Hallo zusammen,
ich bin in der Planung einer Lehrküche (~22 m²) eingebunden, welche wir im Rahmen einer "BaE-rehaint" (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Reha-Maßnahme integrativ) für 3 Azubis einrichten.
- Einrichtungstechnsich müssen wir "Gastro-Standard" einhalten, also alles Edelstahl. Das ist erledigt.
- Es gibt eine Kochstelle (Herd) mit einem benachbarten Arbeitstisch, auf dem z.B. Eine Fritteuse platziert werden kann.
Die Abzugshaube überdeckt die gesamte Breite, der max. Volumenstrom beträgt ~750 m³/h.
(Wahrscheinlich kann man die Türen nur mit Kraft schließen, wenn das Dingelchen auf voller Pulle läuft.) - Gekocht wird von den Azubis nur 1x am Tag (für max. 20 Personen (TN anderer Maßnahmen)) für den Mittagstisch.
So, die Rahmenbedingungen sollten nun hinreichend beschrieben sein, dann komme ich zu meiner Frage:
Gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass die Abzugshaube die Abluft ins Freie entlassen muss oder wäre eine Umluftversion möglich.
Die Einsatzhäufigkeit - oder genauer die Einsatzdauer !!! - betrachtend könnte meiner Meinung nach eine Umluftlösung in Betracht kommen.
Für eine Abluftlösung müssen wir einen Wanddurchbruch umsetzen, der aber prinzipiell keinen Hinderungsgrund darstellen würde. (Soweit mir bekannt)
Meine Empfehlung tendiert zur Abluftlösung, da mit der Abluft ja nicht nur Feuchtigkeit und Gerüche, sondern auch "Temperatur" nach aussen befördert wird.
Hauptargument ist dabei natürlich die effektive Entsorgung der Feuchtigkeit. Den Faktor Temperatur finde ich bei einem Raum im Soutterain, bei nur einer Kochstelle, vernachlässigbar.
Zudem ist die Abluftumsetzung zum jetzigen Zeitpunkt kostengünstiger als eine nachträgliche Änderung.
Ja, ich weiß, ich habe meine Frage fast schon selbst beantwortet, möchte aber einen Verweis auf Vorgaben, Regeln, Stand der Technik worauf ich mich berufen kann/könnte.
Danke schon jetzt!