Gesetzliche Grundlage Brandschutzübung / Evakuierung

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  • Hallo,
    In auf der Suche nach der gesetzlichen Grundlage und Häufigkeit zur Brandschutzübung / Evakuierung.

    Danke schon mal.

    Einmal editiert, zuletzt von rcg17 (10. Februar 2014 um 11:22)

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  • Hallo,

    siehe u.a. Arbeitsschutzgesetz oder Arbeitsstättenverordnung (usw.), ferner
    kann sich die Notwendigkeit auch aus einer Sonderbauvorschrift/ Erlass
    oder aus dem BSK geben.

    Auszüge zum Nachlesen, siehe hier:
    http://www.vbg.de/apl/gv/arbstaettv/4.htm

    "(4) Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten
    werden, damit sie jederzeit benutzt werden können. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen
    zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und
    schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan
    aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies
    erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder
    auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."

    oder http://www.vbg.de/apl/gv/arbschg/10.htm / http://www.vbg.de/apl/gv/arbschg/12.htm

    usw.

    Zu den zeitlichen Abständen, findest Du u.a. in der ASR A2.3 einen Hinweis:
    "Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren
    Durchführung sind erforderlichenfalls die zuständigen Behörden hinzuziehen."

    und grundsätzlich:

    "(6) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über den Inhalt der Flucht- und Rettungspläne,
    sowie über das Verhalten im Gefahrenfall regelmäßig in verständlicher Form vorzugsweise
    mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Begehung der Fluchtwege zu informieren."

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=9

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Es sollte immer unterschieden werden zwischen Evakuierung und Räumung des Objekt´s. Alles was Ihr selber durchführt, Übung oder Ernstfall ist eine Räumung!!! Eine Evakuierung wird immer nur durch die Feuerwehr, Polizei, THW, usw. also Einsatzkräfte durchgeführt.
    Analog zu Unterweisungen, Brandschutzschulungen sollte dies mindestens jährlich durchgeführt werden, da die dem Menschen eigenen körperlicher Schutzfunktionen dafür sorgen, das Wissen was nicht regelmäßig abgerufen wird in Vergessenheit gerät(der Rechner soll halt nicht überlastet werden :S ). Außerdem gibt es neue Kollegen die dann evtl. nicht bescheid wissen?!

    ... kuck hin was de machst! --> Obacht geben - länger leben!