Hallo zusammen,
ich stelle grade die Anforderungen an ein kleines Lager für Acetylen/Sauerstoff zusammen. Sehe ich das richtig, dass laut TRGS 510 7.2.3 die Flaschen ohne Einschränkung zusammengelagert werden dürfen? Das fühlt sich irgendwie verkehrt an.
Falls ich da auf dem Schlauch stehe bitte ich um einen kleinen Stupps in die richtige Richtung.
Gruß Moritz