Löscheinheiten von Sprinkleranlagen

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  • Hallo zusammen,

    ich wüsste gerne, wie sich die Sprinkleranlage in die Berechnung der Löscheinheiten einbeziehen lässt.
    Das alle 20m ein Feuerlöscher vorhanden sein muss, ist eine Sache. Aber es geht mir um die Anzahl der Feuerlöscher im Bezug auf die Löscheinheiten.
    Nehmen wir einmal an, ein Lager hat etwa 10.000 qm. Macht unter normalen Umständen 252 LE notwendig. Ein drittel dürften die vier Wandhydranten abdecken. 84 LE.
    Ein normaler Wandlöscher hat dann 4 LE, bedeutet, ohne Sprinkleranlage wären 82 Feuerlöscher notwendig. Ist das bis hier hin richtig?
    Und wie wirkt sich jetzt die Sprinkleranlage aus, die ja eigentlich nicht für Entstehungsbrände gedacht ist?
    Wer von euch hat eine GB bezüglich Brandschutz, Erste Hilfe, etc. erstellen lassen?
    Und hilft dann bei der GB Brandschutz besser der Brandschutzbeauftragte oder reicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Viele Grüße,
    Hawkeye

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  • Hallo,


    ich wüsste gerne, wie sich die Sprinkleranlage in die Berechnung der Löscheinheiten einbeziehen lässt.

    Die Forensuche hätte weitgehend deine Fragen beantwortet, siehe hier: [suche Hilfe] Sprinkleranlage und Feuerlöscher
    Die Regelwerke (u.a. ASR A2.2) sehen eine Anrechnung bei Sprinkleranlagen nicht vor.
    Man könnte höchstens unter bestimmten Voraussetzungen und je nach örtlichen Verhältnissen,
    eine vergleichbare Lösung ähnlich der Anrechnung Wandhydranten nach Absprache! mit der
    BS-Dienststelle/Versicherung
    umsetzen. Diese Frage (ob und wie) muss man aber im Einzelfall
    sehen.


    Ein normaler Wandlöscher hat dann 4 LE

    Deine Rechnung ist da schon falsch, Du kannst nicht mit 4 LE rechnen da dein
    Löschgerät über mind. 6 LE verfügen muss. Siehe dazu die ASR A2.2 oder hier eine
    Zusammenfassung über die Änderungen die sich mit der ASR ergeben haben.
    Auszug aus dieser Zusammenfassung:

    "Für alle Arbeitsstätten ist die Grundausstattung abhängig von der Grundfläche der
    Arbeitsstätte zu ermitteln, wobei bei der Auswahl der geeigneten Feuerlöscher auch die
    möglichen Folgeschäden durch das Löschmittel berücksichtigt werden sollten (Einsatz von
    Pulverlöschern begrenzen!). Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet
    werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
    (Deshalb können
    jetzt in vielen Fällen Kohlendioxid-Löscher nicht mehr für die Grundausstattung angerechnet
    werden, da die häufig in der Nähe von elektrischen oder EDV-Anlagen anzutreffenden 2 und
    5 kg Kohlendioxid-Löscher in der Regel nicht über 6 LE verfügen!)."

    Quelle: http://www.bghw.de/aktuelles/nach…n-gegen-braende

    Siehe hier auch ASR A2.2: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3


    Wer von euch hat eine GB bezüglich Brandschutz, Erste Hilfe, etc. erstellen lassen?
    Und hilft dann bei der GB Brandschutz besser der Brandschutzbeauftragte oder reicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

    Ja, sofern der BSB nicht nur "Papiertiger" ist, wäre es sicher empfehlenswert diesen zu beteiligen....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010