psa thx für die ergänzende Erläuterung! Wobei für eine CE Kennzeichnung nicht nur die Hardware, sondern auch das Handbuch Regeln entsprechen muss, wenn ich die Sachlage richtig interpretiere. Die Maschine an sich war einwandfrei, ich war/bin nur mit dem Handbuch unzufrieden.
Mittlerweile bin ich vom Hersteller auf einige Kapitel hingewiesen worden, die ich so nicht im Blickfeld hatte (zumindest in der Überschrift erschien mir das lesen als nicht zielführend). Zusammen mit den ergänzenden Angaben des Herstellers weiß ich nun, was zu tun ist.
Und ja, auf unserer Seite stehen natürlich Pflichten. Ich hätte nur erwartet, dass diese Pflichten vorher kommuniziert würden. Der Prozessingenieur war von den Anforderungen jedenfalls voll überrascht. Das Blöde ist, dass der Erwerb/die Bestellung in einer Zeit angeleiert wurde, als ich noch nicht im Betrieb war, und die "alte SiFa" krank war. Aber die Show must go on... Nun sitzt das Kind im Brunnen.
Daher folgende Frage:
Wir haben den Taumelsieb, und werden ihn mit einer recht eigenwilligen Methode umhausen. Dann muss doch eine Konformitätserklärung angefertigt werden, weil wir die Inverkehrbringer sind - nicht?
...das lässt sich eindeutig und glasklar folgendermaßen beantworten:
Kommt drauf an!
In der CE-Konformität hängt es an vielen Faktoren, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt oder ob in dem Fall die reine Erhöhung der Sicherheit anzulegen ist.
Das ist komplex und musst Du im Rahmen einer Bewertung mittels der frei verfügbaren Interpretationspapiere (Wesentliche Veränderung und Gesamtheit von Maschinen) ermitteln.