Hallo,
bei uns arbeitet ein 1 € Jobber im Lagerbereich auch als Staplerfahrer. Gehe ich richtig in der Annahme, dass er gem. BGV 27 von uns unterwiesen und schriftlich beauftragt werden muß ?
Unterweisung 1 € Jobber
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6prozent -
23. März 2006 um 09:52 -
Erledigt
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ich denke ja,
aber natürlich erst, nachdem ihr euch durch Vorlage des aktuellen *Führerscheins* davon überzeugt hat, daß der Mensch weiß, was er tut.BGG 925 - Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen... gilt auch noch soweit ich weiß.
Und die betrieblichen Besonderheiten nicht vergessen
Gruß
gladis -
Ja er muss unterwiesen werden.
Ausserdem wie Gladis schon schrieb muss er gerade als Staplerfahrer über die Örtlichkeiten informiert werden, auch für die Räume wo er mit einem Stapler nicht hinein fahren darf (falls Dieselbetrieben).
Überprüft wirklich gut ob er Stapler fahren kann oder denn Schein im Lotto gewonnen hat.
Weist ihn auf die Schutzeinrichtungen wie Sicherheitsgurt hin denn muss er tragen auch wenn die Kabine geschlossen ist.