Beiträge von magicmike

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    Hallo,

    bin noch kein alter Hase hier8), deshalb steinigt mich bitte nicht wenn ich eine einfache Frage stelle. Ich bin Sifa in meinem Unternehmen und mein Chef hat eine grooooße Maschine=O mit viel Hydraulik gekauft. KEINE Presse;)! Die Zugänge, mit denen man in die Maschine gelangt sind so groß, dass man mit einem Gabelstapler reinfährt um die gegossenen Werkstücke heraus holen tut. Deshalb hat der Maschinenhersteller (aus Fernost) auch Lichtgitter von deutschem Unternehmen angebracht. Problem: Die Lichtgitter haben einen Strahlabstand von 500 mm an einem Zugang in den entweder der Gabelstapler reinfährt oder aber eben auch mal ganz gemütlich eine Person reinspazieren kann. Das Lichtgitter funktioniert schon ordentlich. Ist auch ausreichend weit entfernt um beim durchgehen die Maschine noch rechtzeitig still zusetzen. Steuerung und PerformanceLevel d ist auch i.O.

    Was mich irritiert:wacko:, ist der Strahlabstand des Lichtgitters und die Höhe der Absicherung. Ein Strahlabstand von 500 mm für Personenzugänge halte ich für zu weit und eine Absicherungshöhe von Oberkante 700 mm halte ich für zu niedrig. Ich hätte mir einen Strahlabstand von mind. 50 mm und mindestens eine Höhe von 1.000 mm gewünscht. Ich meine das steht auch in den Normen so drin. Kennt sich da jemand fundiert aus und kann mir Klarheit verschaffen?

    Danke für eure Tipps dazu.:doppelthumbsup: