Ausnahmeregelungen in der Fahrerlaubnis???

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  • Moin DerStefan,


    Die Verwendung des Begriffes "G25" schließt eine Eignungsuntersuchung aus.


    wie kommst Du auf dieses schmale Brett? Die G25 gehörte noch nie zur Vorsorge und gehört es auch in der neuen ArbmedVV nicht.

    Das sieht zumindest die BGETEM anders. SIe schreiben "Es ist Aufgabe des Unternehmers die Eignung festzustellen. Der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G25 bietet eine allgemein anerkannte Regel für diesen Eignungstest"

    http://www.bgdp.de/pages/service/download/medien/473.pdf

    Und das sagt der Ausschuss für Arbeitsmedizin bei der BAUA:


    Frage: Können die DGUV-Grundsätze, zum Beispiel G25 oder G41 Rechtsgrund-lage für arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge sein?

    Antwort: Nein, die sogenannten „DGUV-Grundsätze" sind Empfehlungen für den Arzt zum Umfang einer Untersuchung. G-Grundsätze allein sind keine Rechtsgrundlage für Untersuchungen und begründen weder für den Arzt noch für den Arbeitgeber oder die Beschäftigten Pflichten. Der Verordnungsgeber hat sich gegen die Aufnahme von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) und Arbeiten mit Absturzgefahr (G41) in den Katalog der arbeitsmedizinischen Vorsorgeanlässe im Anhang der Ver-ordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) entschieden, weil bei die-sen Tätigkeiten die Eignungsfeststellung im Vordergrund steht und es sich nicht um Vorsorge handelt.

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=4

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • ...losgeloest von diesen Begrifflichkeiten:

    Also: Auf Privatgrundstuecken und Firmengelaenden liest man hauefig den Satz: "Hier gilt die StVO." Stimmt ja i.d.R. gar nicht. Richtig waere: "Hier gelten die Regeln der StVO."

    Bezogen auf die G 25 kann ich als AG eine Eignungsuntersuchung vorgeben, die der Arzt "nach den Regeln der G 25 durchfuehrt." Damit hab ich als AG die relative Gewissheit, einem gewissen, nachpruefbaren und akzeptierten Standard bei meiner Eignungsuntersuchung bezogen auf Fahrtaetigkeiten zu folgen und muss mich andererseits gar nicht mit diesem Definitionsdilemma rumschlagen.

    Hoert sich einfach an? Ich glaube, dass ist auch so.

    ...und, ist mir gerade noch so eingefallen: Ich brauche dann noch nicht mal einen Arbeitsmediziner zu beauftragen, hi, hi..

    In diesem Sinne
    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelD (25. Februar 2014 um 10:10)