Endverbleibserklärung

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  • Hallo zusammen.

    Endverbleibserklärungen sind nicht so ganz FaSi-Thema, aber evtl. kann trotzdem jemand weiter helfen.

    Das die Dinger nach CWÜ & Co. auszufüllen sind ist unstrittig. Die Debatte hier im Hause dreht sich darum, wer sie unterschreiben darf/muss.

    Kennt jemand eine Vorschrift dazu, die das genau regelt? Ich kenne nur hier nur den Begriff des Endverbrauchers, was dann ja der Unternehmer wäre. Damit dürfte ich als FaSi nicht unterzeichnen, da ich ja weder Unternehmer noch sonst wie vertretungsberechtigt bin.


    Gruß

    DerStefan

    Politik und Wahrheit verhalten sich zueinander wie Ebbe und Flut.

    Wo das eine hinkommt, tritt das andere zurück!

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