Anspruch auf Schmerzens­geld wegen zu spät erkannter Krebs­diagnose

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  • Ich wünsche es niemandem aber ich kann mir vorstellen, dass dieses Urteil auch im Rahmen von Berufserkrankungen interessant sein kann.




    (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.12.2020, Az. 8 U 142/18)

    Anspruch auf Schmerzens­geld wegen zu spät erkannter Krebs­diagnose

    50.000 Euro Schmerzens­geld nach Befund­erhebungs­fehler

    Es ist wichtig, Tumore möglichst früh zu erkennen - damit sich der Krebs nicht weiter im Körper ausbreitet. Machen Mediziner hier einen Fehler, könnten Patienten Schmerzens­geld­ansprüche haben.Erkennen Ärztinnen oder Ärzte eine Krebs­erkrankung zu spät, müssen sie unter Umständen Schmerzens­geld an die betroffenen Patientinnen oder Patienten zahlen. Die Höhe der Geldsumme hängt unter anderem von der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, dem Alter der Patienten sowie deren familiärer Situation ab. Witwer klagt für verstorbene Frau Der DAV verweist in dem Zusammenhang auf ein Urteil des Ober­landes­gerichts Frankfurt am Main (Az.: 8 U 142/18).

    Das hatte einer Frau, bei der ein Tumor im Ober­schenkel zu spät erkannt wurde und der auch deshalb weiter streuen und letztlich nicht mehr eingedämmt werden konnte, ein Schmerzens­geld in Höhe von 53.000 Euro zugesprochen.

    Die 70-Jährige starb an dem Krebs, ihr Ehemann hatte nach ihrem Tod als Erbe die Forderungen gegen den behandelnden Mediziner geltend gemacht.


    Tumor zu spät erkannt

    Zahlen musste das Geld ein Orthopäde, in dessen Praxis die Frau wegen eines schmerzenden und geschwollenen Ober­schenkels gegangen war. Der Mediziner hatte zunächst nur ein Hämatom diagnostiziert und Schmerz­mittel verschrieben.


    Einige Wochen später brachte eine MRT-Unter­suchung die tatsächliche Ursache ans Licht - der Tumor wurde operativ entfernt, doch er hatte schon gestreut. Gut anderthalb Jahre später starb die Frau.


    Frühere Erkennung - längere Lebenserwartung

    Einem Sachverständigen zufolge hätte die Patientin wohl eine um 10 bis 20 Prozent bessere Prognose gehabt, sofern der Tumor bereits in Folge der ersten Untersuchung beim Orthopäden entdeckt worden wäre. Ohne den Fehler des Arztes hätte die Frau dem Gericht zufolge „womöglich noch eine ganze Reihe von Jahren leben können“.


    Quelle https://www.anwaltsregister.de

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Frühere Erkennung - längere Lebenserwartung

    Einem Sachverständigen zufolge hätte die Patientin wohl eine um 10 bis 20 Prozent bessere Prognose gehabt, sofern der Tumor bereits in Folge der ersten Untersuchung beim Orthopäden entdeckt worden wäre. Ohne den Fehler des Arztes hätte die Frau dem Gericht zufolge „womöglich noch eine ganze Reihe von Jahren leben können“.


    Quelle https://www.anwaltsregister.de

    diesen Sachverständigen musst du aber erst einmal finden. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus....

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick