Beiträge von USI

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    Sowas funktioniert in obligatorischen Palettenregalanlagengängen nicht.
    Die Einfahrtiefe des Staplers ins Regal wird durch die Regaltraversen begrenzt - du kannst gegenüber nichts rausschieben.

    Wenn Staplerfahrer Klaus tatsächlich zu viel Schwung hat, rammt er das Regal (weg).

    wenn Klaus aber die Palette nur wieder auf den vorderen 2/3 der Gabel aufsetzt und bis zum "Anschlag" an das Regal fährt, kickt er auf der gegenüberliegenden Seite die Regalinhalte hinaus...

    Danke für den Input.

    Es kommt durchaus vor, das solche Masken im Rahmen der Sonderzulassung vom Bund in großen Mengen beschafft worden sind und immer noch an Kommunen und Städte ausgegeben werden. Die Sonderzulassung ist ausgelaufen, d. h. aber nur, dass es kein gesondertes Zulassungsverfahren mehr möglich ist und solche Masken nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Eine Ausgabe Seitens des Bundes/Landes ist kein Inverkehrbringen.

    Grüße

    Das ist behördliches Gemauschel - davon halte ich mal gar nichts. Aber der Behördenapparat macht eh wie er möchte. Zieht euch doch einfach den Schuh an, dass gehamstert wurde und man nun nicht mehr weiß was man damit anstellen soll. An die Beschäftigten der Behörden würde ich es nicht ausgeben, als Schenkung zur Unterstützung an Einrichtungen könnte ich mir das noch vorstellen - und würde dem Behördenimage nicht schaden.

    tb.1984 - ja das ist "unsere Generation" die gern erinnert werden will - an alles. Warum gibt es wohl die Erinnerungsfunktionen in Kalendern etc.

    • Heute weiß fast keiner mehr aus dem Stehgreif die Geburtstage seines Umfeldes - macht ja der Kalender
    • Mülltonnen rausstellen - die App sagt mir wann die Abholung
    • Fitnesseinheit - die App erinnert mich dran, dass ich heute noch 100 Crunches zu machen habe um meinen SOLL zu erfüllen

    ...nichts geht mehr von Allein

    Gerade im Arbeitsschutz mit P-D-C-A hat das C auch seine Terminierung und die variiert. Und ich sehe es als meinen Job an da regelmäßig nachzuhaken. Wenn es bei euch vorab nicht funktioniert hat, dann hat der Vorgänger es schleifen lassen.

    Die Einbindung von FK und so weiter, da bin ich bei Dir. Aber es ist mit denen wie im Kindergarten - das über die Straße laufen funktioniert nur wenn Du sie an die Hand nimmst. Aber als Erstes bringst Du ihnen bei, dass sie ihre "Verantwortung" nicht an Dich abgeben können.

    Hallo,

    dürfen OP-Masken mit Sonderzulassung gemäß § 7 Abs. 1 MPDG und Art. 59 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/745 (in Verkehr gebracht gem. gem. § 11 Abs. 1 MPG) noch verwendet, also i. S. der CoronaArbSchV, an Beschäftigte ausgegeben werden?


    Danke schonmal vorab!

    Wenn die aus dem Bestand sind, grundlegend ja. Aber wie Volker angemerkt hat, gibt es hier Branchenspezifisch Differenzierungen.

    Ich habe allen Kunden empfohlen die Dinger zu entsorgen als die Sonderzulassung aufgehoben wurde - was ja auch schon ein halbes Jahr her ist.

    Daher verwundert mich, dass Du fast in Mitte 2021 mit so einer Frage noch kommst. Eigentlich sollte bei regelmäßiger Ausgabe ein Bestand recht fix alle sein. Oder habt ihr nur 10 MA und habt damals gleich 1 Mio Masken eingekauft...

    Ja, das Gericht hat nicht verstanden was der Unterschied zwischen Sifa und Sibe ist. Und die Verurteilung wurde an der Position der SiBe festgemacht. Daher stimmt zwar das Argument mit der FK-Funktion als Schichtleiter. Wurde aber seitens des Gerichts nicht berücksichtigt - somit falsch bewertet. In seiner FK Funktion hätte man ihm bestimmt Unterlassung trotz Kenntnis vorwerfen können.

    Daher haben FKs auch nie Sifa zu sein - mMn

    Meines Erachtens hat aber auch die Rechtsverteidigung schwach dagestanden, wenn man freiwillig, dass Berufungsrecht am Strafmaß festmacht, kommt das fast schon einem Schuldgeständnis gleich. Die Berufung hätte meiner Ansicht nach, aufgrund des Falschverständnis der Richter, Erfolg gehabt. Durch fehlende Fachkenntnis wurde falsch entschieden.

    Aber wie immer "Hätte, hätte - Fahrradkette"

    Ach Leute, wenn man von Aussichten spricht, sollte man sich den heutigen Zug nach Berlin ansehen, wo eine Vielzahl an Bedenkenträgern sich an den Änderungen/Ergänzungen des IfSG hochziehen...Da fand ich die NDR Sache mit Hr. Dr. Drosten vom 13.04. eher zum Schmunzeln.

