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Tenor: Schadensersatz wegen Verstoß gegen Kontroll- und Aufsichtspflichten
Gericht: Aix-en-Provence
Aktenzeichen: noch offen
Datum: 21.01.2014
Quelle Urteil: Spiegel Online
TÜV Rheinland muss Schadenersatz zahlen
Vorläufige Entscheidung vom 21.01.2014.
Weitere Verfahren anhängig.
Zitat:
Im Skandal um den weltweiten Verkauf minderwertiger Brustimplantate können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadensersatz fordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies jetzt einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab.