Hallo,
ich stelle es mal kommentarlos rein:
http://www.focus.de/regional/mannh…id_3440291.html
Interessant aber der Tenor "selbstlöschender Aschenbecher fehlt=
Leben und Unversehrtheit beeinträchtigt".
Der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stimmt wirklich.
Vor ca. 1.5 Jahren hatte ich ein Angebot für einen SV-Auftrag vor dem LG Mannheim
in zweiter Instanz zu einem Rechtsstreit bezüglich "Kinderwagen im Treppenhaus- Blockierung
der Flucht- und Rettungswege". Damals abgelehnt und der Kundin auch geraten, gar keinen
zweiten Anlauf zu versuchen. Warum? Weil die Rechtssprechung fast durchgängig Kinderwagen
etc. in einem Treppenhaus erlaubt...da fragt man sich wo ist da das Recht auf
Leben und Unversehrtheit?!
Gruß
Simon Schmeisser