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Tenor: Als Wegeunfall anerkannt unter bestimmten Bedingungen
Gericht: Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 2 U 27/12 R
Datum:14.11.2013
Quelle Urteil:VdK-Zeitschrift Sozialrecht + Praxis (S. 796)
Kehrt ein Arbeitnehmer auf seinem Nachhauseweg wegen eins vergessenen Portemonaies zur Arbeit zurück und klärt dort gleichzeitig noch bestehende Angelegenheiten, ist seine erneute Heimfahrt versichert.
Ein AN war mit dem Mopped nach Hause gefahren. Auf dem Heimweg stellt er fest das Portemonaie vergessen zu haben. Er dreht um und fährt zur Arbeitsstelle zurück. Dort wird er von weiteren Beschäftigten auf eine Messeveranstaltung, für die er verantwortlich war angesprochen. Er klärt diese Fragen. Auf dem erneuten Heimweg verunglückt er. Wegen der Kärung der betrieblichen Fragen erhält er Versicherungsschutz.
Hardy