Beiträge von Mattes14

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    ok, auf den geschmack gekommen.

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    mike ist schuld

    Also, bei mir liegt es an der ffmpeg.dll Datei die nicht gefunden wurde.

    So, Update hat sich wie befürchtet erledigt. Problem war mal wieder ich.

    Neuen Ordner auf Desktop erstellt in dem den zip Ordner eingefügt.

    Dann dort entpackt. EMKG.exe ausgeführt und es lief.

    Sehr merkwürdig:/ gestern mehrmals eigentlich das gleiche gemacht.

    Also hat sich es geklärt, vielen Dank für die Rückmeldungen :97:    :111:

    Moin,

    bei internen Sifa kenne ich persönlich zwei Varianten.

    1. Sifa ist Alleinkämpfer ist dann einer Fachabteilung zugeordnet. Z. B. Technik. Wird organisatorisch als Urlaubsantrag etc. geht über die Leitung der Technikabteilung.

    2. Es gibt ein HSE Team es sind mehrere Sifa in einem Unternehmen tätig bzw. gibt es die Abteilung HSE und da sind auch Brandschutzbeauftragter Umweltbeauftragter etc. angesiedelt.

    Möglicherweise gibt es dort dann eine leitende Sifa der die Kappe auf hat.

    Hoffe hat weitergeholfen.

    Gruß Mattes

    Mahlzeit,

    also wie Steigleitern auszuführen sind, findet man in der ASR 1.8 "Verkehrswege" hinweise.

    Dort kann man im Kapitel 4.6.2 "Gestaltung und Einbau"

    Absatz 3. folgendes lesen: "Ein- und Ausstiege an Steigeisengängen und Steigleitern müssen sicher be-gehbar sein. Dazu ist die Haltevorrichtung an der Austrittstelle bei Steigleitern min-destens 1,10 m, bei Steigeisengängen mindestens 1 m über die Austrittstelle hinauszuführen (Schnittstelle zum Übergang auf höher gelegene Verkehrswege, z. B. auf Dächern, siehe ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“)."

    Aber, wenn man die letzte Sprosse schon einen halben Meter über der Plattform hat, weiß ich jetzt nicht wo das Problem liegt auf die Plattform zu kommen, bzw. warum man noch weiter steigen möchte?

    Ein springen auf die Plattform halte ich persönlich nicht für allzu klug.

    Hoffe es hat weitergeholfen.

    Gruß
    Mattes

    Hallo Frank

    auch dort wird in der Bedienungsanleitung folgendes geschrieben:

    Testen Sie regelmäßig das Ansprechverhalten des Sensors. Setzen Sie dazu

    das Warngerät einer Zielgaskonzentration aus, die oberhalb der LOWAlarmeinstellung

    liegt. Prüfen Sie manuell, ob die akustischen und optischen

    Alarme tatsächlich aktiviert werden"

    Gruß Mattes

    Moritz war schneller

    Mahlzeit,

    es nicht zwingend erforderlich eine Bump Test Station zu benutzen. Es geht auch mit Prüfgasflasche und Kalibrieradapter.

    Das zu der Teilfrage mit der Bump Test Station.

    Jemanden Fachkundigen zu haben schadet nicht, um bewerten zu können, ob die Werte in der Anzeige bewerten zu können.

    Gruß

    Mattes

    Mahzeit,

    zur E Mobilität gibt es einen Beitrag von Guudsje bezüglich GefB.

    Gefährdungsbeurteilung Elektrofahrzeuge (KFZ)

    Als Lektüre für diese Art von Fragestellung gibt es folgende Informationen:

    DGUV Infomation 200-005 "Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen"

    DGUV Information 205-022 "Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik"


    Für Leute die "nur" bei einer Panne / Unfall zu tun hat gibt es:

    Pannen- und Unfallhilfe an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen der BG Verkehr

    https://www.bg-verkehr.de/medien/medienk…ochvoltsystemen


    Und dann hat sich die VBG mit dem Thema auch beschäftigt:

    Elektro- und Hybridfahrzeuge -Tipps und Infos zum sicheren Umgang und zur Pannenhilfe als PDF.

