Lichtgitter / Lichtvorhang Strahlabstand

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  • Hallo,

    bin noch kein alter Hase hier8), deshalb steinigt mich bitte nicht wenn ich eine einfache Frage stelle. Ich bin Sifa in meinem Unternehmen und mein Chef hat eine grooooße Maschine=O mit viel Hydraulik gekauft. KEINE Presse;)! Die Zugänge, mit denen man in die Maschine gelangt sind so groß, dass man mit einem Gabelstapler reinfährt um die gegossenen Werkstücke heraus holen tut. Deshalb hat der Maschinenhersteller (aus Fernost) auch Lichtgitter von deutschem Unternehmen angebracht. Problem: Die Lichtgitter haben einen Strahlabstand von 500 mm an einem Zugang in den entweder der Gabelstapler reinfährt oder aber eben auch mal ganz gemütlich eine Person reinspazieren kann. Das Lichtgitter funktioniert schon ordentlich. Ist auch ausreichend weit entfernt um beim durchgehen die Maschine noch rechtzeitig still zusetzen. Steuerung und PerformanceLevel d ist auch i.O.


    Was mich irritiert:wacko:, ist der Strahlabstand des Lichtgitters und die Höhe der Absicherung. Ein Strahlabstand von 500 mm für Personenzugänge halte ich für zu weit und eine Absicherungshöhe von Oberkante 700 mm halte ich für zu niedrig. Ich hätte mir einen Strahlabstand von mind. 50 mm und mindestens eine Höhe von 1.000 mm gewünscht. Ich meine das steht auch in den Normen so drin. Kennt sich da jemand fundiert aus und kann mir Klarheit verschaffen?

    Danke für eure Tipps dazu.:doppelthumbsup:

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  • Guten Morgen,


    grundsätzlich ist der Weg:

    Eine Gefährdung soll/darf nicht erreicht werden. Wie ist das dann mit den Abständen? Letztlich kann man ja per Arm, Finger, oder ... in den Geafhrenbereich kommen.


    https://www.bgrci.de/praxishan…a-126-schutzeinrichtungen


    Dazu gibt es dann viele Hinweise unter dem Link.


    Ohne deine Maschine und die genauen Gefährdungen zu kennen, würde ich schon sagen, 500 mm ist ein wenig zu groß. Kleine schmale Menschen könnten da vielleicht schon durchrutschen.


    Wusel dich da einmal durch.


    Viel Erfolg.

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Verstehe ich das richtig?
    Oberkante = oberer Strahlengang = 700 mm über Boden
    Strahlenabstand = 500 mm

    Demzufolge wäre der untere Strahl 200 mm über Boden und logischerweise 2 Strahlen?

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Ohne deine Maschine und die genauen Gefährdungen zu kennen, würde ich schon sagen, 500 mm ist ein wenig zu groß. Kleine schmale Menschen könnten da vielleicht schon durchrutschen.

    Durchrutschen eher nicht aber Durchsteigen, wenn die Zahlen aus meiner Rückfrage stimmen

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Verstehe ich das richtig?
    Oberkante = oberer Strahlengang = 700 mm über Boden
    Strahlenabstand = 500 mm

    Demzufolge wäre der untere Strahl 200 mm über Boden und logischerweise 2 Strahlen?

    Hallo Micha,

    ja genau, das mit dem Durchsteigen und Übersteigen beschäftigt mich. Der Hersteller der Maschine sagt, er sehe da keine Gefahr. Ich behaupte nachdem ich mir den Link von Waldmann angeschaut habe, dass zum ersten die oberste Kante 1.000 mm hoch sein muss. Wenn ich dann die Lichtschranke auf diese Höhe montieren lasse um konform zu der Anforderung der Norm zu sein, habe ich unten 500 mm zum durchrutschen.

    Belasse ich die Lichtschranke so wie sie momentan montiert ist, habe ich unten 200 mm aber dann auf 700mm den zweiten und letzten Strahl. Der Hersteller sagt diese Montage 200/700 sei konform zur Maschinenrichtlinie.

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  • Moin,


    ich würde immer bei "meiner" Maschine bleiben. Hier sehe ich Gefährdungen, dokumentiere diese und stelle die auch ab.

    Die besagten Richtlinien wären für mich eine Hilfe, ein Rahmen.

    Letztlich muss ich doch an "meiner" Maschine schauen ob das für mein Unternehmen ok ist und nicht an der gesamten Serie, die irgendwo ausgeliefert ist.

    Ergo: Sehe ich ein Risiko, dann muss das minimiert werden, damit (jeder kennt den Nohl) der Treffer von Wahrscheinlichkeit und Schadensschwere akzeptabel ist.

    Kann ich da jetzt durchkrabbeln, das Ganze übersteigen oder sonst wie manipulieren, dann ist das ein No-Go. Egal jetzt was der Hersteller sagt.

