"Bis zur Überprüfung nicht mehr einschalten"
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SimonSchmeisser -
16. August 2014 um 18:22 -
Erledigt
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Moin,
Einspruch, Simon.
Das Problem ist eben oft auch ein Entstörkondensator, der direkt in der Netzspannung liegt und irgendwann eben "hochgehen" kann, weil der Selbstheilungsprozess der Kondensatorplatten vorbei ist und das gute Ding dann niederohmig wird und die direkte elektrische Leistung dann in viel Wärme, eben Hitze, umsetzt.
Nein, Einspruch deswegen, weil "nicht einschalten" nicht die Lösung ist. Man stelle sich vor, dass die elektrische Verbindung von der Schuko-Steckdose über das Anschlusskabel, über den Schalter, ins Gerät geführt wird. Der kleine Störschutzkondensator kann schon oft VOR dem Schalter sitzen und damit bringt das NICHT-EIN-SCHALTEN nicht viel. Besser ist dann: Zuleitung abziehen. Damit ist man dann wirklich auf der sicheren Seite.
Das ist aber ein Problem von sehr vielen Herstellern. Der beschriebene ist einer von denen, nicht schlechter und auch nicht besser, wie der Rest.
In diesem Sinne, schönen Sonntag.
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Moin,
Einspruch, Simon.
Das Problem ist eben oft auch ein Entstörkondensator, der direkt in der Netzspannung liegt und irgendwann eben "hochgehen" kann, weil der Selbstheilungsprozess der Kondensatorplatten vorbei ist und das gute Ding dann niederohmig wird und die direkte elektrische Leistung dann in viel Wärme, eben Hitze, umsetzt.
Nein, Einspruch deswegen, weil "nicht einschalten" nicht die Lösung ist. Man stelle sich vor, dass die elektrische Verbindung von der Schuko-Steckdose über das Anschlusskabel, über den Schalter, ins Gerät geführt wird. Der kleine Störschutzkondensator kann schon oft VOR dem Schalter sitzen und damit bringt das NICHT-EIN-SCHALTEN nicht viel. Besser ist dann: Zuleitung abziehen. Damit ist man dann wirklich auf der sicheren Seite.
Das ist aber ein Problem von sehr vielen Herstellern. Der beschriebene ist einer von denen, nicht schlechter und auch nicht besser, wie der Rest.
In diesem Sinne, schönen Sonntag.
Danke für die Infos. Für mich entscheidet ist A: es gibt einen bzw. mehrere
Schadensfälle und B: es gibt eine Warnung. Bei zukünftigen Begehungen
-gerade Altenheime etc.- wird verstärkt darauf geachtet.Gruß
Simon Schmeisser