Beiträge von Micha_K

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    Hallo Rooooooobert,

    (sorry, ich konnte es mir nicht verkneifen, ich belasse es aber bei dem einem mal! Versprochen! :24:)

    herzlich :515:im Forum und weiterhin viel Erfolg bei der Ausbildung!

    Zitat

    Begeisterter Fan der Schwarzmetallischen & Todesmetallischen Musik

    Das werden einige hier gerne hören, denke ich mal.

    Liebe Grüße aus DaDi
    Micha

    Ich hab jetzt gerade erst gelesen, dass das auf der Straße passiert ist... Eieieiei.... Für die die ein "öffentliches Verkehrsgelände" haben.. die sollten sich mal ganz dringend mit dem Thema "Ausnahmegenehmigung" beschäftigen.

    Zu finden hier unter "Ausnahmen bei kurzen Wegen"

    https://www.bgetem.de/arbeitssicherh…strassenverkehr

    Ich hab das gerade für meine Unterweisungen "aufgedröselt.... was die alles gemacht haben was "verboten" ist. Und auch gleich noch was zum Thema "Aufsichtspflicht" für Verantwortliche reingeschrieben....

    Das mit der Ausnahmegenehmigung entfällt, wie so einiges andere auch, wenn sich herausstellen SOLLTE, daß der Betrieb offiziel geschlossen war und der Stapler für eine Spritztour entwendet wurde. In die Richtung geht meine Vermutung nämlich!

    03.04.2021, 07.59 Uhr

    Praktikant stirbt bei Gabelstapler-Unfall

    Eine regelwidrige Fahrt mit dem Gabelstapler endete für einen 16-Jährigen in Raesfeld tödlich. Der Jugendliche saß vorn auf einem der Ladezinken, ein weiterer, 17-jähriger Praktikant bediente das Gefährt. Dann kam es zum tragischen Unfall.

    Ein 16-jähriger Praktikant hat seine Fahrt auf den Ladezinken eines Gabelstaplers mit dem Leben bezahlt. Der Jugendliche wurde am Freitagabend bei Raesfeld in Nordrhein-Westfalen von dem Fahrzeug überrollt und zog sich tödliche Verletzungen zu, wie die Polizei mitteilte.

    Am Steuer saß ein anderer Praktikant, auch er erst 17 Jahre alt. Der 16-Jährige hatte vorn auf der Gabel gesessen – beide fuhren mit dem Gabelstapler auf offener Straße. Beim Abbiegen rutschte der 16-Jährige von der Gabel, fiel zu Boden und wurde von dem Gabelstapler überrollt. Näheres zu dem Unfall war zunächst nicht bekannt.

    Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/gesel…-TKH76m0tvcFrVM

    Das sollte besser Eure BSB machen, denn die kennt eure Sprinkleranlage und sollte das genau erklären/benennen können.

    Dann kannst Du ihr auch gleich die (also meine) Frage stellen, wieso sie grade auf Dich kommt. - Das hat jetzt primär nix mit der Sifa-Tätigkeit zu tun.
    Will sie Aufgaben abwälzen, die sie übernommen hat? (Das ist auch keine primäre Aufgabe des BSB).

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    Ich kehre mal meinen Laienjuristen raus, weise aber ausdrücklich drarauf hin das Jura und GMV nicht immer einher gehen.

    §2 ArbSchG besagt:

    <...>

    (2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 1.Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
    2. <...>
    3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die
    ihnen Gleichgestellten,
    4. <...>
    5. <...>
    6. Soldatinnen und Soldaten,
    7. <...>

    Eine Beschäftigung als "Soldat" sehe ich nicht, da diese Tätigkeit zwar im Rahmen der Bundeswehr durchgeführt wird, die Tätigkeit aber
    1) nicht befohlen werden kann,
    2) nicht dem "Betriebsziel" dient und

    3) der Kompaniechef*1) dem Soldaten gegenüber nicht weisungsbefugt ist, was den Dienst im O-Heim angeht.
    *1) Jedenfalls nicht in seiner Rolle als Kompaniechef! - Sollte er Zufällig auch in der O-Heim-Vorstand tätig sein wäre er nur in dieser Funktion weisungsbefugt.

    Ich sehe daher den Verein in der Pflicht, alle zutreffenden arbeitsrechtlichen Belange zu beachten und verweise, wie unter §2 Abs. 2 Punkt 3 ArbSchG genannt, auf § 5 ArbGG und zitere aus Absatz 1 :"Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind, <...> sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind."

    In § 2 Absatz 3 ArbSchG wird weiter ausgeführt "Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen.", wodurch klargestellt wird, dass ein Verein (=juristische Person) ein Arbeitnehmer sein kann.

    So, ich fasse dieses für mich wie folgt zusammen:

    * Der Dienstvertrag besteht mit der Bundeswehr, welche auch für die monatliche Vergütung etc. aufkommt.
    *Der Soldat ist (freiwillig) im O-Heim, einem Verein tätig.

