Tenor: Kein Versicherungsschutz bei Beerdigung, ein Unfallschutz könnte allenfalls
bei einer feuerwehreigenen Gedenkveranstaltung bestehen.
Gericht: Sozialgericht Aachen
Aktenzeichen: S 6 U 139/11
Datum: 16.03.2012
Quelle Urteil: http://openjur.de/u/454691.html
Urteil siehe hier: http://openjur.de/u/454691.html