Hallo,
hier mal ein Vorschlag (eine auszugsweise Kopie) aus demText unserer Gefährdungsbeurteilung:
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Schlussfolgerungen
Auf Basis dieser Gegenüberstellung und der Recherche ergeben sich folgende Aussagen für die Firma
· Alle Zeichen (alte und neue) haben einen deutlichen Symbolcharakter
· Die Zeichen sehen ähnlich aus
· Es ergeben sich keine Widersprüche im Informationsgehalt der Zeichen
Auf Basis der Recherchen und Aussagen wird folgendes festgelegt:
· Die bisher angewendeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen dürfen weiter verwendet werden
· Es ist durch die Objektverantwortlichen in einem Büro oder auf einem Projekt darauf zu achten, dass innerhalb eines Objektes nur die gleiche Art Zeichen verwendet wird.
· In Abstimmung mit dem Vermieter / Kunde ist darauf zu achten, dass alte und neue Zeichen nicht gemischt angewendet werden.
· Die örtlich geltenden Bauordnungen sind zu beachten
· Die Regelungen zur Notwendigkeit des Einsatzes von Sicherheits- und Gesundheitsschutzzeichen bleiben von den Ergebnissen dieser Gefährdungsbeurteilung unberührt (Arbeitsstättenverordnung).
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Viele Grüße
EHS Mann