selbstlöschender Aschenbecher fehlt- "Häftling" kommt frei

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  • Hallo,

    ich stelle es mal kommentarlos rein:
    http://www.focus.de/regional/mannh…id_3440291.html
    Interessant aber der Tenor "selbstlöschender Aschenbecher fehlt=
    Leben und Unversehrtheit beeinträchtigt".

    Der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stimmt wirklich.
    Vor ca. 1.5 Jahren hatte ich ein Angebot für einen SV-Auftrag vor dem LG Mannheim
    in zweiter Instanz zu einem Rechtsstreit bezüglich "Kinderwagen im Treppenhaus- Blockierung
    der Flucht- und Rettungswege". Damals abgelehnt und der Kundin auch geraten, gar keinen
    zweiten Anlauf zu versuchen. Warum? Weil die Rechtssprechung fast durchgängig Kinderwagen
    etc. in einem Treppenhaus erlaubt...da fragt man sich wo ist da das Recht auf
    Leben und Unversehrtheit?! :cursing:

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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