    Allen erholsame Feiertage. :)

    Gruß Mattes

    Guten Tag,

    sind Flaschen an einer Anlage angeschlossen (hier das Schutzgasschweißgerät) ist es keine Lagerung im Sinne der TRGS 510. Diese Flasche befindet sich im Arbeitsgang.

    Genauso verhält es sich mit der Gasflasche bei dem Gasstapler.

    Ja, die Flasche ist ein ortbeweglicher Druckgasbehälter. Ausgenommen ist die Bereithaltung des Druckgasbehälter, da in diesem Fall ausgegangen wird, dass dieser in den nächsten 24 Stunden angeschlossen wird. Um zum Beispiel ein Produktionsausfall bzw. längerer Stillstand vermieden wird.

    Hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Gruß Mattes

    Mahlzeit,

    hier noch nen nachträglichen Beitrag der Original und Cover Challange. :)

    Original:

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    Cover:

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    Viel Spaß :)

    Moin,

    wenn ich das Archiv öffnen möchte werde ich auf eine Fehlerseite weitergeleitet.

    Folgender Fehlercode wird angezeigt.

    Ein Fehler ist aufgetreten

    Interner Fehlercode: 9255d22b460d6048cd19861ff21bc57e53ea9dd4


    Error

    • Error Type:

      Error

    • Error Message:

      Call to undefined method wcf\data\shoutbox\ShoutboxEntryList::enableArchive()

    • File:

      */lib/page/ShoutboxPage.class.php (99)

    • Stack Trace:

      • #0 */lib/page/MultipleLinkPage.class.php (111):
      • wcf\page\ShoutboxPage->initObjectList()
      • #1 */lib/page/AbstractPage.class.php (291):
      • wcf\page\MultipleLinkPage->readData()
      • #2 */lib/page/AbstractPage.class.php (114):
      • wcf\page\AbstractPage->show()
      • #3 */lib/system/request/Request.class.php (83):
      • wcf\page\AbstractPage->__run()
      • #4 */lib/system/request/RequestHandler.class.php (96):
      • wcf\system\request\Request->execute()
      • #5 */index.php (9):
      • wcf\system\request\RequestHandler->handle('wcf')

    Guten Tag,

    Zunächst stellt für mich die Frage welche Art von Gefährdungsbeurteilung du erstellen sollst.


    1. Geht es um die Tätigkeiten, die ein Bediener dieser Schweißroboter durchführen soll? Z. B. Roboter teachen, programmieren, Werkstück positionieren etc.

    2. Oder sollst du eine Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erstellen? Hier ist zu beachten, dass diese von Fachkundigen Personen durchgeführt werden sollte.

    Zu 2. gibt es viele Hinweise auf mögliche Gefährdungen in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

    Gruß Mattes

    Moin,

    nach der neuen geänderten TRBS 2121 ist das arbeiten an Absturzkanten ohne Sicherungen nicht mehr zulässig.

    Hallo zusammen,

    ich würde hier auch eher die ASR 2.1"Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen" heranziehen.

    Da, es sich hier nicht um ein Absturz von einem Arbeitsmittel handelt

    Gruß Mattes

    Hi,

    sollte die Wirtschaftlichkeit des Leuchmittel eine Rolle spielen, würde ich die Lichtausbeute als Maß heranziehen.

    Ist der Quotient aus Lichtstrom und aufgenommener Leistung. Je höher die Lumenzahl pro Watt ist desto besser setzt die Lampe die eingebrachte Leistung in Licht um.

    Gruß Mattes

    Hallo zusammen,

    ich gehe davon aus das die DGUV Information 215-210 bekannt ist. Der Beurteilungsmaßstab für Blendung, Reflexion ist die Beleuchtungsstärke.

    Dennoch gibt die Information Hinweise, was passiert wenn ich ein Leuchtmittel mit gleicher Lumenzahl in eine Lampe schraube die eine kleinere Leuchtfläche hat und umgekehrt.

    Ist mit einigen Bildern illustriert und hilft vielleicht dem ein oder anderen dies besser nachvollziehen zu können.


    Gruß Mattes