zusätzliche Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung

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  • Guten Morgen,

    hab mal eine Frage... wie organisiert Ihr das mit verschiedenen Prüfungen durch verschiedene Personen?

    Konkret geht es mir darum... z.B. eine Tischkreissäge - hat eine schicke gültige UVV Plakette, allerdings wurde sie noch nie nach BetrSichV geprüft 8| Originalzustand 1990.

    Die Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist extern vergeben. Jetzt überlege ich, ob wir für alles, was raus geht, eine zweite Plakette machen, und nur mit beiden dürfen die Geräte raus. Wie handhabt Ihr das?

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  • Hallo,


    Sinn macht es, wenn der Aufwand im Rahmen bleibt.


    Bei der elektrischen Sicherheit wird gecheckt, gemessen, ein Protokoll angefertigt, katalogisiert, ein Funktionstest gemacht, etc.

    Hier würde ich die BetrSichV mit reinbrigen.


    Dein Beispiel:

    Kreissäge. Ist das Sägeblatt scharf, läuft es sauber, hat es einen Fingerschutz, sind Hilfmitel vorhanden (Sägegut schieben), etc.


    Kurz, alles was Sinn macht zusammenpacken.

    Bei einer externen Vergabe der Prüflinge ist das schwer. Vielleicht können das eure Leute selber machen? Der Bediener kennt sich vielleicht auch aus?

    Wichtig, egal was ihr prüft: dokumentieren.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Wir legen die Prüffristen und Prüfkriterien im Rahmen einer (objektorientierten) Gefährdungsbeurteilung fest.

    Das geht auch für ganz alte Möhren, wir haben z.B. noch Ständerbohrmaschinen aus den 1970ern, die sind unkaputtbar


    Natürlich müssen die die heutigen Mindestanforderungen aus der BetrSichV erfüllen, da muss man eventuell eine Abdeckung nachrüsten oder einen Not-Aus


    Für die mechanische Prüfung:

    Wichtig sind hier mögliche schädigende Einflüsse auf das Arbeitsmittel und Verschleiß.

    Für den Verschleiß sind die Wartungshinweise des Herstellers hilfreich.

    Schädigende Einflüsse können Vibrationen sein, Schmutz, Staub, korrosive Atmosphäre Wechselwirkungen mit benachbarten Arbeitssystemen,(z.B. Werksverkehr), Einsatzbedingungen (drinnen, draussen, Baustelle, Feuchträume etc) usw.. Daraus ergeben sich dann automatisch die Prüfkriterien.


    Die elektrische Prüfung wird dann nach den Kriterien der entsprechenden VDE-Regel gemacht.

  • Hey,

    vielen Dank - mal schauen, was wir uns zusammenstricken... vermutlich wird alles, was auch elektrisch geprüft werden muss, extern vergeben an jemanden, der auch gleich den Rest mitmacht, und alles andere dann intern, soweit möglich. Auf jeden Fall soll alles in einem Vorgang abgehandelt werden.

    Sonnige Grüße :)

  • Guten Morgen,

    hab mal eine Frage... wie organisiert Ihr das mit verschiedenen Prüfungen durch verschiedene Personen?

    Konkret geht es mir darum... z.B. eine Tischkreissäge - hat eine schicke gültige UVV Plakette, allerdings wurde sie noch nie nach BetrSichV geprüft 8| Originalzustand 1990.

    Die Prüfung für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist extern vergeben. Jetzt überlege ich, ob wir für alles, was raus geht, eine zweite Plakette machen, und nur mit beiden dürfen die Geräte raus. Wie handhabt Ihr das?

    Hallo

    habt ihr die Tischkreissäge auch im Lichte der Altmaschinen auf der Grundlage der BetrSich V betrachtet.


    Verkürzet Prüffristen aufgrund des Einsatzes bzw. Altmaschine sind sindvoll

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  • Nein, bisher nicht... auf Basis der Prüfung durch den Elektriker (also nur Elektrik) hatte sie bisher den Status geprüft und betriebssicher... ansonsten hat sich die keiner im Hinblick auf irgendwas angeschaut - bis ich sie letztens entdeckt habe :22:

    Zustand Original 1990 ...