Beiträge von EHS-Mann

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    Hallo Michi,

    bei uns werden alle Unterweisungsnachweise eingescannt und zentral (fü alle Vorgesetzten erreichbar) abgelegt. Die Papieroriginale bleiben bei der SIFA (also bei mir)
    Zusätzlich dazu gibt es (ebenfalls an zentraler Stelle) eine Excel-Tabelle in der das Datum der jeweiligen Unterweisung pro Mitarbeiter gepflegt wird - so haben di Vorgesetzten immer einen aktuellen Überblick wann welcher Mitarbeiter wieder eine Unterweisung ebnötigt.

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS-Mann

    Hallo Kollegen,

    ich habe auf der MAG-Website einen beeindruckenden Film zum Thema Alkohol gefunden. Diesen würde ich nun gern meinen Kollegen in einer Unterweisung zeigen.
    Leider kann ich während der Unterweisung nicht aufs Internet zugreifen (ja solche Räume gibt es ..). Kann mir jemand einen Tipp geben (oder den Link für einen Download) wie ich den Film auf meinen Laptop bekomme???

    Den Film ansehen geht hier:

    MAG Film-Alkohol

    Viele Grüsse

    EHS Mann

    Hallo,

    ich habe geplant, statt eines Buches mehrere A4-Formulare an den Verbandkasten zu legen (anstelle des Verbandbuches).
    Jedes Blatt dient zur Aufnahme eines "Verbandbuch"-Eintrages und kann im ausgefüllten Zustand datenschutzgerecht von der SIFA (oder einer anderen zuständigen Person) aufbewahrt werden. Das hat gleichzeitig noch den Vorteil, das etwas mehr Platz für die Einträge ist.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,


    hier mal ein Vorschlag (eine auszugsweise Kopie) aus demText unserer Gefährdungsbeurteilung:


    -------------------------------------------------------------------

    Schlussfolgerungen

    Auf Basis dieser Gegenüberstellung und der Recherche ergeben sich folgende Aussagen für die Firma

    · Alle Zeichen (alte und neue) haben einen deutlichen Symbolcharakter

    · Die Zeichen sehen ähnlich aus

    · Es ergeben sich keine Widersprüche im Informationsgehalt der Zeichen

    Auf Basis der Recherchen und Aussagen wird folgendes festgelegt:

    · Die bisher angewendeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen dürfen weiter verwendet werden

    · Es ist durch die Objektverantwortlichen in einem Büro oder auf einem Projekt darauf zu achten, dass innerhalb eines Objektes nur die gleiche Art Zeichen verwendet wird.

    · In Abstimmung mit dem Vermieter / Kunde ist darauf zu achten, dass alte und neue Zeichen nicht gemischt angewendet werden.

    · Die örtlich geltenden Bauordnungen sind zu beachten

    · Die Regelungen zur Notwendigkeit des Einsatzes von Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen bleiben von den Ergebnissen dieser Gefährdungsbeurteilung unberührt (Arbeitsstättenverordnung).
    -------------------------------------

    Viele Grüße
    EHS Mann

    Hallo Flügelschraube,

    da sind wir ja mitten im Thema: Laut RAB 30 sind zwar baufachliche Kenntnisse gefordert - aber dort auch gleich unterschieden-siehe Punkt 4 - Qualifikation -hier auch 4.1.
    Was mich betrifft - ich komme aus der TGA- und Verfahrenstechnik-Branche und nicht aus dem Bau - habe aber "trotzdem" eine SiGeKo-Ausbildung hinter mir. Aus Sicht des Ausbilders, aber auch aus meiner Sicht, ist das durchaus im Sinne der Vorschrift.

    Viele Grüße

    EHS-Mann

    Hallo,

    die Ausbildung würde ich aus meiner Sicht immer auf die Art der zu betreuenden Baustellen abstimmen. Der beste Polier wird vermutlich wenig zu Installation für Lüftungsanlagen oder Rohren (aller Art) sagen können und umgekehrt der TGA Ingenier wenig zum Rohbau.
    Da nicht alle Baustellen nur mit Rohbau zu tun haben, sollte man hier differenzieren (so wurde es mir auch auf meiner SiGeKo Schulung erläutert).

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    wenn der ganze Raum etwas tiefer liegt, ist er über eine Rampe im Eingangsbereich befahrbar, oder man hat die Auffangmöglichkeiten direkt unter den Lagerplätzen, so dass der Stapler z.B. über Gitterroste fahren kann.
    Der Möglichkeiten gibt es da viele - es kommt halt auf die Situation vor Ort an

    Viele Grüße
    EHS Mann

    Hallo,

    also die Auswirkung auf die GBU kann ich nicht erkennen.
    Die Wirkung des Insulin sollte ja immer noch di gleiche sein - wenn man sich da verrechnet oder der Körper nicht mitspielt kommt es in beiden Fällen zur Unterzuckerung.
    Aber: es ist ja noch lange nicht marktreif - also kann man in Ruhe abwarten.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,

    unsere Leute tragen nicht alle jeden Tag Sicherheitsschuhe.

    Wir haben daher festgelegt, dass die Mitarbeiter bei Bedarf neue Schuhe erhalten können - die Beantragung wird vom jeweiligen Gruppenleiter freigegeben und die alten Schuhe sollten (bei Bedarf) vorgezeigt werden. Man kann sich so schnell ein Bild von der Notwendigkeit des Neukaufs machen. Feste Tauschzeiten können wir nicht festlegen, weil die MA sehr unterschiedliche Aufgaben haben.

