Liebe SiFa-Gemeinde,
ich habe eine Frage:
in einem meiner Unternehmen ist die Lagerhalle (hauptsächlich Reinigungsmittel) mit einer Sprinkleranlage ausgestattet.
Trotz Sprinkleranlage ist jedoch auch die Ausstattung mit Feuerlöschern erforderlich.
(siehe Antwort http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…lid=DE&bid=ARB& )
"Auch bei vorhandener Sprinkleranlage sind weiterhin Feuerlöscher erforderlich. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass
Feuerlöscher dazu dienen sollen, Entstehungsbrände schon vor dem Auslösen der Löschanlage zu bekämpfen. Die Berechnung der
Löschmitteleinheiten ist daher zunächst nach der Arbeitsstätten-Richtlinie "Feuerlöscheinrichtungen" vorzunehmen."
Aufgrund der Begrenzung der Brandausbreitung durch die Sprinkleranlage dürfte allerdings der Einsatz mehrerer Feuerlöscher
gleichzeitig nicht mehr erforderlich werden. Von daher könnte eine Reduzierung der anzusetzenden Löschmitteleinheiten ähnlich wie bei Wandhydranten denkbar sein.
Allerdings sollte jederzeit ein Feuerlöscher schnell erreichbar sein. Die Verlängerung des Weges zum nächsten Feuerlöscher wäre daher nicht akzeptabel. Es ist abzuwarten, ob die beabsichtigte Aktualisierung der Arbeitsstätten-Richtlinien hier genauere Vorgaben machen wird."
Zur genannten Reduzierung der LE habe ich weder in der ASR A2.2 noch in der BGR 133 etwas gefunden.
Weiß jemand von Euch etwas mehr über diese Problematik und kann mir eine diesbezügliche Empfehlung geben?
(auf die einfachste, bin ich schon selbst gekommen: die Sprinkleranlage nicht anrechnen )