Für Maschinen gibt es 2 Seiten:
(1) Die Herstellerverantwortung: Dieses wird mit dem CE-Zeichen usw. nachgewiesen. Richtig erkannt: Altmaschinen vor 1996 ( war ja 2 Jahre Übergangsfrist) brauchen kein CE. Diese Maschine muss aber schon vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden sein.( nicht ,dass Sie aus dem Nicht -EU Gebiert gekauft worden ist ,nach 1996)
Maschinen, die über die 25 Jahre alt sind, haben aber vielleicht diverse Umbauten. Also muss noch kontrolliert werden, ob ,,die Maschine,, mit der ,,Maschine von 1996,, gleich ist. Es gibt 3 Möglichkeiten, dass es eine.. Neue Maschine,,entstanden ist: Änderung des Verwendungszweckes.,Leistungssteigerung der Maschine und grundsätzliche Änderung der Sicherheitsfunktionen der Maschinen.
Ist dieses gegeben, muss das Konformitätsverfahren für die ,, neue Maschine,, durchgeführt werden
(2) Betreiberverantwortung: Hier kommt auch die Betriebssicherheitsverordnung zum tragen, wenn die Maschine ,,Stand der Sicherheit ,, entspricht und ,,im Original,, vor 1996 in der EU in Verkehr gebracht worden ist, darf sie betrieben werden.