Freilager Acetylen/Sauerstoff

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  • Hallo zusammen,
    ich stelle grade die Anforderungen an ein kleines Lager für Acetylen/Sauerstoff zusammen. Sehe ich das richtig, dass laut TRGS 510 7.2.3 die Flaschen ohne Einschränkung zusammengelagert werden dürfen? Das fühlt sich irgendwie verkehrt an.
    Falls ich da auf dem Schlauch stehe bitte ich um einen kleinen Stupps in die richtige Richtung.

    Gruß Moritz

    Einmal editiert, zuletzt von moritz_p (6. März 2014 um 13:51)

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  • Nach Ziffer 3 der Zusammenlagerungstabelle, bist Du im Freien von allen diesen Einschränkungen befreit und darfst zusammen lagern. Allerdings gilt für Gase auch 10.4 und dort ist in Absatz 1+2 ein Schutzbereich definiert um brennbare Gase. Dieser ist nach Absatz 4 jeweils 2m in jede Richtung und kann im Freien auf 1m reduziert werden. Innerhalb dieses Bereiches sind somit Explosionsschutzmaßnahmen zu ergreifen z.B. bei der Beleuchtung! Da Sauerstoff in Verbindung mit organischen Stoffen auch ohne direkte Zündquelle zur Zündung kommen kann, würde ich hier einen Schutzabstand zwischen Acetylenflaschen und Sauerstoffflaschen von 1m vorsehen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.