Hallo Zusammen,
hat hier evtl. jemand Erfahrungen mit den Voraussetzungen von Schulungsräumen im Zusammenhang mit der Arbeitsstättenverordnung (i.V. ASR-A1-2)?
Grundsätzlich geht es um eine Machbarkeitsprüfung, ob bestimmte Firmenräume für die Durchführung von Schulungen genutzt werden können. Leider kann ich eine Analogie auf Basis von Büroarbeitsplätzen nicht wirklich nachvollziehen.
Vielen Dank im voraus.
Michael
Sachliche Voraussetzungen von Schulungsräumen
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michaelmuehlegg -
4. Dezember 2013 um 13:52 -
Erledigt
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Hallo Michael,
ein Seminarraum geht für mich in die gleiche Richtung wie eine Besprechungsraum.
Ich würde auf gewisse Zusätzliche Ergonomische Grundlagen achten.
- Für was soll der Seminarraum genutzt werden?
- Wie ist der Raumschall?
- Wie sind die Wandfarben?Hier sind noch weitere Links die Beziehen sich nicht direkt auf Arbeitssicherheit geben aber Antworten.
Link1, Link Komnet, Link VBGGruß RaBau
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Hallo Michael,
bei mir spielte auch die "finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers (§ 2 AZAV)" bei der Raumausstattung eine Rolle. Wenn ihr Geld für Ausbildungszwecke vom "Amt" bekommt solltest du im Anhang mal nachschauen.
VG Reinhard
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Hallo RaBau, hallo Reinhard,
vielen Dank für Eure schnelle und kompetente Hilfe. Das waren genau die Informationen die ich gebraucht habe, jetzt kann´s weitergehen.
VG Michael