Beiträge von Steph

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    Ich würde die Chefetage der Externen gerne verpflichten, uns vorab zu bestätigen, dass die gesendeten Mitarbeiter 3G sind. Mir ist nicht klar - ist das im Sinne der neuen Rechtslage?

    Nachdem Mitarbeiter grundsätzlich ihre Nachweise bei sich führen müssen, möchte ich das auch auch bei EXTERNEN durch uns kontrollieren. Ist das im Sinne der Rechtslage? Muss ich auch darüber Buch führen? IMO alles: nein, weil deren Arbeitgeber sich bereits gekümmert hat. Hat er aber nicht..... Und nun?Heute haben die Externen an unseren Tests schmarotzt.

    Wir sind quasi auf der anderen Seite - wir wollen und müssen teilweise auf Betriebsgelände. Einige der Firmen nutzen ihr Hausrecht und wollen den Nachweis auch von Externen. Da nutzt es nix, dass unsere Leute früh einen Selbsttest unter Aufsicht gemacht haben... denn dafür dürfen wir ja kein Dokument ausstellen.

    Andere haben bei uns eingefordert, dass wir 3G kontrollieren und quasi pauschal bestätigen, dass keiner unserer Mitarbeiter ohne von uns kontrollierten Nachweis zu ihnen kommt.

    Also kannst Du 3G wohl problemlos einfordern.

    Buch führen über externe darf man glaube ich nicht, nur kontrollieren. Aber wo das jetzt wieder stand ...:29:

    Hey,

    bei uns war es so, während wir uns vorne eingerichtet haben, haben wir nebenher gesagt, in welchem Zusammenhang die Präsentation stattfindet, also z.B. im ASA, vor der Geschäftsführung oder was auch immer Dein Publikum sein soll. Firmenvorstellung etc. ist alles nicht nötig, Du tust ja so als wüssten die anderen Bescheid :40: Methoden erklären würde ich auch nicht, wen das interessiert, der würde ja auch im real life eher danach hinterfragen.

    Und dann ganz strikt danach vorgehen - wer ist das Publikum, um welche Entscheidung geht es, was brauchen die als Grundlage. Dass Du den Handlungszyklus vollständig durchlaufen und die Methoden richtig angewendet hast, hast Du ja schon im Bericht gezeigt. Was sind die wesentlichen Punkte (z.B. besteht in einem Arbeitssystem vielleicht gar kein Handlungsbedarf, oder nicht bei allen Gefährdungen), die Du rausgefunden hast, welche Lösungsmöglichkeiten gibt es und welche Empfehlung gibst Du ab oder gibt es vielleicht auch gar keine Wahlmöglichkeit.

    Hey,

    also es gibt tatsächlich hier keine Vorgaben sondern liegt ausschließlich in der Verantwortung des Betreibers. Wir haben daher 1m festgelegt.

    Finde es allerdings erstaunlich, dass es hier keine allgemeingültige Vorgabe gibt. Wenn man dann so einen Betreiber hat...

    Danke jeden falls für Eure Antworten :)

    Hallo mal wieder :)

    Heute eine kurze Frage zum Brandschutz auf der Baustelle :40: Die Baubude (Container) oder der als Pausenraum annektierte Raum im vorhandenen (umzubauenden/zu sanierenden) Gebäude, in dem pausiert wird, die Vorarbeiter ihren Schreibkram erledigen etc. - gilt das als stationäre Baustelleneinrichtung im Sinne der ASR A2.2 Nr. 8 (1)? Also mit allen Konsequenzen wie Feuerlöscher, Brandschutzhelfer etc. Sie sind natürlich nicht den ganzen Tag besetzt.

    Ich plädiere trotzdem für ja, aber die Standpunkte sind, nun ja, unterschiedlich...

    Guten Morgen,

    hab mal eine Frage... wie organisiert Ihr das mit verschiedenen Prüfungen durch verschiedene Personen?

    Konkret geht es mir darum... z.B. eine Tischkreissäge - hat eine schicke gültige UVV Plakette, allerdings wurde sie noch nie nach BetrSichV geprüft 8| Originalzustand 1990.

    Die Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist extern vergeben. Jetzt überlege ich, ob wir für alles, was raus geht, eine zweite Plakette machen, und nur mit beiden dürfen die Geräte raus. Wie handhabt Ihr das?

    Hallo zusammen,

    hab mal wieder eine Frage an Euer Schwarmwissen :)

    Wo finde ich denn Angaben zu Sicherheitsabständen bei erdverlegten Leitungen? Konkret geht es um eine 20kV-Leitung... DGUV-Info 203-017 hab ich dazu auch nichts konkretes gefunden :/

    Vielleicht hat jemand einen Tip für mich...

    Hallo in die Runde,

    wie haltet Ihr es mit dem Prüfen von Warnkleidung? Wer checkt wann/wie oft, ob die Streifen noch ihre Funktion erfüllen oder aussortiert werden muss?

    Und wenn ich jetzt das ganze mit Prüflampe und Referenzmuster etc. mache - wann ist die Abweichung zu groß? Darf das einer unserer Beschäftigten machen? Was muss der können?

    Irgendwie finde ich da nix konretes :/

    Sonnige Grüße

    Steph

    Hey,

    da ich selbst schon fast dabei bin, BAs zu erstellen, hab ich leztens mal gestöbert und bin auf die DGUV Info 211-010 gestoßen und da steht

    Die Verwendung von Piktogrammen ermöglicht eine Verbindung zur innerbetrieblichen Sicherheitskennzeichnung und erhöht so den Informationswert der Betriebsanweisung. Es wird empfohlen, die für den speziellen Arbeitsplatz erforderliche Kennzeichnung gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in die Betriebsanweisung aufzunehmen

    Also kein Muss, aber sinnvoll. Ich hätte jetzt schon gedacht, dass zu jeder Gefährdung eins kommt, wenn der Platz reicht :/

    Sonnige Grüße

    Steph

    Hey Sven,

    vielleicht hilft Dir das hier weiter:

    Gemäß TRGS 906 gilt das Bohren in Beton als krebserzeugende Tätigkeit nach Anhang I § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV, für deren Ausführung gewisse Mindestanforderungen erfüllt sein müssen.

    Also messen etc. ist gar nicht notwendig.

    Von der BG Bau gibt es Positivlisten für verschiedene Geräte, bei deren Verwendung mit bestimmten Absaugsystemen die Arbeitsplatzgrenzwerte für E- und A-Staub unterschritten werden, vielleicht hilft Dir auch das

    https://www.bgbau.de/themen/sicherh…eitungssysteme/

    Neben der technischen Maßnahme sind dann noch weitere zwingend erforderlich, wie regelmäßige Prüfung der verwendeten Geräte zur Stauberfassung, das Veranlassen der arbeitsmedizinischen Vorsorge für die betroffenen Beschäftigten und eine Unterweisung der Beschäftigten anhand der Betriebsanweisungen zum Umgang mit den entsprechenden Geräten allgemein und dem Umgang mit dem Gefahrstoff quarzhaltiger Staub.

    Sind technische und organisatorischeMaßnahmen im Einzelfall nicht ausreichend oder nicht umsetzbar, sind weitere Maßnahmen wie das Tragen von Atemschutz mit daraus resultierender Arbeitsmedizinischer Vorsorge und unter Beachtung vorgegebener maxialer Tragezeiten ebenfalls zwingend vorgesehen

    Sonnige Grüße

    Steph