Alles Mist. Davon profitiert keiner.
Doch! Die Juristen.
Ansonsten bin ich, was Deine Ausführungen angeht bei Dir.
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Neues Benutzerkonto erstellenAlles Mist. Davon profitiert keiner.
Doch! Die Juristen.
Ansonsten bin ich, was Deine Ausführungen angeht bei Dir.
Glück auf, Andreas!
Herzlich im Forum! - Interessanter Werdegang.
Liebe Grüße aus DaDi
Micha
(Ja, ich bin (auch) Exil-Pottler! - Ich bin KEIN Wahlhesse!)
Corona ??? Schon getestet
Nope, stehe aber auf der Landes-Warteliste und bei meiner Hausärztin ebenfalls. - Wer mir zuerst einen Termin bietet, bekommt den Zuschlag.
Hallo Alexandra,
herzlich im Forum!
Liebe grüße aus DaDi
Micha
Hallo Rooooooobert,
(sorry, ich konnte es mir nicht verkneifen, ich belasse es aber bei dem einem mal! Versprochen! )
herzlich im Forum und weiterhin viel Erfolg bei der Ausbildung!
ZitatBegeisterter Fan der Schwarzmetallischen & Todesmetallischen Musik
Das werden einige hier gerne hören, denke ich mal.
Liebe Grüße aus DaDi
Micha
Ich hab jetzt gerade erst gelesen, dass das auf der Straße passiert ist... Eieieiei.... Für die die ein "öffentliches Verkehrsgelände" haben.. die sollten sich mal ganz dringend mit dem Thema "Ausnahmegenehmigung" beschäftigen.
Zu finden hier unter "Ausnahmen bei kurzen Wegen"
https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…strassenverkehr
Ich hab das gerade für meine Unterweisungen "aufgedröselt.... was die alles gemacht haben was "verboten" ist. Und auch gleich noch was zum Thema "Aufsichtspflicht" für Verantwortliche reingeschrieben....
Das mit der Ausnahmegenehmigung entfällt, wie so einiges andere auch, wenn sich herausstellen SOLLTE, daß der Betrieb offiziel geschlossen war und der Stapler für eine Spritztour entwendet wurde. In die Richtung geht meine Vermutung nämlich!
Ein 16-jähriger Praktikant hat seine Fahrt auf den Ladezinken eines Gabelstaplers mit dem Leben bezahlt. Der Jugendliche wurde am Freitagabend bei Raesfeld in Nordrhein-Westfalen von dem Fahrzeug überrollt und zog sich tödliche Verletzungen zu, wie die Polizei mitteilte.
Am Steuer saß ein anderer Praktikant, auch er erst 17 Jahre alt. Der 16-Jährige hatte vorn auf der Gabel gesessen – beide fuhren mit dem Gabelstapler auf offener Straße. Beim Abbiegen rutschte der 16-Jährige von der Gabel, fiel zu Boden und wurde von dem Gabelstapler überrollt. Näheres zu dem Unfall war zunächst nicht bekannt.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/gesel…-TKH76m0tvcFrVM
Das sollte besser Eure BSB machen, denn die kennt eure Sprinkleranlage und sollte das genau erklären/benennen können.
Dann kannst Du ihr auch gleich die (also meine) Frage stellen, wieso sie grade auf Dich kommt. - Das hat jetzt primär nix mit der Sifa-Tätigkeit zu tun.
Will sie Aufgaben abwälzen, die sie übernommen hat? (Das ist auch keine primäre Aufgabe des BSB).
<...>Nur wenn man diktiert, dann weiß Word auf einmal nicht mehr, dass vor einem "dass" ein Komma hin kommt und schreibt das brav aus.
Autsch. Einspruch!
Der Lehrer sagte, daß das daß, das das Kind geschrieben hat, das daß ist, das dahin gehört.
Der Lehrer sagte, daß dieses daß, welches dieses Kind geschrieben hat, jenes daß ist, welches dahin gehört.
Mal ne andere Frage zu diesem Thema:
Was antwortet Ihr auf die Frage was für ein Sinn / Welchen Nutzen macht/hat das Gefahrstoff-Kataster?
Alle notwendigen Informationen, schnell abrufbar an einem Ort.
Ich kehre mal meinen Laienjuristen raus, weise aber ausdrücklich drarauf hin das Jura und GMV nicht immer einher gehen.
§2 ArbSchG besagt:
<...>
(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
2. <...>
3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die
ihnen Gleichgestellten,
4. <...>
5. <...>
6. Soldatinnen und Soldaten,
7. <...>
Eine Beschäftigung als "Soldat" sehe ich nicht, da diese Tätigkeit zwar im Rahmen der Bundeswehr durchgeführt wird, die Tätigkeit aber
1) nicht befohlen werden kann,
2) nicht dem "Betriebsziel" dient und
3) der Kompaniechef*1) dem Soldaten gegenüber nicht weisungsbefugt ist, was den Dienst im O-Heim angeht.
