Beiträge von EHS-Mann

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    Hallo Frank,

    danke für die Infos.

    Wie argumentierst Du bei dem Thema SDB - dort stehen ja meist Chemikalienschutzhandschuhe drin.?

    Prüft Euer Hersteller die Handschuhe auch länger als 480 Minuten? Teilbeschichtete Handschuhe nutzt ihr für diese Einsatzfälle aber nicht, oder?

    Bei uns sind derzeit an vielen Stellen teilbeschichtete Handschuhe im Einsatz - und ich bin gerade am Abgleich wo das ok ist und wo nicht.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo Menschenschützer,

    Unsere MA haben am Tag mehrfach mit KSS behafteten Teilen zu tun, z.B. beim Werkstückwechsel an den Maschinen oder der anschließenden manuellen Bearbeitung der Bauteile (so ca. 20 Minuten). Andere MA bewegen Teile per Kran, die aus stark verdünnten Säurebädern (0,4 - 6%) kommen oder konservieren Bauteile mit einem Sprühkonservierer.

    In vielen Fällen ist der planmäßige Kontakt des MA mit den Teilen nur auf der Handinnenfläche. Dafür würde ja eigentlich ein teilbeschichteter Handschuh reichen.

    Nun gibt’s aber auch das jeweilige SDB und die Anforderungen der TRGS 401…nach meiner Deutung dieser Dokumente müsste man also für die benannten Tätigkeiten Chemikalienschutzhandschuhe auswählen.

    Wie macht Ihr das? Wo reichen teilbeschichtete Handschuhe und wo sind Chemikalienschutzhandschuhe wirklich nötig?

    Und wenn Chemikalienschutzhandschuhe notwendig sind - wie handhabt ihr das mit der Durchbruchszeit? Theoretisch müsste man ja (mindestens) täglich die Handschuhe wechseln, weil die max. getestete Durchbruchszeit 480 Minuten ist.

    Ich würde mich über ein paar Infos zum praxisnahen Vorgehen bei den Themen freuen (steh da gerade irgendwie aufm Schlauch).

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS Mann

    Hallo,

    ich vermute mal, dass das Tor für einen Fahrweg gedacht ist.

    Eine gute Trennung von Fuss- und Fahrwegen würde ich immer bevorzugen; Also: Wenn die MA die Möglichkeit haben eine separate Tür (auf dem Fussweg) zu nutzen, würde ich das so vorgeben (lassen). Kommt aber auf die örtlichen Gegebenheiten und die GB an..

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    mit mobilen Geräten haben wir nur schlechte Erfahrungen gemacht. Z laut, zu ineffektiv und ganz viel Improvisation drumrum.

    Vom Grundsatz her klappt die Kühlung nur, wenn Wärme aus dem Raum transportiert wird; das geht mit Luftschlauch bei den Monoblocks (oder über Kühlmittel bei Splitklimageräten).

    Wenn Eingriffe in Fassaden und ein Schlauch nicht in Frage kommen, dann gibt's auch keine Kühlung.

    Wir hatten damals Monoblocks, die auf den Tischen standen um den Schlauch aus dem Fenster zu hängen. Von dort musste aber auch das Kondensat weg (kleine Eimer unter den Tischen). Durch die geöffneten Fenster kam die Wärme wieder rein - daher haben die MA den Fensterspalt mit Papier zugeklebt. Die Geräte waren somit direkt an den Arbeitsplätzen und daher laut und teilweise mit Zugluft.....naja wir sind dann später umgezogen in ein klimatisiertes Büro.

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS Mann

    Hallo Kollegen,

    ich knüpfe mal an das Thema mit einer Frage an:

    Wir haben Kranbücher in denen eine tägliche Sichtkontrolle dokumentiert wird. Wie lange sollte man diese aufbewahren (und wo finde ich ggf. eine Quelle dazu)?

    Ich tendiere ja dazu diesen Nachweis ein Jahr aufzuheben...aber finde derzeit keine Vorgaben die dies unterstützen..

    Viele Grüße sagt

    der EHS Mann

    vor 30 Jahren habe ich in Dresden studiert (mein Gott so lange ist das her :/) Ich war also mittendrin, ...am Hauptbahnhof mit Flüchtlingszügen (aus Prag) und bei den Demos in Leipzig und Dresden. Ich bin zum Glück nicht verhaftet worden und war Einer von Tausenden die in diesen Monaten ein Traum wahr werden lassen konnten....das Gefühl war einfach unbeschreiblich - Gänsehaut pur über Monate!

