Hallo zusammen! Kann ich bei der rückschauenden Analyse auch eine objektorientierte Gefährdungsermittlung anwenden? Oder wie in den Unterlagen beschrieben nur die Einzelunfalluntersuchung etc.? Gruß Micha Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
Bei rückschauender Analyse auch eine objektorientierte Gefährdungsermittlung zulässig?
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micstu -
22. März 2014 um 09:53 -
Erledigt
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Hallo Micha,
eine GBU geht immer aber warum rückschauend , gab es einen Unfall ?Es wäre gut die Frage etwas mehr zu erklären
Gruß
Harald
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Hallo Harald! Wir haben in letzter zeit öfters Unfälle mit Flurförderzeugen gehabt! Nach Absprache mit meinem TAB rückschauende Analyse..... Nur wenn ich mich ja an den Verlauf der rückschauenden Analyse halte......bestimme ich ja die Gefährdungsfaktoren bzw. Gefahrenquellen, gefahrbringenden Bedingungen etc. durch die Aufarbeitung des Unfalls und nicht durch eine objektorientierte Gefährdungsermittlung. Gruß Micha Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
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Ok dann würde ich erstmal den Unfall aufarbeiten und dann die GBU durchführen Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Aber wird das dann nicht zu viel? Ist ja dann quasi doppeltgemoppelt!
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Gbu müsste doch schon da sein:-) die muss doch nur überarbeitet werden Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
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Verstehe jetzt irgendwie nicht was du meinst! Stehe auf dem Schlauch! Dann müsste ja auch noch das Arbeitssystem dabei, oder nicht? Gruß Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
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Es muss doch für die Tätigkeit eine Beurteilung geben.
Wenn es jetzt Unfälle gegeben hat , muss diese Beurteilung doch eine Schwachstelle haben , diese muss im Rahmen der Unfalluntersuchung gefunden werden.
Ist die Schwachstelle gefunden, muss die Beurteilung überarbeitet werden, damit keine weiteren unfälle passieren
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Wenn Ziel ist, dass sich die Unfälle mit Flurförderzeugen nicht mehr wiederholen, sollte das Unfallgeschehen vor allem ablauforientiert erfolgen. Du hast Recht: Natürlich arbeitest Du die Elemente des Arbeitssystems ab. Dem Ablauf der Arbeitsaufgabe widmest Du besondere Aufmerksamkeit.
Das heißt, Du dokumentierst besonders pingelig den üblichen chronologischen Ablauf bei der Arbeitsaufgabe: Lastenmanipulation mittels Flurförderzeug. Und Du legst den Unfallhergang daneben. Dann siehst Du am besten, an welcher Stelle etwas (spontan, zufällig, unerwartet) anders lief... oder tatsächlich auf Dauer beeinflussbar sein dürfte.
Die Unterscheidung zwischen objekt- und ablauforientierter Gefährdungsbeurteilung ist in der Praxis nicht hilfreich. Gerade Handlungsfehler bewirken einen Unfall. Diesen Handlungsfehlern komme ich nur auf die Spur, wenn ich den ablauf den Geschehens rekonstruiere und auch den Ablaufe dokumentiere, der üblicherweise zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe dient.
Soweit meine Einschätzung.