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  • Diese Sektion heißt "Arbeitsunfälle und Beinahunfälle". Nach OHSAS 18001 ist das nur eine Teilmenge von "Vorfällen". Vielleicht könnte man das in "Arbeitsunfälle, Beinahunfälle und sonstige Vorfälle" umbenennen. Da passen dann auch die Fälle psychischer Fehlbelastungen rein, ohne das man sie zu "Unfällen" erklären muss. (Allerdings gibt es ja viele Betriebe, deren Arbeitsschutzmanagementsysteme nicht nach OHSAS 18001 zertifiziert sind.)

    Vielleicht wird der Begriff "Vorfall" ja im Jahr 2017(?) auch in eine Norm ISO 45001 übernommen. Wie solche Normen in der Wirklichkeit "gelebt" werden, ist immer wieder ein interessantes Thema. Wer entscheidet, ob und wie man z.B. eine psychische Fehlbelastung als Vorfall erfasst? Die Mitbestimmung der Betriebsräte hilft ja nur, wenn die Betriebsräte kompetent genug sind.

    Alles Beste
    achtzehntausendeins

    2014-05-24: Siehe auch https://sifaboard.de/index.php?page=Thread&postID=70094

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