Gefährdungsbeurteilungen an anderen Dienstorten

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  • Ruhig Brauner! Das war keine Erbsenzählerei, sondern ein freundlicher Hinweis. Deswegen habe ich auch den wink-Smiley an das Satzende gesetzt. Das ist bei dem geschriebenen Wort leider die einzige Möglichkeit um ein wenig "Klang" mit reinzubringen. Entschuldige, dass es bei Dir als Angriff rüberkam. So war es überhaupt nicht gemeint!
    Ich habe das Gefühl der restliche Post wurde deswegen von Dir mit "anderen Augen" gelesen... Deine geplante Vorgehensweise mit Anforderungskatalog und Absage, falls keine ausreichende Sicherheit gegeben ist, sind jedenfalls genau richtig

    Tut mir leid. Manchmal bin ich Bauarbeiter.

    Hat jemand eine Idee hinsichtlich "psychologischer Erster Hilfe (Sofortbetreuung)" und bei psychologischer Nachbetreuung (psychologischer Dienst der BG'en oder andere Anbieter). Da geht der AG nicht mit. PTBS scheint kein Thema zu sein. Mitarbeiter die betroffen sind, äußern sich lieber nicht dazu. Hat ja keiner Probleme!?!?! :S Was tun?
    Es ist manchmal zum Haare raufen. Bekomme leider meine Gedanken hier nicht immer richtig ausgedrückt. Das führt zusätzlich zu Missverständnissen. Also nochmal. Ich wollte auch nicht grob werden.

    Jetzt "muss" ich zusätzlich noch zu anderen Arbeitgebern (außer Haus) und dort GB durchführen. Wie schützt man MA, die zum Dönerbrater kommen und dort eine Betriebsprüfung durchführen wollen? Oder MA die feststellen, dass mehrere €10.000 an Sozialversicherungsbeiträgen nicht gezahlt haben und dieses dem fast Bankrotten Unternehmer mitteilen. Und das an Arbeitsplätzen, die diese Bezeichnung in keinster Weise verdient haben (Kellerbüros).
    Erschwerend kommt hinzu, dass die Leitlinien des AG'ers einen offenen und freundlichen Kundenkontakt erfordern. So soll es ja auch sein. Empfänge werden offen gestaltet. Eine lückenlose Zugangskontrolle ist kaum möglich.
    Dienstleistungsabende in großen leeren Gebäuden werden zur Falle. Wir hatten letztens während eines Infoabends für Versicherte eine Schlägerei unter den Versicherten. Schlichterin war eine kleine Sachbearbeiterin. Vom Raumgesteller war niemand zu erreichen. und und und........

    Nun da wären wir wieder bei dem, was ich weiter oben schon geschrieben habe.
    Keine GB für die Räume oder Örtlichkeiten, sondern Tätigkeitsbezogene GB für Mitarbeiter im Außendienst.
    Um diese GB wirst du nicht rumkommen.

    Stimmt. Darauf wird es dann wohl hinauslaufen.



    Wieviele Mitarbeiter sind gleichzeitig und wie lange unterwegs und benötigen einen Raum?
    Wenn ein geringer Anteil an Gleichzeitigkeit gegeben ist - oder organisiert werden kann - könnte dann der Mitarbeiter sein Arbeitszimmer, den Raum nicht mitbringen?


    Das ist leider nicht möglich. Es betrifft die Berater eines ganzen Bundeslandes. Aber nicht alle angebotenen Büros sind ungünstig plaziert.

    Z.B. einen für ein Gespräch ausgerüsteter VW-Bus ...
    Wäre zwar mit Investitionskosten verbunden, aber es wäre eine definierte Umgebung, die man nur einmal beurteilen müsste ...
    Innenraum mit angezeigter Videoüberwachung könnte auch deeskalierend wirken (in Edinburgher Bussen: "Lächeln Sie, Sie werden gerade gefilmt") ...

    War nur mal so 'ne Idee ...


    Eine wirklich sympatische Idee. Wäre nur noch der Aufstellungsort (Parkplatz vorm Rathhaus) zu diskutieren. Ein toller Gedanke, den ich mal fertig denke.

    So Schluss mit jammern (Modul 7 bei der BG --> Jammern für SiFas) :ta: .

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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