Arbeiten in Behältern / Tanks - Rettung aus diesen

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  • Hallo zusammen,


    wir haben in unserem Betrieb an einigen Maschinen größere Tanks / Behälter in die die Mitarbeiter regelmäßig einsteigen

    müssen, um diese zu reinigen. Bisher gibt es kein Konzept was man macht, sollte einmal einer der Mitarbeiter bewusstlos werden,

    während er in dem Tank ist.


    Es wird immer von oben eingestiegen, die Anlagen sind natürlich außer Betrieb und gesichert und es ist auch immer ein 2. Mann dabei der

    Kontakt hält.


    Problem ist nur wie dieser 2. Mann möglichst schnell seinen Kollegen wieder aus dem Tank raus bekommt. Ohne Hilfsmittel sicher nicht möglich.

    Dazu kommt, das über den jeweiligen Maschinen natürlich auch noch oft wenig Platz ist.


    Was nutzt ihr hier für Personen Rettungssysteme? Am besten wäre natürlich etwas einfaches, mobiles, zum Einhängen. Es muss nur so ausgelegt sein,

    das die eine Person die oben steht den Bewusstlosen zumindest aus dem Gefahrenbereich nach oben ziehen kann.


    Dafür kann man ja denke ich nicht jede x beliebige Seilwinde oder Kettenzug nehmen.

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  • Da gibt es eine ganze Menge Möglichkeiten umd auch entsprechende Equipment. Schau mal in die DGUV R 112- 199 und 113-004...


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Bei dieser Art der Rettung solltet ihr auch beim Gurtgeschirr des Mitarbeiters darauf achten, dass der Anschlaghaken "oben" im Nackenbereich liegt, damit im Falle die Person möglichst gerade zur Öffnung gelangt. Klappt der zusammen, bekommt ihn eine Person oft nicht durch die Öffnung bugsiert.

    Alternativ könnte man den Mitarbeiter auch mit Warngerät und Rettungshaube ausstatten.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Wir hatten / haben ein ähnliches Problem, nur das bei uns seitwärts eingestiegen wird.

    Wir haben uns jetzt mit einer Fachfirma zusammengetan und sind dabei ein Konzept zu Entwickeln, dass wir bei all unseren Tanks anwenden können.

    Die oben erwähnte DGUV Regel ist auf jeden Fall ein guter Anhaltspunkt.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Autsch. Dafür gibt es den Genehmigungsschein "Arbeiten in engen Räumen / Tanks" etc.

    Wichtig ist auch hier die GBU. Darin enthalten sollte auf jeden Fall eine Sauerstoffmessung sein.

    Sofern dies nicht möglich ist, würde ich den MA ständig mit Sauerstoff versorgen. Dringend erforderlich ist

    ein Rettungskonzept. Dieses auf jeden Fall mit der Werks- oder freiwilligen Feuerwehr absprechen.

    Ein Mitarbeiter allein bekommt den bewusstlosen Kollegen definitiv nicht aus dem Behälter. Schon mal versucht 80 - 100

    bewusstlose Kilos zu bergen?

    Die Frage von Dir schockt mich ein wenig..... Das sind grundlegende Dinge...

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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  • Der Praxistipp ist tatsächlich, in Zusammenarbeit mit einer Fachfirma ein Rettungskonzept zu erstellen, anschließend das erforderliche Equipment zu beschaffen und die Leute einzuweisen. Anschließend die mindestens jährliche praktische Rettungsübung nicht vergessen ;). Ein möglicher Anbieter ist Kendler. Die teleskopierbare Rettungsrutsche ist eine schöne Alternative zu Rettungsleiter oder einfach an den Beinen anhängen und rausziehen.

  • ......oder einfach an den Beinen anhängen und rausziehen.

    den MA Kopfüber aus dem Behälter ziehen? Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?

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  • den MA Kopfüber aus dem Behälter ziehen? Oder verstehe ich da etwas völlig falsch?

    Ja, das ist gängige Praxis da hier der der auf die Brust abgesackte Kopf kein Problem am Mannloch darstellt.


    Alte Behälter haben Mannlöcher mit 500mm Durchmesser oder auch mal weniger. Da wird´s schon mal eng!

    Solche Einstiege bespreche ich dann immer mit der Feuerwehr, ggf. sichern die dann auch gleich die Person selber. (Ist mir immer am liebsten und geht bei uns mit der Werkfeuerwehr und deren Höhenrettungstrupp auch leicht, da: "Eh da" ;)

    Für die Rettung mit den Beinen Voraus würde bei uns die Feuerwehr nachsteigen (Umluftunabhängiger Atemschutz und eine Beinschleife anlegen, dann mittels im Vorfeld definierten Anschlagpunkt (Dreibein, Trägerklammer, Gerüsttraverse, o.ä. ) die Person retten.

