Frage in die Runde:
Wenn ein Selbsttest nicht mehr in der Liste des BfArM steht, ist der dann noch gültig? Bzw. kann ich anhand dieses Tests einen Testnachweis ausstellen?
Danke schon mal.
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Neues Benutzerkonto erstellenFrage in die Runde:
Wenn ein Selbsttest nicht mehr in der Liste des BfArM steht, ist der dann noch gültig? Bzw. kann ich anhand dieses Tests einen Testnachweis ausstellen?
Danke schon mal.
Fraglich ist es auch, wenn man irgendwo auf Fortbildung fährt, über die BG oder andere Träger ist ja grundsätzlich zunächst nebensächlich. Dürfen die Träger abfragen?
Ich bin nächste Woche auf einem Seminar der BGN in Mannheim. Die setzen die 3G Regel um.
Wir hatten auch eine SiFa (nicht ganz so schlimm) die hat mir eine GBU für unsere Verwaltung vorgelegt.
Da stand dann, dass wir einen Aufzugswärter bestellen müssten (wir haben keinen Aufzug), dass das Personal Sicherheitsschuhe tragen muss etc.
Die hab ich ihm aber um die Ohren gehauen. Ich finde es ja legitim, dass es eine feste Vorlage gibt, nur muss man diese eben anpassen, wenn man sie an eine Firma rausgibt.
Vertrag sofort kündigen. Arbeitgeber den Vorschlag machen selbst (also Du) die Ausbildung zur SiFa zu machen.
das ist Geld verbrennen.
Ich würde auch eine Ausbildung zur SiFa Vorschlagen.
Na da hatten wir sehr großes Glück .....die Aktion war sehr interessant
Nun werde ich auch darauf hinarbeiten das wir uns so eine Geschwindigkeitsanzeigen anschaffen.
Ich habe leider zu lange gewartet. Ich wollte diese Geschwindigkeitsanzeige für unsere Staplerfahrer nutzen, um nicht nur "gefühlsmäßig" zu argumentieren .
Wie habt ihr die Anzeige genutzt?
Leider die nächsten zwei Jahre ausgebucht
Viemehr
ist da die Rede von "Mineralfasern oder mit im Brandfall
aufschäumenden Baustoffen vollständig zu verschließen"
Genauso lese ich das auch. Danke.
Auch dir Mick vielen Dank.
Sofern die Bohrung den Durchmesser der Leitung um ein vielfaches übersteigt.
Erleichterungen
Erleichterungen
Deine Anhänge lese ich mir gerne später durch.
Hallo in die Runde,
ich diskutiere mal wieder mit unserer Technik und steh auf der Leitung.
Bei uns wurde ein neuer Fluchtweg ausgeschildert (ohne mich und Arbeitsschutztechnisch auch nicht zulässig). Um das Sicherheitsschild zu beleuchten wurde eine Leitung durch die Brandwand verlegt und nur sehr provisorisch mit Silikon wieder verschlossen.
Nach Aussage der Technik, darf eine einzelne Leitung durch eine Brandwand verlegt werden, ohne diese Brandschutztechnisch wieder zu verschließen. Wo das stehen soll, kann mir die Technik aber auch nicht sagen.
Wenn dann müsste das meiner Meinung nach in der MLAR stehen, aber ich finde da nicht wirklich was passendes.
Hat jemand einen Tipp, wo ich das finde?
Danke schonmal.
Ein möglicher Anbieter ist Kendler
Das ist auch unser Partner mit dem wir zusammenarbeiten. Kann ich empfehlen.
Wir hatten / haben ein ähnliches Problem, nur das bei uns seitwärts eingestiegen wird.
Wir haben uns jetzt mit einer Fachfirma zusammengetan und sind dabei ein Konzept zu Entwickeln, dass wir bei all unseren Tanks anwenden können.
Die oben erwähnte DGUV Regel ist auf jeden Fall ein guter Anhaltspunkt.
