Diesel neueigteil unter GHS --> Ändern sich damit auch die baulichen Anforderung an ein Diesellager???

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Community,

    bei uns im Betrieb haben wir ein reines Diesellager für Fahrzeuge.

    Lagermenge über dem Daumen würde ich sagen knapp 3.000 Liter

    Gelagert wird im Gebäude (eine Art große Garage), in einer mobilen Tankanlage (wird aber nicht mobil genutzt).

    Auf GHS haben wir in dem Betriebsteil noch nicht umgestellt... Allerdings gezwungenermaßen nicht mehr lange!

    Meine Frage:

    Mit der GHS Kennzeichnung wird Diesel anders eingeteilt als bisher. Jetzt (also mit GHS Kennzeichnung) findet der Abschnitt 5 "Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoff" der TRGS 510 Anwendung!?

    Muß jetzt auch das Lager baulich angepaßt werden (siehe TRGS 510 Nr. 5.2)?

    MfG

    A. Pankratz

  • ANZEIGE
  • Diesel Tankanlage in einem Gebäude/Garage, da würde ich mir schon einmal die ersten Gedanken machen. Was steht denn in der Baugenehmigung zu dem Gebäude dazu drin?
    Auf der Seite der baua gibt es inzwischen den Entwurf der TRGS 509, der dürfte für Deinen Fall eher zutreffend sein, als die TRGS 510.

    Die Verordnungsgeber haben im Vorfeld von GHS ja immer propagiert, dass es keine Verschärfungen bei den Lager- und Umgangsvorschriften geben wird. Dies ist meiner Meinung nach nicht durchzuhalten und es wird sehr wohl Verschärfungen geben. Momentan gilt bei Diesel und Heizöl (unter der Hand), es bleibt alles wie es war. In Zukunft wird man jedoch nur noch die GHS Einstufungsgrenzen haben und sich dann die Lager- und Umgangsvorschriften daran orientieren müssen. Möglicherweise gibt es dann für Diesel/Heizöl eine Sonderregelung, momentan existiert diese aber noch nicht. Für viele andere Stoffe ist die Verschärfung schon deutlich zu erkennen. Es trifft die Reiniger und auch alkoholische Lösungen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.