Mahlzeit,
also wie Steigleitern auszuführen sind, findet man in der ASR 1.8 "Verkehrswege" hinweise.
Dort kann man im Kapitel 4.6.2 "Gestaltung und Einbau"
Absatz 3. folgendes lesen: "Ein- und Ausstiege an Steigeisengängen und Steigleitern müssen sicher be-gehbar sein. Dazu ist die Haltevorrichtung an der Austrittstelle bei Steigleitern min-destens 1,10 m, bei Steigeisengängen mindestens 1 m über die Austrittstelle hinauszuführen (Schnittstelle zum Übergang auf höher gelegene Verkehrswege, z. B. auf Dächern, siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."
Aber, wenn man die letzte Sprosse schon einen halben Meter über der Plattform hat, weiß ich jetzt nicht wo das Problem liegt auf die Plattform zu kommen, bzw. warum man noch weiter steigen möchte?
Ein springen auf die Plattform halte ich persönlich nicht für allzu klug.
Hoffe es hat weitergeholfen.
Gruß
Mattes