Hallo,
da die Übergangsfrist für die Meldung aller gefährlischen Zubereitungen/Produkte an das BfR (Bundesministerium für Risikoforschung) normalerweise am 01.07.2014 abläuft, muss man ja seine Produkte dann dort melden.
Wie auch früher schon Wasch- und reinigungsmittel und ätzende/giftge Produkte die für die Allgemeinheit erhältlich waren.
Bis dahin kann manja noch die Möglichkeit nutzen, die Sicherheitsdatenblätter siener Produkte an ISI zu senden.
Ich habe nun beim BfR gehört, dass noch gelklärt wird, ob die Übergangsfrist eventuell verlängert wird.
Hat da jemand nähere Informationen?
Was mit das BfR auch nicht klar mitteilen konnte ist, ob man dann bis zum 01.07.2014 alle Produkte auch dem BfR gemeldet haben muss, oder nur Produkte, die ab dem 01.07.2014 in den Verkehr gebracht werden.
Hat da jemand genaue Informationen?
Gruß
Ralf