*1) Jedenfalls nicht in seiner Rolle als Kompaniechef! - Sollte er Zufällig auch in der O-Heim-Vorstand tätig sein wäre er nur in dieser Funktion weisungsbefugt.
Ich sehe daher den Verein in der Pflicht, alle zutreffenden arbeitsrechtlichen Belange zu beachten und verweise, wie unter §2 Abs. 2 Punkt 3 ArbSchG genannt, auf § 5 ArbGG und zitere aus Absatz 1 :"Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind, <...> sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind."
In § 2 Absatz 3 ArbSchG wird weiter ausgeführt "Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.", wodurch klargestellt wird, dass ein Verein (=juristische Person) ein Arbeitnehmer sein kann.
So, ich fasse dieses für mich wie folgt zusammen:
* Der Dienstvertrag besteht mit der Bundeswehr, welche auch für die monatliche Vergütung etc. aufkommt.
*Der Soldat ist (freiwillig) im O-Heim, einem Verein tätig.
* Der Verein wird zum Arbeitgeber, weil er eine juristische Person ist und eine wirtschaftlich unselbständige, arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt.
Dabei ist völlig unerheblich ist, das dem Verein keine Kosten entstehen.
* Ich sehe zudem parallelen zur "Arbeitnehmerüberlassung"...
Mich würde jetzt wirklich brennend interessieren, ob ein Volljurist / Richter meiner argumentation folgen würde.
Nur um es nochmal ausdrücklich klarzustellen: Ich habe lediglich meine persönliche Anschauung dieses Sachverhalts zum Ausdruck gebracht. Ich bin kein Jurist und meine Ausschweifungen stellen keine Rechtsberatung dar, sie geben lediglich meine unwesentliche Meinung wieder!
diesen Sachverständigen musst du aber erst einmal finden. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus....
Das ist Aufgabe des Anwalts.
Ich denke, wir müssten weniger testen, wenn die Menschen sich an die Empfehlungen halten täten. Mehr Abstand etc also AHA-L.
Wenn ich aber höre, dass im Kreis GER wieder bestimmte Bevölkerungsgruppen sich im Großfamilienformat treffen und gegenseitig anstecken, so
dass die Inzidenzzahlen ins uferlose steigen, dann darf ich mich nicht wundern.
<...>
Ich habe vom Bürofenster aus direkte Sicht auf einen Supermarktparkplatz und sehre dort regelmäßig Familien die "mit Sack und Pack" einkaufen gehen.
Und die Erwachsenen dürften altersmäßig die Eltern der Eltern sein....
Da frage ich mich auch immer, ob DAS jetzt notwendig ist. - Familienzusammenhalt hin oder her.
Das sollten die mal dahingehend überdenken, ob es nicht möglich ist das jemand auf die Kinder aufpasst, während eine kleinstmögliche Anzahl Personen einkaufen geht...
Ommmm ..... Ich bin ganz ruhig ..... Ommmm ..... Ich atme tief ein und tief aus ..... Ommmm ..... Das die die Maske unter der Nase tragen interessiert mich grade mal garnicht .... Ommmmm ....... Ich bin im Einklang mit mir und der Welt ..... Ommmm
Ich wünsche es niemandem aber ich kann mir vorstellen, dass dieses Urteil auch im Rahmen von Berufserkrankungen interessant sein kann.
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2020, Az. 8 U 142/18)
Das hatte einer Frau, bei der ein Tumor im Oberschenkel zu spät erkannt wurde und der auch deshalb weiter streuen und letztlich nicht mehr eingedämmt werden konnte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 53.000 Euro zugesprochen.
Die 70-Jährige starb an dem Krebs, ihr Ehemann hatte nach ihrem Tod als Erbe die Forderungen gegen den behandelnden Mediziner geltend gemacht.
Tumor zu spät erkannt
Zahlen musste das Geld ein Orthopäde, in dessen Praxis die Frau wegen eines schmerzenden und geschwollenen Oberschenkels gegangen war. Der Mediziner hatte zunächst nur ein Hämatom diagnostiziert und Schmerzmittel verschrieben.
Einige Wochen später brachte eine MRT-Untersuchung die tatsächliche Ursache ans Licht - der Tumor wurde operativ entfernt, doch er hatte schon gestreut. Gut anderthalb Jahre später starb die Frau.
Frühere Erkennung - längere Lebenserwartung
Einem Sachverständigen zufolge hätte die Patientin wohl eine um 10 bis 20 Prozent bessere Prognose gehabt, sofern der Tumor bereits in Folge der ersten Untersuchung beim Orthopäden entdeckt worden wäre. Ohne den Fehler des Arztes hätte die Frau dem Gericht zufolge „womöglich noch eine ganze Reihe von Jahren leben können“.