Beiträge von Micha_K

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    Meine wertvolle Meinung zu der Uhr und der Umfrage.....das ganze ist unnötig

    Sehe ich auch so aber wir sollten wenigstens loben, dass es (endlich mal) keine forenfremde Umfrage ist., sondern sich thematisch schon grob eingliedern lässt.

    @Guenther Carrera:
    Du verwendest - jedenfalls meiner Meinung nach - in der angedachten Leistungsbeschreibung den Begriff "Prävention" falsch.

    Wenn Du präventiven Gesundheitsschutz betreiben willst, stellst Du die Ursache ab oder minimierst die Einflußgröße.

    Die Uhr ist aber kein, um beim Allergikerbeispiel zu bleiben, luftreinigender Filter.
    Was die Uhr einzig leisten würde ist eine, wie auch immer umgesetzte, sensorische Mengenerfassung.

    Und das führt direkt zum nächsten "Problem": Die Uhr liefert eine unbrauchbare Quantitätsangabe. Warum unbrauchbar? Ganz einfach: Es werden alle Pollen gezählt. Einen Allergiker interessieren einzig "seine" Pollenbelastung und nicht die Gesamtpollenbelastung.

    Die Implementierung einer automatisierten Pollenidentifikation für die gezielte Quantifizierung würde wohl das Budget sprengen, die Uhr größenmässig untragbar werden lassen (aber die Reflektionsfläche erhöhen!) und preislich extrem unattraktiv werden.

    Allergiker kennen übrigens die einschlägigen Webseiten, wie z.B. https://www.allergieratgeber.de/pollenflugvorh…lenflug-aktuell oder https://www.wetteronline.de/pollen?gid=106…mstadt&lon=8.65 und nehmen während ihrer individuellen Saison Antihistaminika.

    Mein Fazit (Stand jetzt): Eine weitere Sache, die die Welt nicht braucht

    "Farbe der Uhr: Orange, kann auch als Reflektor/Warnschild bei Arbeiten im Freien verwendet werden "

    Die reflektierende Oberfläche ist zu klein um effektiv zu wirken, die Verwendung enstprechender Warnkleidung ist viel effektiver.

    Es wäre schön ein paar mehr Ausstattungsmerkmale zu lesen als <...>, denn genau betrachtet kann das auch alles eine Smartwatch mit entsprechenden Apps leisten.

    die VDI 2052 sollte dir hier weiterhelfen...

    Da habe ich leider keinen Zugriff drauf. :(:rolleyes::(;(

    Edit:

    Quelle: https://www.vdi.de/richtlinien/un…lights/vdi-2052

    Zitat

    Diese Richtlinie gilt nicht für Haushaltsküchen und für gewerbliche Kleinstküchen mit einer Gesamtanschlussleistung von weniger als 25 kW der wärme- und feuchteabgebenden Geräte (z. B. Gargeräte, Spülmaschinen). Unter 25 kW Gesamtanschlussleistung wird eine Abluftanlage empfohlen.

    In jedem Fall ist die Regel BGR 111*DGUV Regel 110-002 einzuhalten

    Der Herd hat 8,2 kW, der Gefrierschrank 2,44 kW und der Kühlschrank 2,2 kW. Summe, aufgerundet, 13 kW.

    Die VDI 2052 findet somit keine Anwendung!

    Hallo zusammen,

    ich bin in der Planung einer Lehrküche (~22 m²) eingebunden, welche wir im Rahmen einer "BaE-rehaint" (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Reha-Maßnahme integrativ) für 3 Azubis einrichten.

    • Einrichtungstechnsich müssen wir "Gastro-Standard" einhalten, also alles Edelstahl. Das ist erledigt.
    • Es gibt eine Kochstelle (Herd) mit einem benachbarten Arbeitstisch, auf dem z.B. Eine Fritteuse platziert werden kann.
      Die Abzugshaube überdeckt die gesamte Breite, der max. Volumenstrom beträgt ~750 m³/h.
      (Wahrscheinlich kann man die Türen nur mit Kraft schließen, wenn das Dingelchen auf voller Pulle läuft.)
    • Gekocht wird von den Azubis nur 1x am Tag (für max. 20 Personen (TN anderer Maßnahmen)) für den Mittagstisch.

    So, die Rahmenbedingungen sollten nun hinreichend beschrieben sein, dann komme ich zu meiner Frage:

    Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass die Abzugshaube die Abluft ins Freie entlassen muss oder wäre eine Umluftversion möglich.

