Ich würde die Chefetage der Externen gerne verpflichten, uns vorab zu bestätigen, dass die gesendeten Mitarbeiter 3G sind. Mir ist nicht klar - ist das im Sinne der neuen Rechtslage?
Nachdem Mitarbeiter grundsätzlich ihre Nachweise bei sich führen müssen, möchte ich das auch auch bei EXTERNEN durch uns kontrollieren. Ist das im Sinne der Rechtslage? Muss ich auch darüber Buch führen? IMO alles: nein, weil deren Arbeitgeber sich bereits gekümmert hat. Hat er aber nicht..... Und nun?Heute haben die Externen an unseren Tests schmarotzt.
Wir sind quasi auf der anderen Seite - wir wollen und müssen teilweise auf Betriebsgelände. Einige der Firmen nutzen ihr Hausrecht und wollen den Nachweis auch von Externen. Da nutzt es nix, dass unsere Leute früh einen Selbsttest unter Aufsicht gemacht haben... denn dafür dürfen wir ja kein Dokument ausstellen.
Andere haben bei uns eingefordert, dass wir 3G kontrollieren und quasi pauschal bestätigen, dass keiner unserer Mitarbeiter ohne von uns kontrollierten Nachweis zu ihnen kommt.
Also kannst Du 3G wohl problemlos einfordern.
Buch führen über externe darf man glaube ich nicht, nur kontrollieren. Aber wo das jetzt wieder stand ...