    Im äußersten Notfall machen die auch eine sogenannte "Crashbergung". Dabei wird die zu rettende Person bewusst verletz...

    Aber hey: Besser einen Bruch heilen lassen, als tot!


    Der Erlaubnisschein ist bei uns bei jeder gefährlichen Arbeit Pflicht, und bei Einstiegen in Gruben enge Räume und Behälter ist zwingend die SiFa um Rat zu fragen, die dann auch unterschreiben muss. Es wird dann immer ein Anschlagpunktdefiniert. Ausnahmen gibt´s da schon, z. B. bei Einstiegen von der Seite auf Behälter-Bodennähe, da macht´s keinen Sinn.

    Krieg ist Verbrechen!

  • Deine ERklärung leuchtet mir ein. Das habe ich so auch nicht gewusst. Bei unseren Mischbehältern brauchten wir das so nicht. Aber den Genehmigungsschein hatten wir trotzdem.


    Das kein im ersten Satz ist ein Schreibfehler?

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Deine ERklärung leuchtet mir ein. Das habe ich so auch nicht gewusst. Bei unseren Mischbehältern brauchten wir das so nicht. Aber den Genehmigungsschein hatten wir trotzdem.


    Das kein im ersten Satz ist ein Schreibfehler?

    nein, warum?

    Wenn die Füße Voraus sind, dann hängt der Kopf nach unten und der Körper ist so komplett gestreckt. ;)

    Wenn der Kopf bei der Rettung mit Beinschlaufe auf der Brust ist, ist der zu Rettende noch bei Bewusstsein und wird diese Art der Rettung nicht zulassen.8o

    Krieg ist Verbrechen!

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  • Wird die zu sichernde Person am Rücken angeschlagen, kann sie beim Herausziehen mit dem Kopf an der Kante hängen bleiben, wenn sie bewusstlos ist. Je nach Öffnungsweite bieten die Rutschen zum Führen der Person dagegen auch nur bedingt Schutz (da der Kopf auf der Brust aufliegt und die Person somit "höher" ist).

    Am wenigsten Platz benötigt der Körper der bewusstlosen Person, wenn er kopfüber an den Beinen aus der Öffnung gezogen wird. Da sich der Körper dabei schön lang macht besteht auch die geringste Gefahr, dass der Kopf an der Öffnung hängen bleibt (vorausgesetzt der Anschlagpunkt ist so gewählt, dass die Person einfach vollständig nach oben herausgezogen werden kann - was bei dieser Methode mehr als empfehlenswert ist).


    Die teleskopierbare Rettungsrutsche von Kendler kann bei Mannlöchern unter 400 mm Öffnungsweite eingesetzt werden. Die mir bekannten starren Rutschensysteme in der Art des verlinkten BG RCI Förderpreises benötigen 600 mm Öffnungsweite und mehr.

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  • nein, warum?

    Wenn die Füße Voraus sind, dann hängt der Kopf nach unten und der Körper ist so komplett gestreckt. ;)

    Wenn der Kopf bei der Rettung mit Beinschlaufe auf der Brust ist, ist der zu Rettende noch bei Bewusstsein und wird diese Art der Rettung nicht zulassen.8o

    Den "abgesackten Kopf" sehe ich so, dass der Kopf bei der Fixierung über den Rücken nach vorn auf die Brust absackt. So hatte ich den Satz gelesen.

    Kopfüber hängt der Kopf nach unten weg und stellt kein Problem dar.

    Aber ich habe es jetzt verstanden.

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    Gruß Mick

  • Moin

    Ich glaube In der Brandschutz aktuell Ausgabe 5 oder 6/21 ist eine Artikel zu einer entsprechenden Rettung aus einem Güllewagen?( ich meine im Odenwald). Evtl für Anregungen oder Kontaktaufnahme.


    Und nein Mick1204 , "an den Beinen rausziehen'" wäre nur bei lebensbedrohlichen Situation mit akut drohendem Herz- Lungenversage eine Option.

    Person könnte durch Sturz nicht-dislozierte HWS Fraktur, Schadel- Hirn-Traum, Rippenfrakturen etc. haben ...alles Verletzungen , die durch eine Hau-Ruckrettung zu lebensbedrohlicher Verschlechterung führen kann.

    Wenn geht auf Spinnboard mit HWS Fixierung...wurde ja schon beschrieben.

    Retten...nicht....bergen

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • de Uil

    ich konnte es mir auch nciht vorstellen.....

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    Gruß Mick