habe ich gesehen das auch ein Sofort-Stopp bei einem Rückschlag vorzusehen ist. Meine kleiner Bosch 12V Winkelschleifer macht genau das. Bei den beiden großen teste ich das Wiederanlaufen mal ...

  • Wiederanlaufschutz nach Stromausfall heißt zumindest bei den Bosch Professional Werkzeugen mit Kabel "Restart Protection".

    Die Winkelschleifer aus der 12V oder 18V Serie haben sowas nicht. Stromausfall gibt es ja nur durch Akku leer, kaputt oder raus...

    Gruß Roland

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  • Hallo,


    angenommen, es wurde an einer Maschine eine nicht wesentliche Änderung durchgeführt. Dass die Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung angepasst werden müssen, ist klar, aber wie sieht es eigentlich mit der Bedienungsanleitung aus? Wer darf diese anpassen?


    Viele Grüße,

    Klaus

  • Nicht nur die Bedienungsanleitung / sondern die komplette Dokumentation (inkl. Risikobeurteilung) müssen von demjenigen geprüft ggf. angepasst werden, der für die Änderung zu verantworten hat. Unabhängig davon ob die Änderung wesentlich und nicht wesentlich war.

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Hallöchen, ich möchte den Thread nun lösen!
    Ich habe zusätzlich bei der BG angefragt und bei einem SiFa-Kollegen, außerhalb des Boards.
    Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das vereinfachte Konformitätsverfahren gemäß MRL, mit anschließender CE-Kennzeichnung durch interne Kontrolle ausreicht. Ergo Zusammenstellen der Dokumentation, Schaltpläne, Risikobeurteilung, Gefährdungsbeurteilung, BA, Bedienungsanleitung etc. pp., Ein- und Unterweisung des Mitarbeiterkreises, Aufbewahrung aller UNterlagen für mindestens 10 Jahre usw. :)


    Ich danke euch für die interessante Diskussion!

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  • Das Ding ist SO aber immer noch nicht sicher.... Und der Aufwand ist für das Ergebnis (Kauf einer Kappsäge) IMO nicht zwingend gerechtfertigt....

    Das obliegt nicht mir, zu entscheiden ob es nicht sinnvoller wär, im Baumarkt nebenan das rundum-Sorglos-Paket für ein paar Euros zu besorgen.

    Ich hab die Möglichkeit präsentiert, wurde abgelehnt, da der Mitarbeiter bereits an dem Ding rumgetüfftelt hat. (Wobei ich nicht die Mitarbeitermotivation schmälern möchte, sich kreativ mit Problemen mithilfe seiner Fähigkeiten o.ä. zu beschäftigen)..
    Hier habe ich wenigstens die Antwort zum Thema Konformitätserklärung etc. mitgeteilt.

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