Auch Tote haben Urlaubsanspruch!

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  • Über den Tod hinaus

    Ein wirklich Skurriler Fall vor dem Europäischen Gerichtshof
    : Wenn ein Arbeitsverhältnis durch den Tod endet, vererbt der Verstorbene seinen Urlaubsanspruch an seine Witwe. Das entschieden die EU-Richter. Ein/e Arbeitnehmer/in verliert mit dem Tod nicht den Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Sein/e Witwe/e kann daher einen finanziellen Ausgleich für Urlaub verlangen, den der/die Verblichene nicht mehr nehmen konnte. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Nationale Gesetze oder "Gepflogenheiten", wonach der Urlaubsanspruch "untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet", seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei "ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts". Der EuGH antwortete mit seinem Urteil auf eine Anfrage des Landesarbeitsgerichts in Hamm (Nordrhein-Westfalen).

    Also Leute, baut Überstunden ab und baut den urlaub auf. Eure Erben werden es euch danken! :thumbup:

    Mit oberschwäbischen (und 0Tagen Urlaubsguthaben) Sicherheitsgrüßen

    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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  • Grüß Dich,

    Über den Tod hinaus

    Ein wirklich Skurriler Fall vor dem Europäischen Gerichtshof

    ... Du warst schneller - ich wollte dies unter meiner Rubrik "Deutschland schafft sich ab" bringen.
    So, wie Du das zitierst, ist das Urteil m.E. noch zu verstehen.
    Im konkreten Fall gibt es jedoch eine Absurdität:
    http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/eu…b/10031778.html

    "Wegen Krankheit war er von 2009 an nur noch mit Unterbrechungen arbeitsfähig. Als er im November 2010 starb, hatte er 140,5 Tage Jahresurlaub angesammelt. Seine Witwe verlangte für diesen Urlaubsanspruch einen finanziellen Ausgleich.
    ...
    Auch wer wegen einer Krankheit gar keinen Urlaub nehmen könne, habe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Recht auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub."

    Ich kenne das so, dass der Jahres Urlaub bis zu einem bestimmten Zeitpunkt genommen werden muss und ansonsten verfällt.
    Ein Ansammeln von 140 Tagen ist somit unmöglich.
    Dass Krankheit dies aufhebt, ist für mich schon schwer nachvollziehbar.
    Dass der nicht genommene Urlaub aber dann an die Witwe auszuzahlen ist, ist für mich unbegreiflich.

    ... dieser Fall ist für mich ein weiteres Argument, niemals einen Mitarbeiter einzustellen, sondern nur mit Freiberuflern zusammenzuarbeiten ...

    Deutschland schafft sich ab, wenn man die teilweise irren Urteile des EuGH tatsächlich ernst nimmt (Kruzifix-Urteil für Italien, Aufhebung der Sicherheitsverwahrung usw.)

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Hallo,

    bei manchen könnte man wirklich meinen, man würde Sie zwingen in Deutschland
    und somit auch in der Europäischen Union zu leben...... :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010