Über den Tod hinaus
Ein wirklich Skurriler Fall vor dem Europäischen Gerichtshof
: Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Verstorbene seinen Urlaubsanspruch an seine Witwe. Das entschieden die EU-Richter. Ein/e Arbeitnehmer/in verliert mit dem Tod nicht den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Sein/e Witwe/e kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der/die Verblichene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Nationale Gesetze oder "Gepflogenheiten", wonach der Urlaubsanspruch "untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet", seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei "ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts". Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm (Nordrhein-Westfalen).
Also Leute, baut Überstunden ab und baut den urlaub auf. Eure Erben werden es euch danken!
Mit oberschwäbischen (und 0Tagen Urlaubsguthaben) Sicherheitsgrüßen
Ritschi