    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,

    mir stellt sich die Frage, was denn in dem Büro sonst noch so an Papier in Ordnern und Regalen gelagrt wird. Wenn alle Regale voll Kataloge und volle Ordner stehen, dürfte aus Arbeitsschutzsicht der "Tagesbedarf" an neuem Papier schon gar nicht mehr die große Rolle spielen.

    In unserem Großraumbüro stellt sich dieses Bild so dar - allerdings arbeiten da auch ca. 70 Leute.

    Ansonsten sehe ich die Lagerung der großen Menge eher als Platzproblem. Außerdem sieht ein Stapel Papier auch nicht unbedingt repräsentativ aus (falls Kunden ins Büro kommen).

    Viele Grüße aus Dresden

    EHS Mann

    Hallo,

    zwei Dinge würde ich unterscheiden:
    1. Welches Recht und welche Versicherungen gelten
    2. Wie wird die Unterweisung aufgebaut.

    Für den Punkt 1 kommt es darauf an, ob die Kollegen für eine begrenzte Zeit ins Ausland entsandt wurden und somit die deutschen Regelungen dorthin ausstrahlen, oder ob der Kollege extra für den Job im Ausland eingestellt wurde.
    Ein gute Übersicht bieten hier viele Infos der BG´n und der DGUV hier z.B:
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/…itereinsatz.pdf

    oder auch hier:
    http://www.dguv.de/medien/inhalt/…pdf/guv_aus.pdf


    Für Punkt 2 -die Unterweisung - würde ich nach den deutschen Arbeitsschutzregeln unterweisen, sofern im Ausland keine höheren Anforderungen bestehen. Nur so können alle Mitarbeiter in einer Firma den gleichen Schutz geniessen.
    Natürlich sollten versicherungsrechtliche Besonderheiten aus Punkt 2 nach Bedarf auch in die Unterweisung einfliessen.

    Viele Grüsse aus Dresden
    EHS - Mann

    Hallo,

    hat denn jemand, trotz aller Mißstände :cursing: , einen Plan wie man nun mit dem Thema umgehen kann?
    Wie werden bei Euch nun Eignungsuntersuchungen durchgeführt?
    Werden die Mitarbeiter in die Thematik einbezogen ( so z.B.: ..nach ArbSChG bist Du zur Mitwirkung im Arbeitsschutz verpflichtet - Du hast eine Hinweispflicht en den AG wenn Du nicht geeignet bist)?
    Mein Plan (als "erster Entwurf") sieht in etwa so aus: Personalabteilung und Betriebsrat mit in die Thematik einbeziehen und entsprechende Dokumente (Gefährdungsbeurteilung und / oder Betriebsvereinbarung) entwerfen - diese dann rechtlich prüfen lassen und anschliessend veröffentlichen.
    Eventuell haben wir ja Glück und bis dahin gibt es schon erste offiziellere Vorschläge zur Verfahrensweise. :S

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    das Ziel der Änderung der ArbMedVV ist ganz klar die Trennung von Vorsorge- und Eignungsuntersuchung.
    Momentan fehlen aus meiner Sicht aber klare Regelungen, wie man mit dem Thema Eignung umgehen kann. Wie kann der AG sicher sein, dass ein MA für die entsprechende Aufgabe (gesundheitlich) geeignet ist?
    Bisher dienten dazu die jeweiligen G-Untersuchungen mit der entsprechenden Rechtsgrundlage für MA und AG. Wenn der AG jetzt einen MA zur Eignungsuntersuchung schickt muss der MA den Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

    Viele Grüße

    EHS Mann

    Hallo,

    unser Betriebsarzt hatte schon erst mal Bedenken, die Schweigepflicht des Arztes per Betriebsvereinbarung "auszuhebeln". Seiner Meinung nach ist dafür das Einverständnis jedes einzelnen Mitarbeiters notwendig - kollektiv könnte man sowas nicht vereinbaren.
    Wir werden uns dazu in den nächsten Tagen auch noch mit dem Betriebsrat abstimmen - mal sehen wie deren Meinung ist.


    Gruss

    EHS Mann

    Hallo,

    etwas schwimmen ist momentan wohl in vielen Bereichen angesagt - die neue ArbmedVV ist ja auch erst ein paar Wochen alt.

    Einen Überblick zu den aktuellen Deutungen findet man erst mal hier:
    http://www.bgrci.de/fileadmin/BGRC…as_Rickauer.pdf

    Ich denke, der wichtigste Punkt ist die immer deutlichere Trennung von Vorsorge- und Eignungsuntersuchung.
    Die Vorsorge nach ArbMedVV ist für den Mitarbeiter gedacht.
    Der AG wird daher nur noch über die Teilnahme des MA an der Untersuchung informiert.
    Durch die neue ArbMedVV wird dem MA indirekt auch die Pflicht übertragen, seinen AG bei Bedenken des Arztes für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten zu informieren.
    Wir sind am überlegen, ob man dass mit Bezug auf das ArbSchG (§15 und 16) für den MA verpflichtend gestalten kann.

    Falls der AG aber eine Auskunft zur Eignung des MA benötigt, so müssen Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden bei denen der Betriebsarzt mit der Prüfung der Frage beauftragt wird: "Ist der MA für die Ausübung dieser Tätigkeit geeignet?" Und dann sind wir wieder mal bei dem Thema Schweigepflicht des Arztes...

    Also ich hoffe jedenfalls noch auf ein paar klärende offizielle Erläuterungen zu dem Thema. Oder gibts die schon?

    Viele Grüsse aus Dresden

    EHS Mann