    * Der Verein wird zum Arbeitgeber, weil er eine juristische Person ist und eine wirtschaftlich unselbständige, arbeitnehmerähnliche Person beschäftigt.

    Dabei ist völlig unerheblich ist, das dem Verein keine Kosten entstehen.
    * Ich sehe zudem parallelen zur "Arbeitnehmerüberlassung"...

    Mich würde jetzt wirklich brennend interessieren, ob ein Volljurist / Richter meiner argumentation folgen würde.

    Nur um es nochmal ausdrücklich klarzustellen: Ich habe lediglich meine persönliche Anschauung dieses Sachverhalts zum Ausdruck gebracht. Ich bin kein Jurist und meine Ausschweifungen stellen keine Rechtsberatung dar, sie geben lediglich meine unwesentliche Meinung wieder!

    Ich denke, wir müssten weniger testen, wenn die Menschen sich an die Empfehlungen halten täten. Mehr Abstand etc also AHA-L.

    Wenn ich aber höre, dass im Kreis GER wieder bestimmte Bevölkerungsgruppen sich im Großfamilienformat treffen und gegenseitig anstecken, so

    dass die Inzidenzzahlen ins uferlose steigen, dann darf ich mich nicht wundern.

    <...>

    Ich habe vom Bürofenster aus direkte Sicht auf einen Supermarktparkplatz und sehre dort regelmäßig Familien die "mit Sack und Pack" einkaufen gehen.
    Und die Erwachsenen dürften altersmäßig die Eltern der Eltern sein....
    Da frage ich mich auch immer, ob DAS jetzt notwendig ist. - Familienzusammenhalt hin oder her.
    Das sollten die mal dahingehend überdenken, ob es nicht möglich ist das jemand auf die Kinder aufpasst, während eine kleinstmögliche Anzahl Personen einkaufen geht...

    Ommmm ..... Ich bin ganz ruhig ..... Ommmm ..... Ich atme tief ein und tief aus ..... Ommmm ..... Das die die Maske unter der Nase tragen interessiert mich grade mal garnicht .... Ommmmm ....... Ich bin im Einklang mit mir und der Welt ..... Ommmm

    Ich wünsche es niemandem aber ich kann mir vorstellen, dass dieses Urteil auch im Rahmen von Berufserkrankungen interessant sein kann.


    (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2020, Az. 8 U 142/18)

    Anspruch auf Schmerzens­geld wegen zu spät erkannter Krebs­diagnose

    50.000 Euro Schmerzens­geld nach Befund­erhebungs­fehler

    Es ist wichtig, Tumore möglichst früh zu erkennen - damit sich der Krebs nicht weiter im Körper ausbreitet. Machen Mediziner hier einen Fehler, könnten Patienten Schmerzens­geld­ansprüche haben.Erkennen Ärztinnen oder Ärzte eine Krebs­erkrankung zu spät, müssen sie unter Umständen Schmerzens­geld an die betroffenen Patientinnen oder Patienten zahlen. Die Höhe der Geldsumme hängt unter anderem von der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, dem Alter der Patienten sowie deren familiärer Situation ab. Witwer klagt für verstorbene Frau Der DAV verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Ober­landes­gerichts Frankfurt am Main (Az.: 8 U 142/18).

    Das hatte einer Frau, bei der ein Tumor im Ober­schenkel zu spät erkannt wurde und der auch deshalb weiter streuen und letztlich nicht mehr eingedämmt werden konnte, ein Schmerzens­geld in Höhe von 53.000 Euro zugesprochen.

    Die 70-Jährige starb an dem Krebs, ihr Ehemann hatte nach ihrem Tod als Erbe die Forderungen gegen den behandelnden Mediziner geltend gemacht.

    Tumor zu spät erkannt

    Zahlen musste das Geld ein Orthopäde, in dessen Praxis die Frau wegen eines schmerzenden und geschwollenen Ober­schenkels gegangen war. Der Mediziner hatte zunächst nur ein Hämatom diagnostiziert und Schmerz­mittel verschrieben.

    Einige Wochen später brachte eine MRT-Unter­suchung die tatsächliche Ursache ans Licht - der Tumor wurde operativ entfernt, doch er hatte schon gestreut. Gut anderthalb Jahre später starb die Frau.

    Frühere Erkennung - längere Lebenserwartung

    Einem Sachverständigen zufolge hätte die Patientin wohl eine um 10 bis 20 Prozent bessere Prognose gehabt, sofern der Tumor bereits in Folge der ersten Untersuchung beim Orthopäden entdeckt worden wäre. Ohne den Fehler des Arztes hätte die Frau dem Gericht zufolge „womöglich noch eine ganze Reihe von Jahren leben können“.

    Quelle https://www.anwaltsregister.de