Beiträge von jeske

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    Die Leitern hätten Juli 2019 geprüft werden sollen. Werden nächste Woche geprüft. Welchen Monat loche ich zur nächsten Prüfung an? Juli oder September?

    Wenn es keine Gründe gibt das Prüfintervall zu verkürzen ( Schadensquote / Benutzung auf Baustellen usw.) kannst du das Intervall bei 12 Monaten lassen, also September/ Oktober 2020

    Seien wir uns einig: das Dampfen im Arbeitsbereich zu erlauben wäre arbeitgeberseits mindestens unklug.

    Sehe ich auch so. Als Kind der Lebensmittelindustrie rate ich jeden Arbeitgeber, lass die Leute aus stempeln, das Firmengelände verlassen und dann können Sie rauchen. Wenn es auf Nahrungsmittelsicherheit ankommt , auch noch umziehen lassen. Und genauso sehe ich das mit den E-Zigaretten.

    Azrazr übertreibt nur ein wenig. Nur weil ich die fremden Mitarbeiter ,,unterweise,, statt ,,einweise,, ist es alleine genommen noch kein alleiniger Einklage- Grund. Es ist aber ein Indiz bei einem möglichen Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung. Erfahrungsgemäß ist man beim Ausgliedern der Instandhaltung, ziemlich schnell in den Bereich der Scheinselbstständigkeit, und sowas sollte von Fachanwälten abgesegnet werden. Gerade wenn wir noch eine Schichtbegleitung haben.

    Schon beim Kunden erlebt ( habe Ihn vorher darauf hingewiesen--> sein Kommentar: ,,kann ich mir nicht vorstellen,,) und die Nachzahlungen waren bzw. sind extrem hoch. Und der Geschäftsführer haftet bei Sozialversicherungsbeiträgen mit seinen Privatvermögen. Deshalb Fremdfirmen einweisen .

    Und das was Azrazr schreibt, erwarte ich von einem Fachforum, halt über den Tellerrand Arbeitsschutz schauen. Das Ausgliedern aus arbeitssicherheitstechnischen Aspekten ist nicht schwer. Aber es gibt halt noch andere Aspekte und was würde dein Chef über dich sagen, wenn Du sagst: Ist alles o.k. .. und Jahre später kommt der große Knall ?


    Was sagt den deine GFB ? Es sind ja eine Menge Dinge zu beachten: Staplerverkehr, ebener Boden?, Windlasten, Herstellerbetriebsanleitung !!!! usw.

    https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…arbeitsbuehnen/

    Sehe grundsächlich immer bei einer Auslegehubarbeitsbühne eine PSAgA Pflicht. Aber bitte mit dem dazugehörigen Helm (vergessen viele!). Bei Versetzfahren bei einer Scherenbühne in Grundstellung könnte man es auch ohne PSA machen. Hängt aber von den Gefährdungen ab. Beim Hochfahren und Arbeit wieder PSA-Pflicht.

    Die Beuth Hochschule bietet als Fernkurs an:

    Die Ausbildungsstufe III (Branchenschwerpunkt Metall) wird in Kooperation mit der BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall durchgeführt.

    https://www.beuth-hochschule.de/Arbeitssicherheit

    Desweitern kannst du natürlich auch Kollegen von Dir fragen, ob Du über Ihre Firma dich anmelden kannst. Kontrolle ob du wirklich in der Firma angestellt bist, geschieht wohl nicht.

    Als weiteres kannst du bei der BG deines neuen Arbeitgeber beantragen, Seminare bei Fremden BGs machen zu können. Dann erfolgt eine Kostenübernahme. Erfolgschance ist wohl eher gering, weil Sie für externe Fasis dafür kein Geld verschwenden. Zumindest habe ich bei meiner BG diese Annahme, was auch verständlich ist.

    Ja. Und da er vorher in seinem Leiharbeiter-Verhältnis sicherlich das

    Geld mit der Schubkarre transportieren musste, wird es darauf

    ankommen...

    Herr Schmeisser auch Ihnen sollte bewusst sein, dass umso ärmer man ist, umso mehr tun auch kleinere Geldbeträge weh.

    Da der Angeklagte zu 70 Prozent behindert und arbeitsunfähig ist, wird monatlich ein Betrag von 40 Euro fällig. Denke alleine die 40 € ist eine hohe Hausnummer, für einen mit Krankengeld.(?)

    Schneelast hast Du?..lichte Stellen ? (Kunststofffenster, wo sich Leute zur Pause raufsetzen und dann auf einmal im Keller sind)

    Aufstieg ist auch wichtig( Material), UV Strahlung (Sonnencreme) und womöglich Insekten (Bienennest), Rutschgefahr(Laub)

    ...dieses fällt mir zusätzlich spontan ein...

    da würde ich mich eher an einen Hersteller (Schmersal empfehle ich jetzt mal als Wuppertaler ;) ) wenden. Die können dir wahrscheilich am besten sagen, was für Alternativen am besten in staubigen Bereichen geeignet sind..

    Ich glaube Sick und die anderen ungenannten Hersteller können es auch... Frage des Einkaufs,, Geiz ist Geil,,. ist nicht immer richtig.