Nach einer weiteren Lockerung haben wir die Tragepflicht des MNS auf innerhalb der Gebäuden eingegrenzt....
ist auch der jetzige Stand, der voraussichtlich erstmal so bleibt
Das habe ich dann ja fast richtig verstanden
Ich werde der GL auch empfehlen, im Außenbereich keine Maske, beim betreten der Gebäude Maske auf.
Sinnvoll denke ich ist auch, eine Rundmail an die Mitarbeiter, warum wir nicht weiter lockern können. Wie schon geschrieben die Unmut und der Unwille die Maßnahmen weiter umzusetzen ist schon sehr ausgeprägt.
Ich hab genug Diskussionen, weshalb in der Kantine nur 2 Personen an einen Tisch sitzen dürfen, wenn man sich privat mit 10 Leuten ins Restaurant setzen kann.
Wir handhaben das in der Kantine auch noch so. Ich denke aber, dass wir hier um eine Lockerung nicht rum kommen. Da wird der Druck der Mitarbeiter zu groß.
alle schauen auf die EM und sagen "hey was ist da los...wir müssen in der Arbeit noch MNS Tragen"
Das Maske tragen wird bei uns auch immer lockerer genommen. Ich hab zwar in einer Rundmail darauf hingewiesen, dass dies nach wie vor sein muss, konnte mir dann aber von einem Abteilungsleiter anhören, wir machen uns lächerlich
Ich habe nächste Woche einen Termin mit der GL um über mögliche Lockerungen zu sprechen.
- Das Homeoffice wird wohl erstmal abgeschafft.
- In der Kantine können mehr Mitarbeiter an einem Tisch sitzen
- Masken (wie bei kelte) nur noch auf Verkehrswegen in Gebäuden, solange 1,5 m Mindestabstand eingehalten werden können.
Gerade da die Bevölkerung in
weiten Teilen eindrucksvoll beweist, wie wenig sie die Lage begreift.
Volle Zustimmung meinerseits. Jetzt müsste nur noch eine große Sportveranstaltung queer durch Europa sein, damit die Delta Variante sich gut verbreiten kann.
Wir haben die Impfungen durch den AG schon abgeboten. Hatten nur Biontech und dennoch sehr große Schwierigkeiten alle Impfdosen zu vemitteln. Weniger als 10 % der Beschäftigten haben das Angebot angenommen.
Bei der ersten Umfrage um zu ermitteln wie viele Impfwilligen wir in der Firma haben, kamen wir auf 1/3 die sich gerne durch den BA impfen lassen wollten. Ich schätze 1/3 hat bereits anderweitig eine Impfung, so dass wir tatsächlich einen relativ guten Stand haben, was die Impfquote betrifft.
Ich werde daher versuchen, dass die Home-Office-Plätze, die für uns eine ganz neue Erfahrung waren beibehalten werden.
Ich glaube kaum, dass man das Homeoffice wieder auf 0 fahren kann ohne viele unglückliche Mitarbeiter zu schaffen.
Die meisten unserer MA sind froh, wenn das Homeoffice gekippt wird.
Der Ruf nach Lockerungen wird auch bei uns lauter und lauter.
Theoretisch könnten wir die Kantine wieder auf "Normalzustand" umstellen. Die MA die ihre Mittagspause im Biergarten sitzen dürften zu zehn Personen egal aus wie vielen Haushalten sitzen.
Sobald sie wieder in den Betrieb zurück kommen, müssen sie Abstand halten und Maske tragen. Das ist unmöglich zu vermitteln.
Die GL möchte eine Betriebsversammlung abhalten, und da es eine neue GL ist möchte sie dazu auch ein bisschen was zu Essen ausgeben.
Der BA impft bei uns nächste Woche alle Impfwilligen MA durch, die noch keine Impfung bekommen haben. Wir können dann Anfang August davon ausgehen, dass unser Betrieb soweit durchgeimpft ist.
Die spannende Frage wird dann sein, wie weit wir dann die Corona Auflagen noch aufrecht erhalten können und müssen.
