Beiträge von Joestore

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    Hallo zusammen,
    in unserem Betrieb sind junge Praktikanten (alter ca.14,15 Jahre alt)für einen Schnupperkurs von ca. 1-2 Wochen anwesend. Ich denke speziell hier bei uns im Sondermaschinenbau müssen diese jungen Leute doch bestimmt auch eine Sicherheitsunterweisung erhalten. D.h. wo und was dürfen Sie tun, und was Sie vor allem unterlassen müssen. Jetzt handelt es sich aber hier um keine angehenden Fachkräfte sprich Auszubildende. Wie kann hier eine vernünftige Unterweisung für den Elektrotechnikbereich aussehen. Habt Ihr bereits ein solches Pamphlet schon mal aufgesetzt. Auf der Basis würde dann ein Kollege von mir die Schulung mit dem Jungen Mitarbeiter machen (da meine Kenntnisse eher gering in der Elektrotechnik sind :).

    Wäre klasse wenn Ihr da was hättet oder mir nen Tip gebt wo ich darüber etwas finden kann. :whistling:

    Gruß Jörg

    Hallo zusammen,

    war doch so wie ich es vermutet habe. Ich denke das größte Problem ist das die Auftragsvergabe durch die Firmenleitung veranlasst wird ohne nennenswerte Vertragsbestimmungen. Ich denke auch das ich in jedem Fall eine Hinweispflicht habe und darüber hinaus sogar die Arbeitsfortsetzung zu unterbinden habe. Da ich hier in jedem Fall ein hohes Gefahrenpotential sehe.

    Besten Dank an alle und einen angenehmen Arbeitstag :thumbup:

    Gruß Jörg

    Hallo zusammen,

    in unserem Unternehmen wurden vor kurzem die Fenster gereinigt durch ein externes Unternehmen. Das Interessante war das im ersten und zweiten Stock die Fenster von aussen gereinigt wurden und die Mitarbeiter sich lediglich mit einer Hand am Fensterrahmen festgehalten haben und mit der anderen Hand eben gereinigt. Zugang haben Sie sich durch öffnen der Fensterscheibe im inneren des Gebäudes verschafft. Jetzt habe ich mich gefragt ob das ohne Absturtzsicherung überhaubt erlaubt ist :?: . Gibt es hierzu Arbeitsrichtlinien bis zu welcher höhe man ohne Absturzsicherung arbeiten darf und gibt es Sonderfälle oder Ausnahmegenehmigungen. Das Gebäude bzw. die Fenster wären auch mittels Steiger (Arbeitbühne) von aussen erreichbar gewesen.

    Gruß Jörg

    Hallo zusammen,

    in unserer Fertigungswerkstatt kommen Säulenbohrmaschinen zum Einsatz. Auf die Frage hin wie die Maschinenschraubstöcke auf dem Bohrtisch befestigt bzw. gegen verdrehen gesichert werden bekam ich zur Antwort, entweder mit verlängerten Schrauben im Nutenstein die dann wiederrum in die Nut eingefädelt werden und festgeschraubt oder mittels Spannpratzen niedergehalten. Aus meiner Sicht sind jedoch Spannpratzen dazu da Werkstücke auf Position zu halten und nicht gegen Verdrehung geeignet. Sind Schrauben in Nutensteinen als Verdrehsicherung zulässig?. Wie denkt Ihr darüber?.

    Gruß Jörg

    Hallo zusammen,
    mein Name ist Jörg, ich arbeite bereits seit 4 Jahren als "CE-Beauftragter" im Sondermaschinenbau (Automotiv). Zu meinen wesentlichen Aufgaben gehören die Einhaltung und Koordinierung der einzelnen Abteilungen zum Thema Risikoanalyse wobei ich in erster Linie als Moderator auftrete. Seit meinem Unternehmenswechsel ist das Thema Betriebssicherheit neu hinzugekommen. Ich hoffe durch die Anmeldung in diesem Forum meinen Teil zum Thema Betriebssicherheit weiter geben zu können und natürlich auch von euch einiges zu lernen. Als nächstes stehen bei mir wohl zunächst Schulungen auf dem Programm da ich zur Zeit noch nicht ausgebildet bin zum Thema Sifa.
    Besten Dank und viele Grüße aus Stuttgart