    Geht es nicht darum, darauf zu schauen, dass der Test korrekt durchgeführt wird?

    und wenn eine transparente Abtrennung oder Wand mit Fenster da ist, wo der Testablauf visuell begleitet werden kann, dann ist das ausreichend. Man könnte wohl auch einfach eine Webcam aufstellen und eine Sprechanlage. Dann muss die Aufsichtsperson nicht mal in der Nähe sitzen.

    Es ist doch nicht Job eines SiBe, Selbsttests zu überwachen. Wenn man grob mit 20 Minuten für eine Testdurchführung rechnet und die zu testenden Personen kommen schön hintereinander, damit es kein Gedränge gibt, dann ist der SiBe bei 3 Testkandidaten schon 1h gebunden.

    Ein Zeitstrahl

    0800........0805..............0810...........0815..............0820............0825..............0830............0835.............0840............0845..............0850..........0855..............0900

    |---Test 1---|---Lüftung---|---Test 2---|---Lüftung---|---Test 3---|---Lüftung---|---Test 4---|---Lüftung---|---Test 5---|---Lüftung---|---Test 6--|---Lüftung---|

    ....................|-------------Wartezeit Test 1-----------------|

    ...............................................................|-------------Wartezeit Test 2-----------------|

    ..........................................................................................................|-------------Wartezeit Test 3-----------------|

    .....................................................................................................................................................|-------------Wartezeit Test 4-----------------|

    ................................................................................................................................................................................................|-------------Wartezeit Test 5-----------------|

    ..........................................................................................................................................................................................................................................|------------WZ T6--------|

    Macht bei mir 6 Test pro Stunde und mindestens 5 Testergebnisse....

    Ne Frage: Wir haben einen Außendienst, der hauptsächlich Homeoffice macht aber 1-2 Termine pro Monat wahrnimmt - nur für diese Woche Tests anbieten, oder für den gesamten Monat? Der Sparbrötchen-Chef plant nur für die jeweilige Woche... bekomme ich leicht Bauchweh bei dem Gedanken... Steht ja geschrieben... Homeoffice braucht keine Testangebote... wie steht es um diese Mischung?

    Testung immer dann, wenn der Termin ansteht...da Kundenkontakt

    Ist der Test negativ, dann wird der Termin wahrgenommen.

    Ist er positiv entfällt dieser.

    Da bei Dir eh zu Hause getestet wird, wäre das ja am sinnvollsten.

    es heißt doch "Testung unter Aufsicht" - dies heißt nicht, dass die Aufsichtsperson im selben Raum sein muss. Ich skizziere es an einem Kunden aus der Metallbranche:

    * MA > 250

    * Produktionshalle - altes Wärterhaus wird Testzentrum (Rest sieh Bild)

    * Aufsichtsperson ist Schichtleiter und Sifa, die wechseln sich ab

    * Testrate ca. 20 MA pro Schicht

    * zu Testender rein in Einhausung

    * führt Test selbstständig durch, Infos liegen bereit, Desi ist da usw.

    * bei Fragen wenden Sie sich an Aufsichtsperson

    * Testung beendet - Teststick in Plastiktüte der Verpackung, zukleben, durch Durchreiche

    * alles andere Material ab in die Tonne

    * Flächendesinfektion

    * aus der Einhausung raus treten

    * Tür offen halten für 3-5min

    * Aufsichtsperson legt neuen Test durch Durchreiche bereit

    * nächste rein

    * im Außenbereich gibt es eine "Aufenthaltszone" für die 15min Wartezeit (mit MNS oder FFP) - in der Abwicklung stehen hier dann max. 2 MA für 5-10 min gemeinsam draußen

    * Aufsichtsperson teilt dann Ergebnis mit indem dem Einzelnen der Test vorgezeigt wird - ja hier könnte wieder der Datenschutz schreien von wegen der andere könnten das Ergebnis auch sehen - wenn der MA weg ist, weiß es die Belegschaft aber doch sowieso

    * negativ - weiterarbeiten

    * positiv - Bewegung Richtung Spint - Aufsichtsperson informiert Verantwortlichen - MA nach Hause

    und so ähnlich läuft es dann auch im Verwaltungsgebäude ab...

    Irgendwie scheinen bei Dir im Betrieb die Mitarbeiter nicht ausgelastet zu sein.

    Ist ja nicht mein Betrieb. Die GFs haben dies gegenüber ihrer SiBe und EHs kommuniziert mit der Bitte auf Unterstützung. Die Leute kamen dann freiwillig.

    DGUV V1 § 20 (3) Der Unternehmer hat den Sicherheitsbeauftragten Gelegenheit zu geben, ihre Aufgaben zu erfüllen...

    Entscheide ich als GF das meine SiBe das für ihren Bereich mit machen könnten und sich diese dazu bereit erklären, dann bekommen sie die notwendige Qualifizierung und auch die Zeit die Aufgabe zu erfüllen.

