Unterweisung 1 € Jobber

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  • ich denke ja,
    aber natürlich erst, nachdem ihr euch durch Vorlage des aktuellen *Führerscheins* davon überzeugt hat, daß der Mensch weiß, was er tut.


    BGG 925 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen... gilt auch noch soweit ich weiß.

    Und die betrieblichen Besonderheiten nicht vergessen :)

    Gruß
    gladis

  • Ja er muss unterwiesen werden.

    Ausserdem wie Gladis schon schrieb muss er gerade als Staplerfahrer über die Örtlichkeiten informiert werden, auch für die Räume wo er mit einem Stapler nicht hinein fahren darf (falls Dieselbetrieben).

    Überprüft wirklich gut ob er Stapler fahren kann oder denn Schein im Lotto gewonnen hat.
    Weist ihn auf die Schutzeinrichtungen wie Sicherheitsgurt hin denn muss er tragen auch wenn die Kabine geschlossen ist.

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

    Einmal editiert, zuletzt von RaBau (11. April 2006 um 19:38)