    Geht es um Kosten (Geld) oder um Menschenleben?

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.





    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • Der Hersteller bezieht sich ja immer nur auf seine "Maschine".

    Das Thema, wo sie aufgebaut wurde und wie es da aussieht, ist ja wieder durch den Betrieb zu bewerten. Deshalb ruhen sich Hersteller ja immer auf ihrer Basis aus, während die Sifa "entscheiden" soll, ob das alles so passt... X/

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Hallo Mike,


    sieh mal in den Dateianhang auf der Seite 14 - so wie ich dich verstehe wäre das

    die richtige Anordnung für dich. Deine Gef.-Beurteilung wird sicherlich die Gefährdung

    "Verbleib hinter der BWS" und einschalten durch andere beinhalten... dann kommst du dahin.

    Es gibt dazu sicherlich aktuellere Hersteller-Info's


    mfg.

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  • Hallo MagicMike,


    hier ein Auszug aus der EN ISO 13855:2010:

    Wenn der Ganzkörperzugang erfasst werden soll, dann muss der unterste Strahl max. 300 mm und der oberste Strahl min. 900 mm über dem Boden sein (industrieller Bereich).

    Ein hindurchkriechen zwischen den beiden Strahlen muss ebenfalls verhindert werden.

    Das ergibt dann, dass die Schutzeinrichtung min. 3 Strahlen besitzen muss.


    Im Anhang der Norm sind hierzu die "besten Kompromisse" aufgeführt:

    3 Strahlen: 300, 700, 1100 mm

    4 Strahlen: 300, 600, 900, 1200 mm

    (2 Strahlen: 400*; 900 mm) *wenn Risikobeurteilung dies zulässt. (?)


    Also entspricht die Ausführung ggf. nicht der Maschinenrichtlinie.


    Viel Erfolg

    Q901S

  • Hey Jungs,


    ich danke euch für die vielen sehr hilfreichen Tipps und freue mich Unterstützung zu bekommen. Ich werde eure Hilfestellung nun zusammentragen und das dem Hersteller "um die Ohren" hauen.

    Aber vermutlich bleibt es an unserem Betrieb, hier die Nachbesserung zu vollziehen, Schade...


    Aber euch herzlichen Dank! und wem noch etwas einfällt gerne weiter posten.....


    Grüße Mike

  • Noch ein paar Gedanken zum Abstand von der Gefahrenstelle:


    hier muss das Hinüberreichen beachtet werden. Das heißt, der Abstand ist wie folgt zu berechnen:


    S = K x T + CRO

    K = Greifgeschwindigkeit = 1600 mm/s

    T = Nachlaufzeit des Gesamtsystems (also vom Unterbrechen des Lichtvorhangs bis zum Stillstand der Gefahrbringenden Bewegung)

    CRO = Zusätzlicher Abstand (resultierend aus Armlänge und durch Vorbeugen des Oberkörpers) = 1200 mm (Bei angenommener Höhe des Gefahrenbereichs von 1000 - 1400 mm)


    Ich kenne jetzt die Nachlaufzeit nicht, darum nehme ich mal 250 ms an. Dann errechnet sich folgender Abstand:


    S = 1600 mm/s x 0,25 s + 1200 mm

    S = 1600 mm


    Bei längerer Nachlaufzeit erhöht sich dieser natürlich.



    magicmike: Schick' doch bitte den Scan der Konformitätserklärung.


    Viele Grüße

    Q901S

  • Aber vermutlich bleibt es an unserem Betrieb, hier die Nachbesserung zu vollziehen, Schade...

    Alle Anforderungen, auch Sicherheitsanforderungen, sollten schon in der Ausschreibung bzw. mit/bei der Angebotseinholung klar kommuniziert werden.
    Das verhindert nachträgliche Änderungen, die immer mehr Kosten als wenn gleich "richtig" bestellt worden wäre.


    Mach an diesem internen Beispiel doch mal eine Vergleichsrechnung auf und lege Sie der Geschäftsleitung vor. Zahlen werden besonders interessant, wenn darauf ein Eurozeichen folgt und das Stichwort "gespart" fällt.

    (Jedenfalls bekomme ich unsere GL damit meistens ins Boot)

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Hey Micha_K,


    ich gebe dir vollkommen Recht und werde meinen Aufwand und Ergebnis (auch eure Sichtweise ohne euch oder diesen Thread zu erwähnen) der GF vorstellen. Mich ärgert es halt nur, dass wir SiFa´s im Nachgang immer das "Geschisse" haben und uns Rechtfertigen müssen.


    Q901S: Das mit der CE-Erklärung geht leider nicht, sorry.

  • ...dieses Info-Blatt beschreibt die Anwendung 3-D Schutzraum. Ich habe Mike so verstanden, dass es sich bei ihm um zweidimensionale Lichtgitter handelt?

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften