Beiträge von RKKV

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    Guten Morgen,

    in der DGUV Information 204-022 "Erste-Hilfe im Betrieb" gibt es den Hinweis, dass es sich in jedem Fall um Daten handelt, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Das dürfte aber so gut wie bei jedem organisiert sein.

    Offtopic/

    Aber ist es nicht immer wieder schön, wie Unternehmen bei Audits Unternehmen völlig verunsichert werden?
    Aus meiner Erfahrung setzen die meisten Unternehmen auch häufig noch sämtliche mögliche Mängel der Auditoren um. Egal ob diese überhaupt eine belegbare und vertretbare Grundlage haben. Hauptsache keinen Stress mit den Auditoren, damit das Zertifikat nicht gefährdet wird.

    Einige Highlights:
    - Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 müssen gelb sein.
    - Neben jedem Handdesinfektionsmittelspender muss die Betriebsanweisung nach GefStoffV ausgehangen sein (Krankenhaus mit ca. 250 Spendern).
    - Jeder Beschäftigte ist durch die Sifa zu unterweisen.
    - Das ASA-Protokoll ist von der Sifa zu erstellen.
    - Gefährdungsbeurteilungen müssen hochkant geführt werden.
    - Das ist alles Aufgabe der Sifa. Der Betriebsarzt ist nur für die Untersuchungen und Impfungen zuständig.

    Mahlzeit Heinz,

    Dampfen ist bei uns mit Rauchen gleichgestellt und damit in sämtlichen Gebäuden verboten.
    Als Nichtraucher finde ich das natürlich gut. Unabhängig von der Gefahr des Passivrauchens auch bei Verdampfern würde mich es schon sehr stören, wenn ich mir mit einem "Duftbäumchen" das Büro teilen müsste.

    Moin,

    ich meine mal irgendwo von einer BG gelesen zu haben, dass auch Elektrogeräte, die für den Hausgebrauch gefertig wurden, in Unternehmen benutzt werden dürfen. Bedingung ist der gleiche Einsatz (Zweck und Dauer) wie im privaten Haushalt und der sicherheitskonforme Zustand.

    Das ergibt doch sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung.

    Ja, in der Gefährdungsbeurteilung der Abteilungsleitung steht S3 als niedriger Stiefel für das Verkehren auf Baustellen. Die Variante als niedriger Stiefel wird durch die Gefahr des Umknicken aufgrund von Unebenheiten im Boden und Materialablagerungen begründet. Insbesondere in der Phase Abbruch/Rohbau beführworte ich diese Entscheidung. Während des Innenausbaus sind diese Gefährdungen natürlich weniger relevant. Es liegen also nicht immer die gleichen Gefährdungen, wie z.B. in der Produktionshalle vor. Daher orientiert sich der niedrige Stiefel an der höheren Gefährdung zu Beginn von Baumaßnahmen. Ein zweites Paar Sicherheitsschuhe ist für den betrofffenen Personenkreis nicht vorgesehen.

    Edit: Habe den Titel des Beitrages um "Baustellen" ergänzt.

    Hallo zusammen,

    bei uns gibt es Mitarbeiter, die sich regelmäßig auf Baustellen herumtreiben. Nicht als Handwerker, sondern als Aufsicht oder Kontrolleure.
    Für diesen Fall haben wir als Fußschutz Sicherheitsschuhe der Kategorie S3 als niedriger Stiefel festgelegt (Schuh geh bis über den Knöchel). Ich persönliche finde dies im Bezug auf Stolpern und Umknicken sehr hilfreich. Vermehrt kam jetzt aber zur Sprache, dass lieber ein Halbschuh in S3 getragen werden würde. Laut KomNet auch zulässig.

    Gab es bei euch ähnliche Diskussionen bzgl. S3 Halbschuh und niedriger Stiefel?
    Wie ist das bei euch geregelt?

    Ich könnte von meinem jetzigen Arbeitgeber zu einem überbetrieblichen Dienstleister (ÜBD) wechseln. [...] Da mein Arbeitgeber bei der BGHM versichert ist und das neue Unternehmen bei der BGW müsste ich also bei dem Wechsel auch die BG tauschen.

    Moin,

    ich hatte damals meine Ausbildung zur Sifa im Studium entsprechend VBG gemacht. Danach war ich bei einem ÜBD, der selbst bei der BGW versichert war. Für meinen damaligen Kundenstamm haben die Aufsichtspersonen aber teilweise die fachspezifischen Teile der verschiedenen Berufsgenossenschaften gefordert.

    Gesundheitswesen -> BGW (wurde auch von der UK anerkannt)
    Industrie -> BGTEM

    Es kommt also auch darauf an, welche Kategorie Kunden du nachher betreust. Ich würde versuchen die Ausbildung bei der BGHM zu beenden. Die Fachkunde der BGW war nicht wirklich schwierig, wenn man die Themenfelder bearbeitet hatte, und war in 1,5 Tagen erledigt.

    Gruß Roland

    Ich habe schon gehört das das Hunde rumlaufen. Da wer ich mir wohl den Impfpass ansehen müssen???Hat einer eine Idee was alles drin stehen müsste?

    Ich denke mal, dass Tetanus und Diphterie ganz weit vorne stehen werden. Da sind wohl auch die meisten gegen geimpft.
    Tollwut wäre auch möglich aber die Impfung ist kostspielig, nicht weit in der Bevölkerung verbreitet und je nach Gebiet nicht nötig.

    Ich halte in meinem Geräteschuppen meiner Streuobstwiese auch ein Nest mit Feldwespen (welche Unterart ist mir leider nicht bekannt), obwohl ich allergisch gegen Wespenstiche bin.

    Also Bienen würde ich auch gerne beheimaten aber Wespen? Hab zwar meine Hyposensibilisierung abgeschlossen aber Freunde werden wir nicht mehr!

    Mehr als ein Aquarium in einem Büro hab ich noch nicht gefunden.

    Du meinst die elektrische Anlage in einem privat genutzten Wohnhaus?

    Es handelt sich um eine gewerblich genutzte Immobilie, die angemietet ist.

    Prüfungen der elektrischen Anlagen sind nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV und TRBS 1201) bzw. § 5 „Prüfungen“ der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ je nach Nutzungsbedingungen (Betriebsart/-Bedingungen) und Umgebungsbedingungen (äußere Einflüsse) spätestens alle vier Jahre durchzuführen. Sie sollten von befähigten Personen durchgeführt werden, die als Elektrofachkräfte tätig sind. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind vom Arbeitgeber/Unternehmer regelmäßig zu prüfen, um die vom Gesetzgeber bzw. von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern geforderten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten/Versicherten zu gewährleisten.

    Das ist auch mein Stand.
    Also spätestens alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft durch den Vermieter organisiert. Dann kann er ja gleich die Licht- und Steckdosenstromkreise mitprüfen...

    Jemand ne Idee, woher die Aussage mit dem Sachverständigen kommen könnte? Prüfung des Hausanschlusses vielleicht?

    Gruß Roland

    Moin,

    als Grundlage für deine Schulungen könnte auch eine Ausbilderprüfung (AEVO) hilfreich sein. Ich konnte diese parallel im Studium zum Sifa-Kurs machen. Im Rahmen der Ausbilderprüfung werden pädagogische, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse vermittelt. Auch wenn ich noch keinen Azubi hatte :D , konnte ich dort sehr viel für meine Schulungen mitnehmen.

    Gruß Roland