Feuerlöscher auf Montagefahrzeugen

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  • Hallo Zusammen.

    Bei der Kleinstmengenregelung muss ich bei Versorgungsfahrten auf Baustellen min. den 2kg Feuerlöscher an Bord haben. Z.B. Unser Monteur liefert 50l Diesel zum Stromaggregat.

    Wie sieht das aus, wenn unsere Monteure einige Spraydosen, die alle samt Gefahrstoffe sind, im Fahrzeug mitführen. Diese werden zur Reinigung, Rostlösung, Markierfarbe etc. bei Ihren Wartungs und Instandhaltungsarbeiten benötigt.

    Welche Rechtsvorschrift greift hier? Ich liege damit in der Kleinstmengenregelung. Ich habe aber auch im Hinterkopf, dass hier eine Grenze bei 500ml pro Gefahrstoff galt. Liege ich da richtig? ?(


    Gruß aus dem Sauerland

    Stephan

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  • Versorgungsfahrten zu Baustellen fallen unter ADR 1.1.3.6 "Freistellung im Zusammenhang mit Mengen je Beförderungseinheit". (wird zwar oft Kleinmengenregelung genannt, ist aber faktisch falsch).
    In diesem Fall ist es richtig, das bestimmte Vorschriften einzuhalten sind: unter anderem Feuerlöscher 2 kg, zugelassene Verpackungen, Kennzeichnung der Verpackung, ggf. Beförderungspapier, keine äußeren Anhaftungen von Gefahrgut, u.s.w.

    Material, das zum unmittelbaren Verbrauch an den Montageorten bestimmt ist, ist in der Regel nach ADR 1.1.3.1 Buchst. c "Beförderungen von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit" freigestellt (im Volksmund "Handwerkerregelung genannt". Hier sind unter anderem Mengengrenzen (450 l je Verpackung, Höchstmengen nach ADR 1.1.3.6.) zu beachten.

    In allen Fällen ist außerdem auf ausreichende Ladungssicherung zu achten.

    Sinnvoll ist das Mitführen eines Feuerlöschers auch im letzten Fall. Und natürlich auch eine entsprechende Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem Teil. :)

    Weitere Tipps findest du in der VCI-Richtlinie "Beförderung von Gefahrgut in PKW/Kombi" und auch auf den Seiten der BG RCI zum Thema "Außendienst".

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)