Prüfung von Regalen in Bibliotheken

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  • Hallo zusammen,

    mit "normalen" Regalen wie Palettenregalen kenne ich mich ja aus und prüfe die auch. Aber nun ist eine Frage auf mich zu gekommen da musste ich doch glatt passen.

    In einer Bilothek sind natürlich Bücherregale. Die Bücherregale sind ein Stahlgerüst und mit Holz abgesetzt und verkleidet. Die Fachböden sind aus Holz.

    Ist ein solches Regal ein Regal das als Stahlregal zu prüfen ist oder nicht?
    Muss ein solches Regal gekennzeichnet werden mit Fachlast und ähnlichem??

    :?: Fragen über Fragen :?:

    Hoffe Ihr könnt mir helfen.

    Gruß
    ernstspass

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  • Hallo,

    beim kopieren hat's die Formatierung zerschlagen, doch der Inhalt ist ja überall zu finden:


    BetrSichV§10PrüfungderArbeitsmittel
    (1)DerArbeitgeberhatsicherzustellen,dassdieArbeitsmittel,derenSicherheitvon
    denMontagebedingungenabhängt,nachderMontageundvordererstenInbetriebnahme
    sowienachjederMontageaufeinerneuenBaustelleoderaneinemneuenStandort
    geprüftwerden.DiePrüfunghatdenZweck,sichvonderordnungsgemäßenMontageund
    dersicherenFunktiondieserArbeitsmittelzuüberzeugen.DiePrüfungdarfnurvon
    hierzubefähigtenPersonendurchgeführtwerden.
    (2)UnterliegenArbeitsmittelSchädenverursachendenEinflüssen,diezugefährlichen
    Situationenführenkönnen,hatderArbeitgeberdieArbeitsmittelentsprechendden
    nach§3Abs.3ermitteltenFristendurchhierzubefähigtePersonenüberprüfenund
    erforderlichenfallserprobenzulassen.DerArbeitgeberhatArbeitsmitteleiner
    außerordentlichenÜberprüfungdurchhierzubefähigtePersonenunverzüglichzu
    unterziehen,wennaußergewöhnlicheEreignissestattgefundenhaben,dieschädigende
    AuswirkungenaufdieSicherheitdesArbeitsmittelshabenkönnen.Außergewöhnliche
    EreignisseimSinnedesSatzes2könneninsbesondereUnfälle,Veränderungenanden
    Arbeitsmitteln,längereZeiträumederNichtbenutzungderArbeitsmitteloder
    Naturereignissesein.DieMaßnahmennachdenSätzen1und2sindmitdemZiel
    durchzuführen,SchädenrechtzeitigzuentdeckenundzubehebensowiedieEinhaltung
    dessicherenBetriebszugewährleisten.
    (3)DerArbeitgeberhatsicherzustellen,dassArbeitsmittelnach
    Instandsetzungsarbeiten,welchedieSicherheitderArbeitsmittelbeeinträchtigen
    können,durchbefähigtePersonenaufihrensicherenBetriebgeprüftwerden.
    (4)DerArbeitgeberhatsicherzustellen,dassdiePrüfungenauchdenErgebnissender
    Gefährdungsbeurteilungnach§3genügen.


    [color=#000000]Bleibt die Frage nach dem Arbeitsgerät.
    Ein Regal in einer Spedition ist das ja wohl. Ich würde ebenso sagen, dass ein Büchereiregal auch ein Arbeitsmittel ist. Hier werden Bücher von Beschäftigten zwischengelagert. Ergo hat der Arbeitgeber für eine Überprüfung des Arbeitsmittels zu sorgen.

    Wie er das jetzt macht, steht nicht expliz. in der Verordnung.
    Die BGR 234, bzw. DIN EN 15635 bezieht sich ja auf Systeme aus Stahl. Wenn ein Fachboden jetzt aus Holz ist, hat das ganz andere Durchbiegungen als Stahl, sowohl statisch, wie auch dynamisch. Somit fällt das weg.

    Kennzeichnung mit den Daten? Da muß ich passen, es ist mir so noch nicht untergekommen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

  • ... dank dir, Waldmann.

    Mit der Sichtweise das es ja ein Arbeitsmittel ist, hast du mir geholfen.

    Nur das Thema Holz und Metall als Regal.... ???? gilt es als Metallregal / Stahlregal oder eher als Holzregal....??? Auf der Sicheren Seite wäre ich dann wahrscheinlich, wenn ich den worst-case nehme und sage Stahl ist dran also ist es so.

    Grüße
    ernstspass

  • Hallo ernstpass,

    keine Ahnung!

    Bei Metall wäre es einfacher, da gibt es die entsprechende Norm, BGR, etc.

    Im Bereich Holz, bzw. in Kombination mit beiden Werkstoffen, muß ich passen.

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)