    Am 9.11. haben wir abends völlig ungläubig von der Botschaft der Grenzöffnung erfahren. Wir haben gefeiert und ich bin zwei Tage später nach Berlin gefahren...das musste man sich ja einfach ansehen; da musste man einfach feiern

    Ohne Grenzzäune, Schießbefehl und ohne Stasi wohne ich heute in Einem Deutschland mit Optimierungspotenzial 8)...ich kenne keine bessere funktionierende Gesellschaftsform.

    Hallo,

    bei uns hat die BG wegen tieffrequenter Schwingungen gemessen und dann (weil alle Grenzwerte eingehalten waren) im Meßbericht von mittelbaren Gefährdungen geschrieben die Auswirkung wie z.B. Kopfschmerz werden demnach als Gesundheitsstörungen angesehen. Zitiert wird in dem Bericht dann die TRLV Vibrationen. ...evtl hilft Dir dass ja auch bei hochfrequenten Schwingungen.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo JoVe,

    also aus meiner Sicht kann man das intern lösen, wie bei allen anderen Unterweisungen auch - jemand mit Fachkenntnissen im Arbeitsschutz (für die Bühnen) wird es hoffentlich geben.

    Ein Seminar wäre ja keine Unterweisung sondern eine Schulung...das fände ich übertrieben.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo Melanie,

    bisher stand bei uns in den BA: "Handschuh aus Material XY".

    Bei einem der letzten Audits fragte dann der Auditor, woher der MA weiß, dass die Handschuhe die er trägt aus dem geforderten Material sind.

    Weil wir das auch nicht sicher beantworten konnten, bin ich gerade beim Bauen eines Handschuhplanes mit Nummern. Es ist geplant diese Nummern sowohl in der BA als auch an den Lagerorten der Handschuhe zu haben. Im Handschuhplan gibt es dann die genauere Spezifikation (z.B. Handschuh Typ 1 - gegen mechanische Risiken - Hersteller XY, Typ ABC).

    Gruss

    EHS Mann

    Eines der größten Mythen rund um PSAgA.

    Es kommt auf die effektive Fallhöhe an und die hat damit zu tun wie ich mich angurte.

    Wenn ich mich gerade nach oben mit so wenig "Spiel" wie möglich angurte reißt der Falldämpfer nicht mal auf. Umso schlechter meine Anschlagpunkte sind um so weiter reißt der Dämpfer auf.

    Alles eine Frage der Risikobewertung und Bewertung des Gesamtsystems PSAgA.

    Hallo,

    ja, wenn ich über Kopf einen Anschlagpunkt habe geht da schon was. In der HAB ist der Anschlagpunkt aber meist sehr weit unten (Fuss- oder Kniehöhe) … und schon ist die PSAgA bei 3 Meter Arbeitshöhe nur noch Makulatur.

    Wie handhabt man solche Höhen in der HAB?

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Wir nutzen bei uns (wenn wir mal arbeiten müssen) eine Hundeleine(Abseil- und Rettungsgerät) welche bis zu 10m Lang ist, aber keine Sturz ermöglicht, da es eine Fließkraftbremse einthält die den "Sturz" auf 1m/s Bremst, 3,6kmh ist als "Aufprall" aus haltbar, aus meiner Sicht. Da die Einrichtung Dauerhaft wirkt, ist eine Mindesthöhe im Gegensatz zu der Klassischen PSAgA nicht notwendig.

    Hallo,

    die Idee finde ich gut. Ich habe nur Bedenken für Arbeiten mit der HAB dafür einen Anschlagpunkt zu finden, dass wird sicher nur in bestimmten Fällen klappen.

    Nutzt Ihr diese "Leinen" für Arbeiten mit der HAB? Wo schlagt ihr dann an?

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hi,

    da fällt mir auch gleich noch ne Zusatzfrage ein: Was mache ich mit dem armen Kerl, der seine HAB in 3 Meter Höhe nutzt? Da funktioniert eine PSAgA nicht. Ob es hier besser ist ein Rückhaltesystem zu nutzen (bevor man gar nix macht)?

    Schönen Nachmittag Euch

    Gruss

    EHS Mann