Ich weiß nicht wie es bei Euch ist aber dass geht mir genauso.
Das ist vermutlich schon jedem von uns in irgendeiner Form passiert
Natürlich kann das jeden von uns passieren. Letztes Beispiel: Ein Kollege erstellt für seinen Bereich gerade Gefährdungsbeurteilungen, wenn er nicht weiterkommt, dann schaut er bei mir vorbei und stellt seine Fragen.
Und immer wieder findet sich etwas, dass nicht passt und das obwohl die BG schon öfter bei uns war, obwohl auch ich ständig vor Ort bin, obwohl auch eine externe SiFa den Bereich schon begutachtet hat.
Ich hatte gestern besuch von der BG und auch seine Aussage war, dass man als TAP zwanzigmal an einer Maschine vorbeilaufen kann, ohne diese zu bemängeln und beim einundzwanzigsten mal, fällt eben doch etwas auf.
Es ist halt immer nur eine Momentaufnahme.
Habt Ihr eine Ahnung wie man das als genesener dokumentieren kann?
Antikörpertest auf eigene Rechnung (wie alt darf der sein), alter positiver Test, ..... ???
Im abe-bayern Newsletter hieß es dazu:
ZitatAls genesen gilt, wer einen positiven PCR-Test vorlegen kann, der nicht jünger als 28 Tage
und nicht älter als sechs Monate ist. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht nicht aus,
um als genesen zu gelten.
Hallo,
ich steh mal wieder auf dem Schlauch. Was mach ich mit Stoffen, deren Einstufung nicht in der TRGS 510 erwähnt wird.
Konkret geht es um 2 Fässer á 210 kg mit dem Gefahrenhinweis H 318 Verursacht schwere Augenschäden.
Die beiden Fässer lagern in der Produktionshalle. Natürlich ohne Auffangwanne etc.
Danke schon mal für euere Antworten.
Ja, wobei ich hier mit "verlangen" vorsichtig sein würde.
Beispiel BaWü:
Ist klar, dass es in den Bundesländer unterschiede gibt. Ich bezieh mich hier nur auf Bayern, wobei es selbst da wahrscheinlich nicht einheitlich ist.
Beispiel Bayern:
Die Kinder machen den Test in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft.
Für die Kindergartenkinder haben wir gestern einen Elternbrief des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekommen. Da die Selbsttest für Kleinkinder nicht so gut funktionieren und leichtere Test wie z.B. der Gurgeltest noch nicht in ausreichender Kapazität zur Verfügung steht, soll das Umfeld getestet werden.
Konkret heißt es da, alle Kontaktpersonen des Kindes sollen sich testen lassen, z.B.: am Arbeitsplatz oder bei den kostenfreien Bürgertest in Apotheken.
Das fasert ganz schön aus.
Guten Morgen,
der Bremer Senat hat beschlossen, dass Arbeitgeber gem. SARS-CoV2 Arbeitschutzverordnung zwei Tests zur Verfügung zu stellen haben und diese auch von den Mitarbeitendendurchgeführt werden müssen!
Eigentlich müssten die Tests Deutschlandweit verpflichtend sein. Wir (Bayern, wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht) verlangen von jedem Kind das zur Schule geht, dass es zweimal in der Woche Testen muss, wenn es in die Schule will (vorausgesetzt es geht überhaupt).
Bei Erwachsenen geht es in die Richtung man kann wenn es nicht zu viele Umstände macht.
Wir bieten seit letzter Woche Freitag den Mitarbeitern an zwei Tagen die Möglichkeit in der Firma unter Aufsicht selbst zu testen. Die Resonanz ist überschaubar. Von 160 MA kamen am ersten Tag 32!
Ihr habt doch eine Beschreibung oder Bedienungsanleitung. Wozu also eine BA?
Ich habe auch eine geschrieben. Da wir den Test unter Aufsicht anbieten, steht in der BA die Rahmenbedingungen wie z.B. Lüftung, Desinfektion und nicht wie der Test selber abläuft.