Kein Arbeitsunfall bei Sturz

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  • Tenor: Kein Versicherungsschutz bei Beerdigung, ein Unfallschutz könnte allenfalls
    bei einer feuerwehreigenen Gedenkveranstaltung bestehen.
    Gericht: Sozialgericht Aachen
    Aktenzeichen: S 6 U 139/11
    Datum: 16.03.2012
    Quelle Urteil: http://openjur.de/u/454691.html

    Urteil siehe hier: http://openjur.de/u/454691.html

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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