Hallo Zusammen.
Bei der Kleinstmengenregelung muss ich bei Versorgungsfahrten auf Baustellen min. den 2kg Feuerlöscher an Bord haben. Z.B. Unser Monteur liefert 50l Diesel zum Stromaggregat.
Wie sieht das aus, wenn unsere Monteure einige Spraydosen, die alle samt Gefahrstoffe sind, im Fahrzeug mitführen. Diese werden zur Reinigung, Rostlösung, Markierfarbe etc. bei Ihren Wartungs und Instandhaltungsarbeiten benötigt.
Welche Rechtsvorschrift greift hier? Ich liege damit in der Kleinstmengenregelung. Ich habe aber auch im Hinterkopf, dass hier eine Grenze bei 500ml pro Gefahrstoff galt. Liege ich da richtig?
Gruß aus dem Sauerland
Stephan