Die Bauministerkonferenz der Länder hat jetzt folgende kurzfristige Regelung zur Anwendung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) ab dem 01.04.2014 getroffen und veröffentlicht:
- bis zum 01.04.2014 genehmigte und bis 31.05.2014 angefangene Baustellen dürfen noch mit den "alten" AbP nachgewiesen werden, sofern der Einbau der Systeme "zeitnah" erfolgt.
- neue bzw. verlängerte AbP für die Verwendung von Bauprodukten/Bauarten sind notwendig in Bauvorhaben, die ab dem 01.04.2014 genehmigt werden
Quelle: Sonder-Newsletter hagebau Brandschutz-Allianz
Gruß
Simon Schmeisser