Beitragsausgleichsverfahren nach §162 Satz 1 SGB VII

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  • Hallo,

    wir haben von der BGW ein Schreiben zu diesem Thema erhalten. Natürlich gleich mit einem Überweisungsträger(!). ?(:D €75,-- für einen Unfall.
    Wir hatten im vergangenen Jahr einen Arbeitsunfall. Muss mal in die Statistik gucken, wie schlimm das damals war (2 Monate Arbeitszeitausfall für einen gequetschten Daumen). Sofern überhaupt bei mir gemeldet. (Da sind wir wieder beim Thema Disziplin.)
    Weiß jemand warum plötzlich ein solches Verfahren angewandt wird? Das ist ja auch nicht der erste Unfall den wir hatten. Ist diese Vorgehensweise neu? Ich habe jetzt nachgelesen, dass dieses Verfahren so eine Art Selbstbeteiligung darstellt, um die Mitgleidsbeiträge nicht erhöhen zu müssen. Einverstanden. Warum jetzt auf einmal einen Bescheid, davor nie? Welche Fakoren bilden die Entscheidungsgrundlage?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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