Haftung von Auditoren / Auditgesellschaften

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    Tenor: Schadensersatz wegen Verstoß gegen Kontroll- und Aufsichtspflichten
    Gericht: Aix-en-Provence
    Aktenzeichen: noch offen
    Datum: 21.01.2014
    Quelle Urteil: Spiegel Online

    TÜV Rheinland muss Schadenersatz zahlen

    Vorläufige Entscheidung vom 21.01.2014.
    Weitere Verfahren anhängig.

    Zitat:
    Im Skandal um den weltweiten Verkauf minderwertiger Brustimplantate können an einem Zivilverfahren beteiligte Opfer vom TÜV Rheinland Schadensersatz fordern. Ein Berufungsgericht im südfranzösischen Aix-en-Provence wies jetzt einen Antrag des deutschen Prüfdienstleisters ab.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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