    Für Maschinen gibt es 2 Seiten:

    (1) Die Herstellerverantwortung: Dieses wird mit dem CE-Zeichen usw. nachgewiesen. Richtig erkannt: Altmaschinen vor 1996 ( war ja 2 Jahre Übergangsfrist) brauchen kein CE. Diese Maschine muss aber schon vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden sein.( nicht ,dass Sie aus dem Nicht -EU Gebiert gekauft worden ist ,nach 1996)

    Maschinen, die über die 25 Jahre alt sind, haben aber vielleicht diverse Umbauten. Also muss noch kontrolliert werden, ob ,,die Maschine,, mit der ,,Maschine von 1996,, gleich ist. Es gibt 3 Möglichkeiten, dass es eine.. Neue Maschine,,entstanden ist: Änderung des Verwendungszweckes.,Leistungssteigerung der Maschine und grundsätzliche Änderung der Sicherheitsfunktionen der Maschinen.

    Ist dieses gegeben, muss das Konformitätsverfahren für die ,, neue Maschine,, durchgeführt werden


    (2) Betreiberverantwortung: Hier kommt auch die Betriebssicherheitsverordnung zum tragen, wenn die Maschine ,,Stand der Sicherheit ,, entspricht und ,,im Original,, vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden ist, darf sie betrieben werden.

    Hallo,

    Ja, ich kenne die Begründung.

    Es stellt sich aber halt die Frage, was man sich da erhofft?

    Selbst wenn das Gericht dem Antrag der Verteidigung gefolgt

    wäre, wäre da auch eine Bewährungsstrafe rausgekommen.

    Laut Zeitung wollte der Verteidigter Freispruch bis höchstens 6 Monat?

    Bei 6 Monaten sehe ich keine Verbesserung, aber beim Freispruch schon:

    Alle Kosten des Verfahrens, Anwaltskosten und Regressansprüche?

    Mein Anwaltskumpel würde jetzt sagen:

    Immer weiter prozessieren -> In der ersten Instand sitzen nur Hobby- Juristen auf dem Richterstuhl.

    Na ja, vielleicht sagt er sowas auch nur. um weiterhin,, zu kassieren.,,

    ich habe eine Tabelle gemacht mit den verschiedenen Ohrstöpseln und Kapselgehörschutz die es im Betrieb gibt.

    Dann ein kurzes Bildle dazu - den Dämpfungswert angegeben. Und somit kann sich jeder in seinem Bereich das passende aussuchen.

    Somit war das Thema mit Unterweisung und wer was benutzt relativ schnell geklärt. Denn bei einem dementsprechenden Lärmpegel in der Betriebsstätte und einer Dämpfung lässt sich ganz schnell ausrechnen was am Ohr hängen bleibt.

    Das hat viele die immer nur gemault haben sehr schnell geheilt

    Bitte bei sowas die Praxisabschläge beachten ( 3 dB bis 9 dB siehe DGUV Regel 112-194)

    Wird die Unterweisung mindestens viermal jährlich mit praktischen Übungen durchgeführt und dies dokumentiert, spricht man von einer qualifizierten Benutzung. In diesen Fällen kann auf die Praxisabschläge der Schalldämmung verzichtet werden.

    zzz

    Ich habe die Rechnung vom ADAC / Golf genommen um einigermaßen es vernünftig es rüber zu bringen. Früher war ein Firmenwagen ein Passat...heute wird man mit der Golf-Klasse abgespeist. Und das nicht alles glänzt beim ADAC ist mir auch bewusst. Trotzdem ist der ADAC schon ein wenig seriös.. Kannst mir gerne seriösere Vereine in diesen Bereich nennen. Ich wollte halt nur darstellen, das wenn man sagt 50 Cent /km kostest es meinen Wagen zu bewegen, ist es nur die halbe Wahrheit. Einfachste Kostenrechnung:

    Kosten = Fixkosten + variable Kosten Fixkosten sind immer da. Also betrachte ich die variablen Kosten

    Hätte aber auch meinen Kollegen als Beispiel nennen können. Der rechnet bei seinen niedrigen Gehalt mit den Mehrverdienst über die 30 Cent. Haben ihn mal einen Skoda Octavia 1,9 TDI fertig gemacht. Er fährt 40000 Km/ Jahr. Verschleißteile macht er selber. Seine Faustformel ist hierbei : Kosten 15 Cent : Umsatz 30 Cent --> Gewinn 15 Cent...500 Euro netto im Monat.

    Und es ist keine Stellungnahme meinerseits zur 30 Cent. Halte 30 Cent auch zu wenig. Warum hat der Gesetzgeber seit gefühlten 100 Jahren die 30 Cent nicht erhöht? . Genauso der Verpflegungsmehraufwand. Aber das ist ein anderes Thema......

    wozu dient diese Lichtschranke wenn man die Maschine nicht ohne weiteres abschalten kann. Denn das soll eine Lichtschranke doch tun. Oder?

    Wenn ich richtig es richtig verstanden habe, geht es nicht darum die Maschine ausschalten zu können. Viele Firmen können halt Ihre Maschinen nicht stillsetzen und erst die Fehler der Maschinen beheben. Es geht um Chargen, die dann verderben. Zum Beispiel Milch oder in diesem Fall Beton. Und die Produktion einer ganzen Schicht kann verderben. Bestes Beispiel hierfür ist eine Tageszeitung. Wenn die Zeitung statt morgens erst am Mittag erscheint,kauft Sie keiner mehr. Deshalb wird in diesem Fall. mit einen Sicherheitsrisiko weiter produziert (mit einer überbrückten Sicherheitseinrichtung). Aber dieses ist Aufgabe eines vernünftigen Notfall -und Krisenmanagementsystem, im Vorwege solche Gefährdungen auszuschließen