    Die Einsatzhäufigkeit - oder genauer die Einsatzdauer !!! - betrachtend könnte meiner Meinung nach eine Umluftlösung in Betracht kommen.
    Für eine Abluftlösung müssen wir einen Wanddurchbruch umsetzen, der aber prinzipiell keinen Hinderungsgrund darstellen würde. (Soweit mir bekannt)

    Meine Empfehlung tendiert zur Abluftlösung, da mit der Abluft ja nicht nur Feuchtigkeit und Gerüche, sondern auch "Temperatur" nach aussen befördert wird.
    Hauptargument ist dabei natürlich die effektive Entsorgung der Feuchtigkeit. Den Faktor Temperatur finde ich bei einem Raum im Soutterain, bei nur einer Kochstelle, vernachlässigbar.

    Zudem ist die Abluftumsetzung zum jetzigen Zeitpunkt kostengünstiger als eine nachträgliche Änderung.

    Ja, ich weiß, ich habe meine Frage fast schon selbst beantwortet, möchte aber einen Verweis auf Vorgaben, Regeln, Stand der Technik worauf ich mich berufen kann/könnte.

    Danke schon jetzt!

    Ich tendiere auch dazu, im Zweifel lieber einen Arbeitunfall zu melden, als dieses nicht zu tun:

    Wird der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt, ist die Krankenkasse in der Pflicht.
    Im Falle der Anerkennung (bei mir war es ein Achillessehnenriss (1993)) wird man Rehatechnisch zu einem Patienten, den selbst privatversicherte beneiden.


    OT:

    An dieser Stelle - aus eigener Erfahrung - mein Tip an Euch den Verunfallten immer darauf hin zu weisen, ALLE Unterlagen seines Arbeitsunfalls (Diagnosen, Arztberichte, Reha-Berichte etc.) gut und sicher aufzubewahren!

    Bei mir sind 2018 Probleme aufgetaucht, die sich als Unfallfolge einordnen ließen. Der behandelnde Arzt wollte alle Unterlagen sehen.
    Mein aktenordner war, bei irgendeinem der 5 zwischenzeitlichen Umzüge, abhanden gekommen und mussten erst bei der BG angefordert werden. - Ja, die hatten alles noch im Archiv aber es bedeutete einen Zeitverlust.

    Die Maschine ist ja aufgrund der Kennzeichnung nicht unsicherer geworden. Des Weiteren lässt dir ja die ASR Spielraum. Du kannst es anders machen, wenn du dadurch die geforderte -Sicherheit erreichtst. Von daher sehe ich keinen Grund............

    Ja, Danke für die Hilfe beim Ausgraben bekannten Wissens. *schäm*

    Meine Empfehlung wäre bei der "prüf mal sensorisch wie stark der Wind geht" (Warnung vor heißer Oberfläche) und "Brillenträger müssen Glatze haben" (Augenschutz tragen") auf Schilder der DIN EN ISO 7010 zurückzugreifen, um keine "Exoten" im Betrieb zu haben.

    Das Schild zu der Drehbank (ich vermute mal einen automatischen Stangenvorschub), wie auch das Schild zu der Fräse sind unmittelbar dem Gefahrenbereich zugeordnet und meiner Meinung nach selbsterklärend, ausgenommen für Laien. ==> Sollten also in der Unterweisung thematisiert werden.

    Die Warnzeichen scheinen nach US Recht ausgeführt zu sein, zumindest konnte ich Teile davon finden unter Hot Surface Warning Label J6525 - by SafetySign.com

    Axel hat Recht, ich habe das HR132.pngauf der Seite gefunden: "Custom ISO Symbol Warning Label"

    Ich würde hingehen und alle Symbole durch Zeichen der DIN EN ISO 7010 ersetzen.

    Was mich grade beschäftigt: Ist die CE-Kennzeichnung durch falsch verwendete Sicherheitszeichen ungültig (geworden)?

    Grundsätzlich ist die LEK 1 kein Hexenwerk, nur "stupides" Auswendiglernen des bisherigen Stoffs.

    So kann man es handhaben, wenn man aber teilgenommen und ein Verständnis für das "wieso, weshalb, warum" entwickelt hat, kann man (fast) unvorbereitet (mit vorhandenem GMV) daran und besteht.

    @Alpha71 : keine Angst, D musst keine Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, DGUV Informationen (etc) auswendig können!
    (Das war die Hauptangst bei einigen meiner Kommilitonen und wurde von unseren Dozenten gleich abgewehrt.)