    Wenn ein bestellter SiBe keine Zeit hat SiBe zu sein, dann läuft was falsch.

    Wo steht denn geschrieben, dass der Arbeitgeber das Ergebnis erfahren muss? War so die Aussage unseres Betriebsarztes... wie steht es mit dem Datenschutz von medizinischen Befunden (Das Ergebnis der Arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfahren wir ja auch nicht...)? Verpflichtet ihr eure Mitarbeiter auch eine HIV-Infektion dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wie geht ihr dann mit der Stigmatisierung der Kollegen um (" Mit dem möchte ich nicht arbeiten, da..."). Ohne Witz... das sind Überlegungen, die bei uns kursieren...

    der AG erfährt das Ergebnis nur wenn der Test positiv verläuft, da er informiert wird, dass Beschäftigter XY nun nach Hause fährt

    ja, die BAs kommen mit Datenschutz von medizinischen Befunden - hier sehe ich aber keine Grundlage, außer der "Beisitzer" hat ein fotografisches Gedächtnis und schreibt im Nachgang heimlich eine Mitarbeiterliste mit Datum und Uhrzeit und Ergebnis der Testung...

    der Mitarbeiter muss nicht informieren, kann aber. Ich mache es immer an einem netten Bsp. fest. Der Unfall eines Bauhelfers durch eine Verladeeinheit. Schwere Kopfverletzung und paar Wochen künstliches Koma waren das Ergebnis. Was war die Ursache: ADHS Patient auf Medikament XY, welches das Reaktionsvermögen einschränken kann (siehe Beipackzettel). Wusste nur keiner und der MA hat es nicht mitgeteilt. Hier hätten die Verantwortlichen (HSE, GF, FK und HR) präventiv agieren können. Es geht nicht darum es in der Belegschaft breit zu treten. Aber die, die die Verantwortung tragen, sollten es schon wissen. Und hier stütze ich mich dann auf der Mitwirkpflicht des AN.

    HIV ist hier ein besch*** Beispiel, wenn aber aufgrund der Tätigkeit die Möglichkeit besteht, dass der MA andere gefährden könnte, wäre es schon gut es zu wissen. Gegenüber Ersthelfern wäre es auch fair - aber da sind wir immer im Bereich der Sozialkompetenz und diesbzgl. halte ich eh nicht viel auf das Gros der menschlichen Gesellschaft.

    ...Die Leute kann man ja schlecht 2h in den ÖPNV setzten.

    Kann man, haben die GA selbst schon angeordnet unter Tragepflicht FFP

    Und Leute suchen, die die Tests beaufsichtigen... Naja anderes Thema.

    *ich überspitze es jetzt mal*

    Einem AG steht es sogar zu, Dir jemand direkt neben deinen Arbeitsplatz zu setzen und Dir über die Schulter zu schauen, wie Du deine Arbeitsaufgabe ausführst. Der Beisitzer ist Berater für die korrekte Durchführung des Tests und "Absicherung" für den GF, dass alles nach Vorgabe lief. Suchen muss man hier auch nicht - das sind die Ersthelfer, die man hier ins Boot holt. Oder die SiBe, die meist selbst EH sind oder man nimmt die FK als verantwortliche Person zur Hand für ihren Bereich/Abteilung

    Ich finde die Aktion "hier hast Du einen Test, mach mal zu Hause" eh witzlos.

    Würde als GF mir diesen Schuh nicht anziehen. Hat ein Beschäftigter zu Hause negativ getestet, kommt auf Arbeit und haut das ganze Büro um - dann hilft mir als GF der vermutlich falsch durchgeführte Test zu Hause auch nicht weiter. Da fühle ich mich mit dem 4 Augen Prinzip schon eindeutig besser.

    Da sind sie auch wieder eingeknickt...

    "... werden Arbeitgeber ... verpflichtet,... einen Corona-Test anzubieten."

    Deutlicher wäre gewesen: "... werden verpflichtet ihre Mitarbeiter zu testen..."

    Nein, denn das Testen ist immer noch freiwillig. Ich kann niemanden dazu zwingen. Die, die nicht wollen, bekommen halt "verschärftere" Schutzmaßnahmen auferlegt.

    Aber wenn die Firmen einfach mal jeden, der nicht zwingend vor Ort sein muss, ins Homeoffice steckt, ist der Aufwand meines Erachtens überschaubar. Ich sehe aber in allen Unternehmen, dass der administrative Stab dennoch weiterhin im Büro hockt.

    Noch mal: was versteht Ihr unter "Angebot" konkret? Das ist eine ernsthafte Frage.

    die von dir benannte Email an die Beschäftigten und ein Aushang je Standort und in manchen Firmen wird das im Intranet in der News-Laufleiste geführt.

    Die Tests sind jetzt Präventivmaßnahme - also es gar nicht erst zu einer Verdachtsmeldung oder ähnlichen kommen lassen.


    By the way: Mal sehen was dies für Auswirkungen auf den Baustellenbetrieb hat...